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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0774-453

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Nach Ziffer 3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg bewilligt die Stadt den Vereinen, welche die
Voraussetzungen nach den Richtlinien über die Gewährung des Freistaates Bayern zur Förderung des
außerschulischen Sports erfüllen, als freiwillige Leistung, einen Übungsleiterzuschuss in gleicher Höhe wie der Freistaat Bayern.

 

Der FC Eintracht Bamberg 2010 e. V. hat am 29.02.2016 form- und fristgerecht Antrag auf
Übungsleiterzuschuss gestellt und zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich die Voraussetzungen für die
Gewährung erfüllt.

 

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahren für den FC Eintracht Bamberg 2010 e. V. durch das Amtsgericht Bamberg am 29. Juni 2016 waren die Voraussetzungen für die Auszahlung der
Zuschüsse nach den Richtlinien des Freistaats Bayern sowie nach den Sportförderrichtlinien der Stadt
Bamberg jedoch nicht mehr gegeben, da der Verein damit keine sichere
Gesamtfinanzierung mehr nachweisen konnte. Aus diesem Grund konnten die genannten Zuschüsse nicht an den Verein ausbezahlt werden.

 

Das Insolvenzverfahren des FC Eintracht Bamberg 2010 e. V. wurde jedoch mit Beschluss des
Amtsgerichts Bamberg vom 30. Dezember 2016 abgeschlossen. Der Verein besteht weiter und ist durch Abschluss des Insolvenzverfahrens schuldenfrei.

 

Da als Förderjahr das Kalenderjahr gilt und das Insolvenzverfahren noch vor Jahresschluss 2016 beendet war, wurden am 10.01.2017, in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken, die Übungsleiterzuschüsse des Freistaates Bayern für das Jahr 2016 in Höhe von 2.977,56 € vom Verwahrkonto der Stadt umgehend an den Verein weitergeleitet. Der städtische Zuschuss in selber Höhe wurde bisher jedoch noch nicht
ausbezahlt.

 

Neben dem Übungsleiterzuschuss stellt die Stadt Bamberg nach Ziffer 2 der Sportförderrichtlinien den
Vereinen, entsprechend den beim Bayerischen Landessportverband gemeldeten Mitgliedern einen Betrag zur Förderung des allgemeinen Sportbetriebs und vor allem der Jugendarbeit zur Verfügung. Der
Zuschuss wird im Verhältnis 6 : 1 der Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr und der Mitglieder über 18 Jahre, entsprechend der o. g. Meldung aufgeteilt. Danach ergäbe sich für den FC Eintracht
Bamberg 2010 e. V. für das Jahr 2016 ein „Allgemeiner Zuschuss“ in Höhe von 2.067, 51 €.

 

Gewöhnlich wird die Auszahlung der genannten städtischen Zuschüsse mit der Verteilung des
Globalbetrages Sport in der letzten Sitzung des Jahres im Kultursenat beschlossen. Dies wäre im letzten Jahr am 13. Oktober 2016 gewesen. Hier konnte jedoch der FC Eintracht Bamberg
2010 e. V. nicht berücksichtigt werden, da zu diesem Zeitpunkt das Insolvenzverfahren noch nicht beendet war. Für die Zuschüsse wurde ein Haushaltsausgaberest gebildet, um sie im Jahr 2017
eventuell auszahlen zu können.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, gemäß den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg, den
städtischen Übungsleiterzuschuss in Höhe von 2.977,56 € und den Allgemeinen Zuschuss in Höhe von 2.067,51 € aus dem Jahr 2016 an den FC Eintracht Bamberg 2010 e. V. auszuzahlen, sobald die
Haushaltsausgabereste in 2017 entsprechend zur Verfügung stehen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Dem FC Eintracht Bamberg 2010 e. V. wird, in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg, der städtische Übungsleiterzuschuss in Höhe von 2.977,56 € und der Allgemeine
    Zuschuss in Höhe von 2.067,51 € aus dem Jahr 2016 ausbezahlt, sobald die entsprechenden
    Haushaltsausgabereste zur Auszahlung zur Verfügung stehen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

  x

2.

Kosten in Höhe von 5.045,07 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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