Beschlussvorlage - VO/2017/0756-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung des Holzdecks in der Hainbadestelle, Bamberg, Mühlwörth 18
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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05.04.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Im Zuge der Generalsanierung der Hainbadestelle soll die bestehende Liegefläche durch ein neues Holzdeck ersetzt werden.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 4,29 m Länge: 118,30 m
Antragseingang: 05.12.2016
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Teilplan Art der Nutzung:
Das Vorhaben befindet sich innerhalb einer als Grünfläche - mit dem Nutzungsschwerpunkt Freibad - dargestellten Teilfläche.
Teilplan Landschaftsplan:
Dargestellt ist eine Grünfläche mit dem Nutzungsschwerpunkten Parkanlage / Freibad. Ferner befindet sich das Vorhaben innerhalb eines landschaftlichen Gliederungselementes, welches eine besondere Bedeutung für Freizeit und Erholung einnimmt. Des Weiteren ist als weiteres Gliederungselement ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet gem. Regionalplan dargestellt.
Das Vorhaben ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 einzustufen. Es widerspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und seiner Teilpläne öffentliche Belange sind insofern nicht beeinträchtigt.
Das Vorhaben ist aus planungsrechtlichen und städtebaulichen Gründen zu befürworten.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze: keine zusätzlichen Stellplätze erforderlich
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Das Vorhaben ist eine Anlage an einem Gewässer erster Ordnung, da es weniger als 60 m von der Uferlinie der Regnitz entfernt ist. Daher wurde das Umweltamt als Untere Wasserschutzbehörde und das Wasserwirtschaftsamt Kronach als amtlicher Sachverständiger am baurechtlichen Verfahren beteiligt.
Eine Stellungnahme des WWA liegt noch nicht vor.
Die Baugenehmigung ersetzt hier die wasserrechtliche Genehmigung gemäß Art. 20 Abs. 5 BayWG.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |