Beschlussvorlage - VO/2017/0753-R4
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassungen der Schulsprengel an Bamberger Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Beteiligt:
- 491 Sachgebiet Schulverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Kultursenat
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Entscheidung
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23.03.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Die Stadt Bamberg hat als Schulaufwandsträger der staatlichen Grundschulen dafür zu sorgen, dass die vorhandenen Räumlichkeiten in den bestehenden Schulgebäuden möglichst optimal ausgelastet werden.
Nach den vorliegenden Schülerzahlprognosen zeichnet sich für die Domschule eine Entwicklung ab, die dazu führen würde, dass erstmals im Schuljahr 2018/2019 nur eine Eingangsklasse gebildet werden kann. Im Schuljahr 2021/2022 gäbe es nach der Prognose nur noch insgesamt 5 Klassen an der Domschule. Diese Entwicklungen sorgen für eine äußerst ungewisse Zukunft der Außenstelle Wildensorg. Gleichzeitig sind die Klassenstärken an der Kaulbergschule, deren Sprengel unmittelbar an den Sprengel der Domschule angrenzt, sehr hoch.
Eine Möglichkeit zur Stabilisierung der Domschule mit der Außenstelle Wildensorg und zur Entlastung der Kaulbergschule liegt in der Anpassung der Schulsprengel.
Formal verläuft ein Änderungsprozess wie folgt:
- Die für den Schulaufwand zuständige Kommune (hier: die Stadt Bamberg) beschließt eine Sprengeländerung in einen Gremium des Stadtrats.
- Die Stadt Bamberg teilt der Regierung den Wunsch nach einer Sprengeländerung mit.
- Die Regierung führt ein Anhörungsverfahren bei allen Beteiligten durch (Schulen, Elternbeirat etc.).
- Nach Abschluss dieses Verfahrens entscheidet die Regierung über die Sprengeländerung.
Nach gemeinsamer Analyse mit dem Staatlichen Schulamt wurde zunächst geprüft, ob eine Umsprengelung der Schülerinnen und Schüler, die im Usselmanngebiet (Agnes-, Esztergom- und Giselastraße) sowie in der angrenzenden Graf-Arnold-Straße wohnen, das Problem lösen könnte. Inzwischen steht fest, dass eine Umsprengelung der genannten Straßen vom Sprengel Kaulbergschule zum Sprengel Domschule nicht ausreichen würde, um einen dauerhaften Betrieb der bestehenden Schulgebäude sicherzustellen.
Daher wurden inzwischen die Zahlen für das gesamte Gebiet Süd-West erhoben.
Nach Auskunft des Einwohnermeldeamts der Stadt Bamberg (Stand: 12. Januar 2017) leben im Stadtteil Süd-West 167 Kinder, die in den Jahren 2010 bis 2016 geboren wurden – hinzu kommen 39 Kinder aus Wildensorg. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Geburtsjahrgänge:
| Süd-West | Wildensorg | gesamt |
Jahrgang 2010 | 30 | 4 | 34 |
Jahrgang 2011 | 29 | 5 | 34 |
Jahrgang 2012 | 23 | 5 | 28 |
Jahrgang 2013 | 28 | 6 | 34 |
Jahrgang 2014 | 21 | 5 | 26 |
Jahrgang 2015 | 19 | 5 | 24 |
Jahrgang 2016 | 17 | 9 | 26 |
Die Analyse der Zahlen der Spalte Süd-West ergibt, dass mit einer Umsprengelung des gesamten Stadt-teils in Zukunft für beide Schulen – also Domschule und Kaulbergschule – ein mindestens zweizügiger Betrieb sichergestellt wäre. So könnten auch weiterhin die Außenstellen der beiden Schulen in Wildensorg und Bug sinnvoll genutzt werden.
Anzustreben ist eine Einführung der neuen Sprengelgrenzen zum Schuljahr 2018/2019. Selbstverständlich können für eine mehrjährige Übergangszeit Regelungen gefunden werden, die Geschwisterkindern den Besuch der gleichen Grundschule ermöglichen.
Hinzuweisen ist darauf, dass bereits im Vorfeld – und damit früher als im definierten Prozess vorgesehen – ausführliche Gespräche mit Vertretern der Katholischen Kirche (wegen der Erstkommunionvorbereitung), den Bürgervereinen und den Elternbeiräten durchgeführt wurden. Hier wurde – unter der Voraussetzung vorliegender Rahmenbedingungen – grundsätzliche Zustimmung zu den gemeinsamen Überlegungen der Stadtverwaltung und des Staatlichen Schulamts signalisiert.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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