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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0748-38

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Förderung der biologischen Vielfalt ist eine Querschnittsaufgabe. Sie ist Angelegenheit aller Ämter der Stadt Bamberg, insbesondere jener, deren Arbeit in die Fläche geht: Garten- und Friedhofsamt, Stadtforst, Planungsamt, Immobilienmanagement u.a. Unter fachlicher Beratung durch das Umweltamt ist es das Ziel der Stadt Bamberg, die Artenvielfalt im Stadtgebiet bis zum Jahr 2020 zu erhalten und zu fördern.

 

Im Mai 2011 wurde das Umweltamt vom Stadtentwicklungssenat beauftragt, eine kommunale Biodiversitätsstrategie (KBS) zu entwickeln. Sie wurde dem Umweltsenat im Juli 2014 vorgelegt. Der Senat hat die Strategie begrüßt und den Herrn Oberbürgermeister gebeten, die betroffenen Referate zu beauftragen, sie in ihrem Zuständigkeitsbereich zu berücksichtigen und an ihrer Umsetzung mitzuwirken. Das Umweltamt soll darüber berichten. Hiermit wird der erste Zwischenbericht vorgelegt.

 

Über die Senatsbeschlüsse hinaus hat sich die Stadt Bamberg mit dem Beitritt zum deutschlandweiten Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ dazu bekannt, dem Erhalt und der Förderung der Artenvielfalt beim kommunalen Handeln einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Eine entsprechende gemeinsame Deklaration der inzwischen 117 Bündniskommunen (Stand April 2017) unterzeichnete Oberbürgermeister Andreas Starke bereits im März 2010.

 

Bei der Gliederung des Berichtes wird Bezug genommen auf die Reihenfolge der Themen in der Broschüre „Bamberger Strategie für Biologische Vielfalt“ (November 2014). Der Zwischenbericht wurde mit dem Garten- und Friedhofsamt, den Stadtwerken und dem Städtischen Forst abgestimmt.

 

 

3. Die Erfassung der Artenvielfalt

 

3.1. Stadtbiotopkartierungen

Mit Beschluss des Umweltsenates vom Mai 2015 wird in den Jahren 2015-2017 die Stadtbiotopkartierung  (Flora) aktualisiert. Es handelt sich um die 4. Kartierung dieser Art (1981, 1989, 1998). Erstmals wird das Konversionsgebiet miterfasst.  Die Kosten der Kartierung trägt zu 60 % der Freistaat Bayern, zu 40 % die Stadt Bamberg. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2018 vorgestellt. Sie sind eine wichtige fachliche Grundlage für die Erstellung des neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans und die Entwicklung des Konversionsgebietes sowie den Vollzug der Naturschutzgesetze.

3.2. Spezialkartierungen

Wie 2013 wurde auch in den Folgejahren der Bestand des Großen Eichenbocks (Cerambyx cerdo) im Hain kartiert. Dazu wurden alle potenziellen Wirtsbäume erfasst (Eichen über 80 cm Brusthöhendurchmesser), mit GPS vermessen und mit Foto in Google Earth importiert. Die Eichen werden alljährlich von einem Käferexperten begutachtet. Die Kartierung wird zu 100 % über sogenannte Kleinstmaßnahmen vom Freistaat Bayern (über die Regierung von Oberfranken) finanziert. Der Große Eichenbock hat im Hain sein einziges bayerisches Vorkommen.

 

5. Schutzgebiete in Bamberg

Am flächenmäßigen Umfang der Schutzgebiete hat sich seit 2014 nichts geändert. Demnach stehen 26,5 % der Stadtgebietsfläche unter Naturschutz (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Geschütztes Landschaftsbestandteil, Natura 2000/Flora-Fauna-Habitat-Gebiet, Gesetzlich geschützte Biotope).

Im Jahr 2016 wurde für das letzte der vier Natura 2000 - Gebiete im Bereich der Stadt Bamberg, die Altenburgwiesen, im Auftrag der Regierung von Oberfranken (Höhere Naturschutzbehörde) ein sogenannter Managementplan aufgestellt (Fachplan Naturschutz und Landschaftspflege). Seine Umsetzung ist für die öffentliche Hand verpflichtend, für Privateigentümer freiwillig. Im Januar 2017 fand dazu ein öffentlicher Runder Tisch statt.

 

7. 1. Flächennutzungs- und Landschaftsplanung

Eine Fortschreibung des Flächennutzungs-/Landschaftsplanes wird aktuell vom Baureferat betrieben. Darin wird dem Erhalt der Biodiversität ein zeitgemäße Gewichtung zufallen. Mit der derzeit laufenden Aktualisierung der Stadtbiotopkartierung kann der Naturschutz maßgeblich dazu beitragen.

 

7.2. Bebauungs-/Grünordnungspläne

Um zu verhindern, dass der Biotopflächenanteil im Stadtgebiet unter 10 % sinkt (Beschluss des Umweltsenates vom 2.5.1991), wird von den beteiligten Ämtern Wert darauf gelegt, dass alle Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Stadtgebiet liegen oder unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzen (funktionaler ökologischer Zusammenhang). Zuletzt gelang das trotz großer Zeitenge für die Planung zum Bau eines Autohauses am Berliner Ring (die Ausgleichsfläche liegt im Main-Regnitz-Dreieck bei Bischberg) sowie an der Breitenau im Rahmen der Ansiedlung der Firma Brose (als Ausgleich wurde ein ökologisch hochwertiger Staudengarten auf Dolomitkalk und Sand an der Kreuzung Berliner Ring-Memmelsdorfer Straße angelegt).

 

Einige Vorgaben der Biodiversitätsstrategie hinsichtlich grünordnerischer Festsetzungen sind mittlerweile weitgehend Standard: Wasserdurchlässige Beläge, Begrünung von Flachdächern, Tiefgaragen und Carports, naturnahe Regenrückhaltung.

Zu wünschen übrig lässt die Verwendung standortheimischer Gehölze aus regionaler Herkunft (teilweise aufgrund mangelnder Verfügbarkeit) und die Festsetzung von Fassadenbegrünung.

 

7.3. Satzungen

Das Umweltamt wird routinemäßig bei der Erstellung oder Aktualisierung naturschutzrelevanter Satzungen beteiligt. Im Berichtszeitraum war das die Neufassung der Stellplatzsatzung (§ 8 Ausbau der Stellplätze).

 

8. Kommunale Grünflächen

Die Grundsätze des Ökologischen Grünflächenmanagements sind auf Seite 18 der Strategiebroschüre aufgeführt (Grüner Kasten). Das Garten- und Friedhofsamt orientiert sich projektbezogen daran. Im Folgenden sollen einige Projekte aufgeführt werden, bei denen die Ökologie im Vordergrund steht und vorbildlich praktiziert wird.

 

Aktion Grüner Schulhof:

In Kooperation mit der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule, dem Gartenamt und dem Landschaftspflegeverband erfolgte auf den Beeten im Bereich der Stellplätze an der Kloster-Langheim-Straße eine Ansaat von Magerrasen mit Heudrusch vom Börstig. Die einstigen Cotoneaster-Beete werden in artenreiche Sandmagerrasen umgewandelt. Des Weiteren unterstützten Umwelt- und Gartenamt das Dientzenhofer Gymnasium zum 50-jährigen Jubiläum bei der Anlage eines naturnahen Schulgartens.

 

Straßenränder auf Terrassensand:

Das seit 1999 laufende SandAchse Franken-Projekt wurde erfolgreich weitergeführt. Die Zahl der Pflanzenarten entlang des Berliner Rings und der straßenbegleitenden Sandterrassen in Bamberg Ost (insgesamt 10ha)  hat sich weiter erhöht (von 320) auf inzwischen 460 Arten (2016). Das Projekt findet überregional große Aufmerksamkeit.

 

Lebensraum Friedhof:

Die bisherigen Maßnahmen (Installation von Vogelkästen und Nisthilfen für Fledermäuse, Anlage von drei Zauneidechsenbiotopen) haben sich allesamt gut entwickelt. Weitere wurden 2016 vereinbart:

- Extensivierung der Pflege geeigneter Wiesenbereiche des Hauptfriedhofes, Reduzierung der Mahd je nach Wüchsigkeit auf 2-3 Mahden pro Jahr

- Wiederherstellung von Sandmagerrasen an der Friedhofsmauer zur Kronacher Straße durch Ausmagerung (Mahd nach Wüchsigkeit, Entfernung des Mähgutes)

- Anlage eines weiteren Zauneidechsenbiotopes im Bereich der Sandmagerrasen an der Friedhofsmauer durch Aufschüttung von gebrochenem Naturstein.

Grundlage für weitere Artenschutzmaßnahmen, die das Friedhofsamt in Eigenregie durchführt, ist das Artenschutzkonzept für den Bamberger Friedhof aus dem Jahr 2011. Sein Ziel ist es, die Artenvielfalt im Hauptfriedhof im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse zu optimieren.

 

Pflegemanagement im Hain:

Die alljährliche Kartierung des Großen Eichenbocks, der bayernweit nur im Bamberger Stadtpark vorkommt, wurde fortgesetzt. Die Finanzierung der Kartierung erfolgt zu 100 % durch die Regierung von Oberfranken. Die Baumpflege im Hain wurde und wird unter strikter Berücksichtigung der streng geschützten Käferart durchgeführt.

In diesem Kontext fand auch die Umlagerung der abgestorbenen Alteiche aus dem Botanischen Garten (Käferbaum!) an die Buger Spitze statt, dem Schwerpunkt des Vorkommens des Großen Eichenbocks.

Bei der Hainpflege wird darauf geachtet, dass Totholz, soweit es die Verkehrssicherheit zulässt, möglichst lange „stehen“ bleibt.  Geschnittenes Totholz verbleibt weitgehend im Park an dafür geeigneten Plätzen.

Probleme macht den Gehölzen im Hain seit diesem Winter der Biber. Er nagt flussnahe Bäume an, insbesondere im Bereich Hollergraben, darunter auch starke Buchen. Als Gegenmaßnahme werden vom Gartenamt Drahthosen angebracht. Ggf. können Schutzanstriche mit abweisenden Mitteln durchgeführt werden.

 

ERBA-Park:

Die Pflege des neuen Stadtparks erfolgt mit besonderer Rücksicht auf den Arten- und Biotopschutz. Der gesamte Böschungsbereich des Fischpasses sowie die festgesetzten Ausgleichsflächen werden vom Gartenamt nur einmal im Jahr gemäht (Herbst). Das Mähgut wird entfernt, um eine Anreicherung von Nährstoffen zu verhindern, was der Artenvielfalt zugute kommt.

 

Deponie Gaustadt mit Lehrpfad:

In enger Abstimmung zwischen EBB und Umweltamt wird die Deponie durch den Landschaftspflegeverband Landkreis Bamberg, bei dem die Stadt Mitglied ist, extensiv gepflegt (Mahd hälftig alle 2 Jahre, um Gehölzaufwuchs zu reduzieren).

 

Baumschutz und Baumpflege:

Mit der Einbeziehung naturschutzfachlicher Daten (Habitatbäume, Höhlenbäume, Nistbäume, Totholzbäume und sonstige Bäume mit Naturschutzrelevanz) in das städtische Baumkataster ist dem speziellen Artenschutz an Gehölzen im öffentlichen Raum in besonderer Weise Genüge getan. Das Umweltamt hat das Gartenamt bei der Anschaffung dafür notwendiger Software unterstützt.

 

In den verbleibenden vier Jahren des Strategiezeitraumes (2017-2020) sollte aus Naturschutzsicht das Ökologische Grünflächenmanagement weiter intensiviert und auf einen Großteil öffentlicher Grünflächen ausgeweitet werden (vgl. Kasten Seite 18, KBS). Dafür infrage kämen z.B. die neue Grünfläche am Fischerhof in Gaustadt oder das Verkehrsbegleitgrün am Münchner Ring.

 

9.1 Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege

Derzeit nutzen den Vertragsnaturschutz vier im Stadtgebiet tätige landwirtschaftliche Betriebe, darunter drei Schafhalter. Abgesehen von der Beweidung (v.a. Altenburg Südhang) spielt der vertragliche Naturschutz in Städten gegenüber dem Land eine vergleichsweise geringe Rolle. Die Beweidung sorgt dafür, dass insbesondere artenreiche Südhänge offen bleiben und somit der Lebensraum für an Licht und Wärme angepasste Arten erhalten wird.

Diesem Ziel dient auch die Landschaftspflege mit Maschinen. Die Stadt Bamberg ist Mitglied im Landschaftspflegeverband und kommt damit in den Genuss einer bis zu 90%igen Förderung. Schwerpunkt ist im Stadtgebiet auch hierbei der Südhang der Altenburg mit seinen mageren Wiesen, die als europäisches Schutzgebiet (FFH) ausgewiesen sind und erhalten werden sollen. Des Weiteren fanden Pflegemaßnahmen im Hafengebiet nördlich der B26 und östlich der Armeestraße statt (Heidedreieck).

Landschaftspflege wird auch in direkter Kooperation mit Behörden und Firmen in deren Eigenregie organisiert. So lassen z.B. die Bayernwerke die Heidebestände und Magerrasen auf der Leitungstrasse im südlichen Hauptsmoorwald auf eigene Kosten beweiden (ohne öffentliche Zuschüsse).

 

9.3 Forstwirtschaft

In Anlehnung an die Biodiversitätsstrategie des Bundes ist es ein vorrangiges Ziel auch des kommunalen Naturschutzes, 10 % öffentlicher Wälder aus der Nutzung zu nehmen (mehr Wildnis im Wald). Dies ist in den vergangenen drei Jahren bei den öffentlichen Waldeigentümern im Stadtgebiet

unterschiedlich erfolgt.

 

Bundesforst:

Mit der Ausweisung des Nationalen Naturerbes Hauptsmoor hat der Bund 300 ha Wald für die Wildnisentwicklung zur Verfügung gestellt. Auch wenn dieser Wald nicht im Stadtgebiet liegt, sondern nur angrenzt (zwischen Pödeldorfer Straße und Stocksee/Seehofweiher), hat seine Rückgabe an die Eigendynamik der Natur selbstverständlich auch positive ökologische Wirkungen über die Gebietsgrenzen hinweg. Damit hat der Bund schneller als zu erwarten war gebietsbezogen seine eigenen Vorgaben zur Waldwildnis vorbildlich erfüllt, ein für den Naturschutz in Stadt und Landkreis sehr erfreuliches Ergebnis.

 

Staatsforst:

Auf der Grundlage der städtischen Biodiversitätsstrategie hat der Staatsforst bilanziert, dass im Bamberger Stadtgebiet  der Anteil der ungenutzten Staatswälder bei 7% liegt. Dabei seien die Nutzungsverzichte in den Klasse 2 (40 m³ Totholz/ha)-  und Klasse 3 (20 m³ Totholz/ha)-Wäldern noch nicht berücksichtigt. Bei den ungenutzten Wäldern handelt es sich im Wesentlichen um 76 ha Bruderwald (Klasse 1-Wald). Der Staatsforst ist im Bamberger Stadtgebiet Eigentümer von insgesamt 1053 ha: 468 ha Bruderwald, 298 ha Michaelsberger Wald, 297 ha Hauptsmoorwald.

Neben der Schaffung von Waldwildnis hat der Staatsforst im Bruderwald Feuchtbiotope angelegt (2015) und im Hauptsmoorwald Sandmagerrasen im Bereich des Muna-Zaunes und der 110kV-Leitungstrasse erweitert (2016).

 

Stadtforst:

Die städt. Forstverwaltung bewirtschaftet 260 ha Stadtwald im Stadtgebiet. Im Stadtwald hat die Wasserschutzfunktion absoluten Vorrang vor allen anderen Waldfunktionen.

Die waldbauliche Arbeit hat daher das Ziel eine hohe Sicherheit und Stabilität der Bäume zu erreichen. Dies wird durch eine konsequente einzelstammweise Betrachtung und Nutzung der Bestände erreicht. Eine gezielte Förderung und Standraumerweiterung der vitalsten Bäume erfolgt permanent auf der gesamten Waldfläche. Der Laubholzanteil der ursprünglichen Nadelholzbestände  wird dabei seit über 30 Jahren kontinuierlich erhöht, sowohl durch Naturverjüngung als auch durch  Saat und Pflanzung seltener Laubhölzer und der Weißtanne. Der Waldumbau vom Nadelwald zum laubholzbetonten Mischwald, ist erfolgreich eingeleitet und bereits gut  fortgeschritten, wird aber noch Jahrzehnte die Hauptaufgabe bleiben.  Größter Wert wird auf die Gesunderhaltung der alten Kiefern gelegt, da diese für die unter ihr nachwachsende neue Waldgeneration aus Mischbaumarten eine wichtige Schutzfunktion haben.

Eine Nichtbewirtschaftung von Waldflächen im Stadtwald würde ein unkalkulierbares Risiko für die gesamten restlichen Waldbestände bedeuten. Aus Forstschutzgründen erfolgt eine ständige Überwachung und Kontrolle der Nadelbäume  Kiefer und Fichte auf Schädlings- und Parasitenbefall (Borkenkäfer, Kiefernprachtkäfer, Mistel). Bei einem Befall oder einem erkennbaren Vitalitätsverlust müssen die Bäume gut beobachtet, notfalls sofort eingeschlagen und aus dem Wald  entfernt werden, um eine Ausbreitung von Schädlingen zu verhindern. Die größte Gefährdung für das Wasserschutzgebiet ist ein flächiger Verlust von Waldbeständen durch Sturmwurf, Waldbrand oder Insektenkalamitäten. Eine zielgerichtete Bewirtschaftung auf der ganzen Fläche ist für die dauerhafte Sicherung der Wasserschutzfunktion unerlässlich. Unsere vorbeugende Strategie des Forstschutzes auf ganzer Fläche ist auch deshalb so wichtig, weil im Stadtwald grundsätzlich auf jeglichen Einsatz von Pestiziden verzichtet wird.

Der Leiter der Stadtwerke, Herr Dr. Michael Fiedeldey, unterstützt die waldbauliche Strategie der Forstverwaltung voll und ganz. Aus seiner Sicht ist die Bewirtschaftung des Stadtwaldes auf der ganzen Fläche unerlässlich um die nachhaltige Sicherung der Wasserschutzfunktion des Waldes zu gewährleisten.

Die Naturschutzstrategie im Stadtwald ist umfassend. Sie bezieht sich auf den Biotopschutz genauso wie auf Einzelschutzmaßnahmen. In der FSC Zertifizierung und im Wirtschaftsplan sind im Naturschutzkonzept die Grundsätze festgelegt. In diesem Jahr allein wurden auf 90 ha Stadtwaldfläche über 42 Totholzbäume sowie 65 Biotopbäume nach dem Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm erfasst, kartiert und markiert. Neben dieser geförderten Maßnahme werden auch sonstige ökologisch wertvolle Bäume wie z.B. die zahlreich vorkommenden  skurrilen Eichen grundsätzlich geschont und nicht eingeschlagen, auf die Anreicherung von Totholz wird größter Wert gelegt.

 

10.3 Durchgängigkeit der Regnitz

Die Durchgängigkeit der Regnitz für Gewässerorganismen wurde im Rahmen der Landesgartenschau 2012 hergestellt. 2015 fand eine Elektrobefischung durch die Bezirksfischereifachberatung im Hollergraben statt, um zu überprüfen, ob die Durchgängigkeit in diesem Gewässerabschnitt gegeben ist. Die Ergebnisse sind angefragt. Möglicherweise reicht die Lockströmung am Alten Kanal im Bereich des Brückenrathauses nicht aus, um wandernde Arten in Richtung Hollergraben zu leiten.

 

11.1 Artenschutzmaßnahmen für Tiere

Sehr aktiv beim Schutz bedrohter Tierarten, insbesondere Gebäudebrütern, war auch in den vergangenen zwei Jahren die Initiative Artenschutz in Franken (Vorsitzender Thomas Köhler). U.a. mit folgenden Projekten: Nisthilfe für Wanderfalke in der Türmerstube der Oberen Pfarre (2014-2016) in Kooperation mit dem Erzbistum Bamberg, dem Umweltamt u.a.; Dom: Nisthilfen für Mauersegler, Dohlen, Wanderfalken und Fledermäuse; Stephanskirche: Nisthilfe für Turmfalken; Erba-Kamin: Nistkasten für Wanderfalken (Webcam); Altenburg: Nisthilfen für Turmfalken (Webcam), Dohlen, Fledermäuse, Insekten; Martinskirche: Nisthilfen für Dohlen und Fledermäuse.

 

Im Hain wurden 2016 von einer Fledermausforschergruppe des Bundes (Untersuchung der Zugrouten wandernder Fledermausarten) neue Fledermauskästen im Hain als Quartierhilfe aufgehängt (insgesamt 27) und alte Kästen standortgerecht umgehängt.

 

Die Stadtwerke stellen ihre Straßenlampen sukzessive auf insektenfreundliche (und energiesparende) LED-Beleuchtung um.  Die besonders insektenschädlichen Quecksilberdampf-Hochdrucklampen werden nicht mehr eingesetzt.

Im Zuge der Wärmedämmung der Gereuthsiedlung wurden von der Stadtbau GmbH als Ersatz für die zu entfernenden Altnester von Mehlschwalben Kunstnester angebracht.

 

 

 

11.3 Das Mufflonprojekt im Naturschutzgebiet Muna

Mit dem Abzug der US-Armee und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet an der Geisfelder Straße beendete der Bund die Kooperation beim Mufflonprojekt in der Muna. Als Wildtiere können Mufflons nicht im umbauten Raum gehalten werden. Das Naturschutzgebiet Muna, das erhalten bleibt, soll zukünftig durch Beweidung mit Ziegen (Haustiere) offen gehalten werden. Derzeit finden Gespräche mit dem Landschaftspflegeverband statt, der dem Bundesforst einen geeigneten Schäfer vermitteln wird.

 

11.4. Bekämpfung von Neophyten

Die Ambrosie (allergene, aus Nordamerika eingeschleppte Pflanzenart) ist im Stadtgebiet unter Kontrolle. Auftauchende Bestände werden kurzfristig beseitigt. So zuletzt 2016, als sie auf einem Feld im Gleisdreieck flächendeckend auftrat (vermutlich eingebracht durch verunreinigtes Saatgut). Obwohl es keine gesetzliche Pflicht gibt, sorgte der Eigentümer der Fläche durch rechtzeitiges Umpflügen für ihre Beseitigung. Entsprechendes gilt für ein Autohaus an der Kronacher Straße. Bei der Bekämpfung der Ambrosie erfolgt eine enge Zusammenarbeit des Umweltamtes mit einer Expertengruppe, die im Auftrag des Bayerischen Umweltministeriums tätig ist.

 

12.1 Förderprogramme

Die Aktion „1000 Bäume für ein gutes Klima“ wurde weitergeführt. Mittlerweile wurden 1200 standortheimische Laubbäume von Bamberger Bürgern, Gruppen und Firmen im gesamten Stadtgebiet gepflanzt. Die Aktion dient sowohl der Verbesserung des Lokalklimas als auch der Erhöhung der Artenvielfalt.

 

12.2 Naturerfahrung

In den Jahren 2015 und 2016 erfolgte eine umfassende Neugestaltung des Stadtökologischen Lehrpfades in Kooperation mit dem Landesbund für Vogelschutz und der Bamberger Lebenshilfe. Darüber wurde letztes Frühjahr im Umweltsenat berichtet. Die Neugestaltung (mit QR-Codes und Internetauftritt) wurde vom Bayerischen Umweltministerium mit 10.000 Euro gefördert. Der Lehrpfad dient auf einer Route von etwa fünf Kilometern dem Kennenlernen typischer Stadtbiotope zwischen Michelsberg und Altenburg. Er wird seit letztem Sommer verstärkt vom Tourismus & Kongress Service beworben.

 

12.3 Öffentlichkeitsarbeit

Im Herbst 2014 erfolgte die Veröffentlichung einer Broschüre zur Bamberger Strategie für Biologische Vielfalt, die auf anschauliche Weise die Ziele der Strategie darstellt. Ihre Inhalte wurden der Öffentlichkeit durch Pressearbeit und bei Vorträgen vorgestellt (Naturforschende Gesellschaft, Umweltbeauftragte Bamberger Schulen, Umweltamtsleiterkonferenz, Partnerstadt Prag). Die Strategie findet zunehmendes Interesse bei anderen Städten.

Die in der Strategie dargestellten Ziele werden bei Beratungsgesprächen nach außen getragen. Ökologisches Grünflächenmanagement ist auch auf privaten Freiflächen wünschenswert. Firmen wie Bosch und Telekom setzen nach Beratung durch das Umweltamt eine entsprechende Pflege schon seit einigen Jahren um. 2015 wurde auch die Firma Wieland in diesem Bereich tätig. Auf einem nicht mehr benötigten Erweiterungsgelände an der Rodezstraße wurde ein naturnahes Pausengelände mit heimischen Obstbäumen bepflanzt.

 

 

 

14. Kooperation

Es fanden Kooperationen zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie mit folgenden externen Partnern statt: Bayerisches Umweltministerium, Regierung von Oberfranken/Höhere Naturschutzbehörde, BIMA/Bundesforst, Bayerische Staatsforsten, Staatliches Bauamt, Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz, Naturforschende Gesellschaft, Initiative Artenschutz im Steigerwald, Landschaftspflegeverband Bamberg, Telekom, Bosch, Wieland.

 

16. Zusammenfassung

Im Hinblick auf die 16 strategischen Ziele der „Bamberger Strategie für Biologische Vielfalt“ (Zielhorizont 2020) sind wie dargelegt teilweise beträchtliche Fortschritte erzielt worden: Wildnis im Wald, Extensivierung der Pflege auf öffentlichen Grünflächen, Aktualisierung der Biotopkartierung, Neugestaltung des Stadtökologischen Lehrpfades u.a. Die Ziele der Bamberger Strategie für biologische Vielfalt sind auf Seite 46 der Broschüre zusammengefasst (2014).

 

Es gibt aber auch Defizite und Optimierungsmöglichkeiten:

  • Das ökologische Grünflächenmanagement auf öffentlichen Flächen sollte gemäß den Richtlinien der Biodiversitätsstrategie sukzessive ausgeweitet werden.
  • Vergrößerung von Baumscheiben, wenn möglich ihre Verbindung zu Grünstreifen
  • Es sollten verstärkt Flächen erworben werden, die ökologisch aufwertbar sind (z.B. Uferrandstreifen von Gewässern, Intensiväcker). Sie können ins vorhandene Ökokonto eingestellt und im Bedarfsfall als Ausgleichsfläche herangezogen werden.
  • In Altbaugebieten, die überplant werden, sollte auf den Altbaumbestand Rücksicht genommen werden.
  • Grünordnerische Belange sollten bei der Bauleitplanung aufgewertet werden - sowohl was den Flächenanteil von Grün betrifft als auch dessen Qualität. Die vertikale Begrünung (Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Großbaumpflanzungen) sollte forciert werden.

 

Das Umweltamt wird in der Sitzung diesen Bericht in einem Bildervortrag veranschaulichen und dort weitere Informationen geben.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Umweltsenat nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.

 

  1. Das Umweltamt wird im Frühjahr 2019 in einem zweiten Zwischenbericht über die Ergebnisse berichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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