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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0756-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Im Zuge der Generalsanierung der Hainbadestelle soll die bestehende Liegefläche durch ein neues Holzdeck ersetzt werden.

Größe des Bauvorhabens:

Breite: 4,29 m Länge: 118,30 m

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 05.12.2016

        vollständig:

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

Außenbereich (§ 35 BauGB)

 

Teilplan Art der Nutzung:

Das Vorhaben befindet sich innerhalb einer als Grünfläche - mit dem Nutzungsschwerpunkt Freibad - dargestellten Teilfläche.

 

Teilplan Landschaftsplan:

Dargestellt ist eine Grünfläche mit dem Nutzungsschwerpunkten Parkanlage / Freibad. Ferner befindet sich das Vorhaben innerhalb eines landschaftlichen Gliederungselementes, welches eine besondere Bedeutung für Freizeit und Erholung einnimmt. Des Weiteren ist als weiteres Gliederungselement ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet gem. Regionalplan dargestellt.

 

Das Vorhaben ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 einzustufen. Es widerspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und seiner Teilpläne öffentliche Belange sind insofern nicht beeinträchtigt.

 

Das Vorhaben ist aus planungsrechtlichen und städtebaulichen Gründen zu befürworten. 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:                        nicht erforderlich

 

 

Kfz – Stellplätze: keine zusätzlichen Stellplätze erforderlich

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

Besonderheiten:

 

Das Vorhaben ist eine Anlage an einem Gewässer erster Ordnung, da es weniger als 60 m von der Uferlinie der Regnitz entfernt ist. Daher wurde das Umweltamt als Untere Wasserschutzbehörde und das Wasserwirtschaftsamt Kronach als amtlicher Sachverständiger am baurechtlichen Verfahren beteiligt.

Eine Stellungnahme des WWA liegt noch nicht vor.

 

Die Baugenehmigung ersetzt hier die wasserrechtliche Genehmigung gemäß Art. 20 Abs. 5 BayWG.

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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