Berichtsvorlage - VO/2017/0777-45
Grunddaten
- Betreff:
-
Veranstaltungskalender für Stadt und Landkreis Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 45 Kulturamt
- Beteiligt:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Empfehlung
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23.03.2017
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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28.03.2017
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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29.03.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Seit vielen Jahren erstellt das Kulturamt der Stadt Bamberg einen Veranstaltungskalender.
Ursprünglich als kleine Schwarz-Weiß-Broschüre mit damals noch schwerfälliger Internetdatenbank
in Zusammenarbeit mit der hiesigen Tageszeitung „Fränkischer Tag“ bewerkstelligt, kam es ab 2005
auf gemeinsamen Wunsch des Wirtschaftsreferates und des Kulturreferates zu einer Neuausrichtung
des Veranstaltungskalenders. Er sollte an Attraktivität gewinnen, mehr
Vollständigkeit generieren und zur attraktiven Informationsquelle rund um die Bamberger
Veranstaltungslandschaft werden – eine Visitenkarte der Kultur- und Freizeitstadt Bamberg. Die
Internetpräsenz des Veranstaltungskalenders sollte auf zeitgemäßes Niveau gebracht werden. Sie war
zum Zeitpunkt dieser Erneuerung die einzige Internetvariante eines Bamberger
Veranstaltungskalenders und bleibt bis heute in Vollständigkeit und Übersichtlichkeit bei weitem
unerreicht.
Veranstaltungskalender im handlichen Format werden in vielen Städten, meistens in Verantwortung
der Kulturverwaltung, vorgehalten. Sie sind eine Kernleistung der Kulturverwaltung und ein
zentraler Baustein des Kultur- und Veranstaltungsmarketings. Sie tragen zu einem wichtigen
Gesamtbild der Kultur- und Veranstaltungslandschaft bei und sollten stets Vorbildcharakter besitzen
sowie einen qualitativen Maßstab setzen, an dem sich privat ausgerichtete Medien orientieren
können und müssen (Quasi-Markt-Theorie). Auch sind sie eine ergiebige Quelle bezüglich eines
statistisch fundierten Überblicks über die Veranstaltungen in der Region, die für strategische
Überlegungen und Maßnahmen der Kulturverwaltung unverzichtbar ist.
Das Kultur- und Veranstaltungsmarketing der Stadt Bamberg umfasst neben den Werbemaßnahmen
der größeren Einrichtungen und der vereinzelten Akzentuierung durch die Pressestelle inkl. Rathaus-
Journal lediglich die Bereitstellung des Veranstaltungskalenders und bedient damit gerade einmal
das Minimum an übergreifenden Marketingleistungen für die heimische Kultur- und
Veranstaltungsszene. Darüber hinaus gäbe es viele Potenziale die heimische Kultur- und
Veranstaltungsszene sichtbarer und strukturierter zu gestalten, die aufgrund mangelnder Ressourcen
leider ungenutzt bleiben müssen (vergleiche z.B. den Mangel an bezahlbaren Plakatflächen für
Kulturveranstaltungen – das so genannte Kulturplakat, eine kostenlose Zugabe zum Leistungspaket
Veranstaltungskalender, leistet seinen kleinen Beitrag gegen diesen unbefriedigenden Zustand,
indem es Daten verschiedener Kulturträger auf einem Plakat bündelt).
Auch die aktuelle Version des Veranstaltungskalenders finanziert sich zu einem grenzwertig hohen Anteil aus den Vermarktungspotentialen dieser Produkte, die von der Firma 2mcon seit Beginn der Zusammenarbeit sehr erfolgreich genutzt bis ausgeschöpft werden, wodurch ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung
durch Werbeanteile sichergestellt werden kann, aber auch eine Kommerzialisierung der Kalender-Inhalte stattfindet.
Die Runderneuerung des Offiziellen Veranstaltungskalenders erfolgte 2005 in enger Zusammenarbeit
mit dem Landratsamt und schließlich, nach Gesprächen mit verschiedenen potenziellen
Dienstleistern und Partnern, mit der Firma 2mcon aus Bamberg. Die Erfolgsgeschichte dieser
Kooperation dauert nun seit zwölf Jahren an, in denen das Produkt stets optimiert wurde
(z.B. Datenschnittstelle zu den zwei Bamberg Apps; derzeit läuft eine graphische Erneuerung ohne zusätzliche Kosten für die Stadt Bamberg). Sowohl die Print- als auch die Webversion des
Veranstaltungskalenders erfreuen sich hoher Beliebtheit und entsprechender Nachfrage durch Bürger
und Besucher gleichermaßen.
Zum 31.12.2017 läuft der Vertrag mit der Firma 2mcon aus. Die Firma 2mcon hat zugesichert, dass der
Vertrag zu gleichen Konditionen für weitere drei Jahre, d.h. ohne eine Kostensteigerung, verlängert werden kann. Im Hinblick darauf, dass eine nahtlose Fortführung des offiziellen Veranstaltungskalenders für Stadt und Landkreis ab Januar 2018 in dieser erfolgreichen und überzeugenden Form erfolgen kann, ist eine Mittelbereitstellung in den Jahren 2018, 2019 und 2020 von jährlich 29.750 € durch die Stadt Bamberg (bisher gedeckt über Haushaltsstelle 30000.63040 – Veranstaltungskalender) erforderlich.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
Der Kultursenat empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat:
1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. Ab dem Haushaltsjahr 2018 werden - zunächst wieder auf die Dauer von 3 Jahren - jährlich 29.750 €
bereitgestellt. Dies unter der Voraussetzung, dass sich der Landkreis in gleicher Höhe beteiligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Fa. 2mcon anschließend einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Vertragspartner sollen die Stadt Bamberg und der Landkreis Bamberg sein.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
X | 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: 29.750 €/Jahr |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Die Ausgaben für den Veranstaltungskalender stellen eine rein freiwillige Leistung der Stadt Bamberg dar. Da für den Veranstaltungskalender bereits in den Jahren 2009 bis 2017 Haushaltsmittel von jährlich 29.750 € im jeweiligen Haushaltsplan veranschlagt waren, stellt die Fortführung des Kalenders bei gleichen Konditionen aber keine neue freiwillige Leistung dar. Ein Verstoß gegen die Auflage der Regierung liegt somit nicht vor.
Sofern
- der Vertrag mit gleichen Konditionen (jährlich max. 29.750 €) fortgeführt wird und
- der Landkreis sich in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt,
bestehen seitens des Finanzreferats keine Einwände bzgl. einer Fortführung des Kalenders.