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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0768-40

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Alle zwei Jahre nimmt die Städt. Musikschule eine Gebührenanpassung vor, um Tariferhöhungen und andere Kostensteigerungen aufzufangen und größere Erhöhungssprünge zu vermeiden. In den Vorjahren wurde alle zwei Jahre eine Anpassung von 2-3% vorgenommen. Dadurch ist die Schere zwischen den Einnahmen durch Gebühren und den Ausgaben, vor allem im Personalbereich, immer weiter auseinander gegangen. Dies hat zuletzt zu einer problematischen Budgetentwicklung geführt. Mit zwei Maßnahmen soll nun gegengesteuert werden:

1.) Anhebung der Gebührensätze sowie Reduzierung der Geschwisterermäßigungen.

2.) Personalkonsolidierung durch Abbau von Unterrichtsstunden, über deren Auswirkungen in der nächsten Sitzung des Senates am 06. Juli 2017 berichtet wird.

 

Zum 01.09.2017 (Schuljahr 2017/18) soll eine Anhebung der Gebührensätze für Instrumental- und Vokalfächer sowie Ensembles (ohne Belegung eines Hauptfaches an der Musikschule) um 6% erfolgen. Die Gebühren für Grundfächer (§3 (1), 1) wurden 2015 nicht angehoben und sollen daher um 12% steigen. Für die Mitwirkung in Chören, zu denen auch die in Kooperation mit Grundschulen angebotenen Singklassen gehören, wird künftig die gleiche Gebühr wie für die Mitwirkung in den anderen Ensembles, Kammermusik, Spielkreisen, Bands etc. fällig. Sie steigt um 12% von derzeit € 9,70 auf € 10,90 pro Monat. Der Einzelunterricht 45 Minuten soll um 12% steigen.

Aufgrund erhöhter Anschaffungs- und Unterhaltskosten sollen die Mieten für ausgegebene Instrumente und der Klavierzuschlag um 5% steigen. Alle errechneten Beträge wurden kaufmännisch gerundet, die Monatsbeiträge auf 5-Cent-Schritte angepasst (s. Anlage 2).

 

Um das Gesamtgebührenaufkommen zu verbessern, soll die Geschwisterermäßigung reduziert werden: für das zweite Kind von 25% auf 20%, das dritte Kind von 50% auf 40% und bei weiteren Kindern von derzeit 75% auf 60%. Die Ermäßigung bei der Belegung mehrerer Fächer (Mehrfächerermäßigung) soll von 25% auf 20% reduziert werden. Aufgrund der angespannten Budgetsituation muss der 2015 auf 20% abgesenkte Zuschlag für Erwachsene wieder auf 30% angehoben werden (s. Anlage 3).

 

Zur Orientierung wurden auch die durchschnittlichen Unterrichtsgebühren an den öffentlichen Musikschulen in Bayern (Stand: 01.01.2016) berücksichtigt. Diese Zahlen werden regelmäßig vom Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) veröffentlicht (s. Anlage 5).

 

Durch die geplanten Gebührenerhöhungen werden bei gleichbleibender Belegung Mehreinnahmen in Höhe von ca. € 52.900,- p.a. erzielt. Die Reduzierung der Geschwisterermäßigungen erbringt bei gleichbleibender Belegung weitere Mehreinnahmen in Höhe von ca. € 8.100,-. Die Anhebung des Erwachsenenzuschlags erbringt bei gleichbleibender Belegung Mehreinnahmen in Höhe von ca. 4.600,- p.a.

2018 ist insgesamt mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. € 65.600,- zu rechnen, 2017 werden es ca. € 21.860 sein.

 

Die in der Bayerischen Sing- und Musikschulverordnung geforderten sozialen Gesichtspunkte bei der Festsetzung der Gebühren bleiben damit gewahrt. Die hohen Ermäßigungssätze bei der Sozialermäßigung bleiben unverändert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Senat für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Stadtrat, die neue Gebührensatzung für die Städtische Musikschule (Musikschulgebührensatzung) mit Wirkung zum 01.09.2017 zu beschließen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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