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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0760-47

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Laut Beschluss des Finanzsenats vom 7. Dezember 2016 sind im Haushalt für 2017 110.000,- € für die Sanierung der Flutlichtanlage eingestellt und für das Jahr 2018 eine Verpflichtungsermächtigung über 500.000,- € für die Sanierung des Kunstrasens.

 

Es ist angestrebt, die Bauzeit möglichst kurz zu halten und in die Wintermonate zu legen. Ziel ist, die Sanierung des Kunstrasens und der Flutlichtanlage gemeinsam auszuschreiben, so dass nach der Saison der Fußballer im späten Herbst/Frühwinter 2017 die Sanierung der Flutlichtanlage und im Spätwinter/Frühjahr 2018 die Sanierung des Kunstrasens erfolgen kann.

 

Hierzu ist es nötig, im Frühjahr/Frühsommer 2017 einen Landschaftsarchitekten mit der Planung und Ausschreibung der Sanierung der Flutlichtanlage und des Kunstrasenfeldes zu beauftragen. Damit einhergehend werden im Laufe des Frühsommers die Baugrunduntersuchungen und die Untersuchung der Flutlichtanlage durchzuführen sein, um den Sanierungsaufwand konkret abschätzen zu können.

 

Der Kunstrasen soll in Abhängigkeit der  Baugrunduntersuchungen vorzugsweise und geldsparend auf dem vorhandenen Unterbau neu verlegt werden. Nur wenn die Untersuchungen es unabdingbar machen, muss auch der Unterbau (= Tragschicht und Drainagen) erneuert werden. Weiterhin ist geplant, die Sanierung der Flutlichtanlage über einen Korridor am Rande des Spielfelds erfolgen zu lassen.

 

Der obere Rasenplatz soll im Sommer 2017 in der Spielpause renoviert werden. Die hierzu nötigen Haushaltsmittel werden aus dem laufenden Haushalt des Garten- und Friedhofsamtes entnommen.

 

Das Immobilienmanagement plant in 2017 die Mängel am Bodenbelag des Gymnastikraums zu beheben. Weiter sollen die Bäder der Umkleidekabinen neu gefliest und die Wände der Flure gestrichen werden.

 

Es ist angestrebt, neue Verträge zur Vermietung/Verpachtung der Anlagen und Gebäude in Anlehnung an das Fuchs-Park-Stadion zu erstellen. In diesem Zuge soll auch weiteren potentiellen Nutzern die Möglichkeit eröffnet werden, an den Sportanlagen teil zu haben bzw. über eine Einmietung mit nutzen zu können.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Vom Sachstandsbericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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