Berichtsvorlage - VO/2010/0684-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Haushaltsausgaberesten bei übertragbaren Ausgabemitteln des Vermögenshaushaltes der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Finanzsenat
|
Kenntnisnahme
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26.01.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
Bezüglich der allgemeinen Ausführungen zu den Haushaltsausgaberesten
wird auf die Anlage 1 zur Sitzungsvorlage VO/2010/0674-20 verwiesen.
Die im Vermögenshaushalt 2009 der Stadt zu übertragenden
Haushaltsausgabereste der Anlage 1 stellen sich im Vergleich mit den Vorjahren
wie folgt dar:
Somit ist im Vermögenshaushalt im Vergleich zum Vorjahr bei der Übertragung
der Haushaltsausgabereste eine gewisse „Normalisierung“
eingetreten.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Haushaltsreste zwangsläufig
umso höher ausfallen, je größer die Maßnahmen sind, die sich im Bau befinden
und je geringer der Einfluss der Stadt auf den eigentlichen Baubeginn wegen
Schwierigkeiten bei Grundstücksverhandlungen oder der fehlenden Genehmigung zum
vorzeitigen Baubeginn bei Förderungsmaßnahmen ist.
Unter diesen Gesichtspunkten sind folgende größere Ausgabereste über 0,5
Mio. € zu erklären:
7900.9400 |
Umbau Stadtbad zu TKS |
1.152.894,36
€ |
6300.9674 |
Kronacher Straße (3. BA) |
974.355,13
€ |
6300.9669 |
Busbeschleunigung |
959.832,16
€ |
4640.9875 |
Neubau Krippengruppen AWO (Kinderhaus) |
878.800,00
€ |
8833.9322 |
Erwerb von Baulandmodellflächen (BLM IV) |
646.594,44
€ |
6300.9618 |
Sanierung Franz-Fischer-Brücke |
612.185,13
€ |
|
Summe |
5.224.661,22
€ |
Daraus ergibt sich, dass rd. 42 % der alten und neuen Haushaltsreste im
Vermögenshaushalt auf lediglich 6 größere oder Groß(bau)maßnahmen entfallen,
deren Realisierung sich über mehrere Jahre erstreckt. Eine exakte
Vorausschätzung der jeweils zu erwartenden kassenwirksamen Ausgaben wird bei
derartigen Großprojekten niemals möglich sein.
Die Begründungen der Fachämter zu den einzelnen Positionen können der
Anlage 2 entnommen werden.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass ein Betrag von 1,892 Mio.
€ (siehe Anlage 3) nicht als Haushaltsrest übertragen werden kann, da die
Einzelpositionen in 2009 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt wurde. Gemäß
Stadtratsbeschluss vom 28.01.1992 können jedoch solche Mittel, die noch
benötigt werden, im Haushaltsjahr 2010 zu Lasten von Rücklagenentnahmen neu
bereitgestellt werden.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: