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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/0684-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Bezüglich der allgemeinen Ausführungen zu den Haushaltsausgaberesten wird auf die Anlage 1 zur Sitzungsvorlage VO/2010/0674-20 verwiesen.

 

Die im Vermögenshaushalt 2009 der Stadt zu übertragenden Haushaltsausgabereste der Anlage 1 stellen sich im Vergleich mit den Vorjahren wie folgt dar:

 

 

 

Somit ist im Vermögenshaushalt im Vergleich zum Vorjahr bei der Übertragung der Haushaltsausgabereste eine gewisse „Normalisierung“ eingetreten.

 


Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Haushaltsreste zwangsläufig umso höher ausfallen, je größer die Maßnahmen sind, die sich im Bau befinden und je geringer der Einfluss der Stadt auf den eigentlichen Baubeginn wegen Schwierigkeiten bei Grundstücksverhandlungen oder der fehlenden Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn bei Förderungsmaßnahmen ist.

 

Unter diesen Gesichtspunkten sind folgende größere Ausgabereste über 0,5 Mio. € zu erklären:

 

7900.9400

Umbau Stadtbad zu TKS

1.152.894,36 €

6300.9674

Kronacher Straße (3. BA)

974.355,13 €

6300.9669

Busbeschleunigung

959.832,16 €

4640.9875

Neubau Krippengruppen AWO (Kinderhaus)

878.800,00 €

8833.9322

Erwerb von Baulandmodellflächen (BLM IV)

646.594,44 €

6300.9618

Sanierung Franz-Fischer-Brücke

612.185,13 €

 

Summe

5.224.661,22 €

 

Daraus ergibt sich, dass rd. 42 % der alten und neuen Haushaltsreste im Vermögenshaushalt auf lediglich 6 größere oder Groß(bau)maßnahmen entfallen, deren Realisierung sich über mehrere Jahre erstreckt. Eine exakte Vorausschätzung der jeweils zu erwartenden kassenwirksamen Ausgaben wird bei derartigen Großprojekten niemals möglich sein.

 

Die Begründungen der Fachämter zu den einzelnen Positionen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass ein Betrag von 1,892 Mio. € (siehe Anlage 3) nicht als Haushaltsrest übertragen werden kann, da die Einzelpositionen in 2009 über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellt wurde. Gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.01.1992 können jedoch solche Mittel, die noch benötigt werden, im Haushaltsjahr 2010 zu Lasten von Rücklagenentnahmen neu bereitgestellt werden.

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II. Beschlussvorschlag

Von der Bildung von Haushaltsausgaberesten gemäß § 19 Abs. 1 KommHV bei den in Anlage 1 aufgeführten übertragbaren Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2009 der Stadt Bamberg wird Kenntnis genommen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

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