Beschlussvorlage - VO/2017/0770-452
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz von Streusalz beim Winterdienst an städtischen Gebäuden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 491 Sachgebiet Schulverwaltung
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kultursenat
|
Entscheidung
|
|
|
23.03.2017
|
I.Sitzungsvortrag:
Die GAL-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 30. Januar 2017 einen Antrag gestellt, per
Dienstanweisung des Oberbürgermeisters die angestellten Hausmeister und Hausverwaltungen städtischer Gebäude sowie für den Winterdienst beauftragte Dienstleister dazu zu ermahnen, beim Winterdienst „den verbotswidrigen Einsatz von Streusalz“ zu unterlassen. Der Antrag liegt dem Sitzungsvortrag in der
Anlage bei.
Nach § 9 der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterszeit in der Stadt Bamberg vom 18. Oktober 2010 sind die
Gehsteige täglich ab 7:30 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln (z. B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder erheblichen Steigungen) oder bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z. B. Eisregen) ist das Streuen von Tausalz
zulässig.
Diese Regelung ist den Hausmeistern im Bereich der Stadt Bamberg und den beauftragten Unternehmen bekannt und wird so umgesetzt.
Die Verordnung beinhaltet im oben zitierten Paragraphen Ausnahmen, die, wenn es die Situation anzeigt, ebenfalls umzusetzen sind, wie etwa bei besonderer Glättegefahr und außergewöhnlichen
Witterungsverhältnissen. Diese waren in dieser Winterperiode gegeben, beispielsweise durch Blitzeis.
Die Schulhausmeister im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bamberg wurden durch den Zweiten
Bürgermeister, Herrn Dr. Lange, mit Schreiben vom 21. Februar 2017 explizit darauf hingewiesen, auf den Einsatz von Tausalz zu verzichten, außer in den genannten Ausnahmenfällen. Die Anweisung wurde jedem Hausmeister, zusammen mit der Verordnung, gegen Unterschrift ausgehändigt.
Die Referenten der Stadtverwaltung haben sich mit Herrn Oberbürgermeister Starke darauf verständigt, dass das Referat 4 federführend auch die weiteren Referate und Tochterunternehmen der Stadt Bamberg über die Thematik informiert, zur Weitergabe an die dortigen Hausmeister und beauftragten Unternehmen. Dies wird noch zeitnah erfolgen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
162,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
58,8 kB
|