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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0787-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Am 14.12.2016 hat der Stadtrat mit dem Haushalt 2017 auch den Finanzplan für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 beschlossen. Dabei mussten durch die schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Daten zugrunde gelegt werden, die zwischenzeitlich durch die aktuelle Entwicklung überholt sind.

 

So wurde für die Personalkosten eine Steigerungsrate von 2,0 % prognostiziert und in den Finanzplan eingestellt. Das Ergebnis der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst für die Angestellten der Länder, das laut Bayer. Finanzministerium auch für die bayerischen Beamten übernommen wird, sieht dagegen ab dem 01.01.2018 eine Anhebung um 2,35 % vor.

 

Bei der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen muss weiterhin beachtet werden, dass die Voraus­zahlungen eines Unternehmens für 2016 und 2017 in jeweils siebenstelliger Höhe noch mit großer Unsicherheit behaftet sind. Darüber hinaus ist auch noch nicht absehbar, in welchem Rahmen Minderungen aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Nichtabziehbarkeit negativer Aktien­gewinne vorgenommen werden müssen. Damit muss die Basis und somit der Ansatz für 2018 korrigiert werden.

 

Bereits im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2016 (siehe VO/2017/0788-20) hat die Verwaltung berichtet, dass aufgrund des Rechnungsergebnisses 2016 bei den Steuereinnahmen im Jahr 2018 mit weniger Einnahmen aus der Schlüsselzuweisung und gleichzeitig mit deutlich höheren Ausgaben bei der Bezirks- und Krankenhausumlage zu rechnen ist. Auch im Investitionsbereich sind im Haushalt 2018 aufgrund der hohen Verpflichtungsermächtigungen wichtige und kostenintensive Projekte einzuplanen.

 

Den Haushalt 2017 hat die Regierung von Oberfranken erneut nur unter Auflagen genehmigt (siehe VO/2017/0851-20).


Deshalb ist es wichtig, dass bei Aufstellung des städtischen Haushaltes 2018 von Verwaltung und Stadtrat weiterhin strikte Haushaltsdisziplin geübt wird. Aus Sicht der Kämmerei sollten deshalb mindestens folgende Eckpunkte berücksichtigt werden:

 

             Begrenzung der Personalkostensteigerung auf die zu erwartenden Tarif- und Besoldungs­steigerungen,

             Deckelung der beeinflussbaren Sachkosten und der freiwilligen Leistungen auf die Ansätze des Haushalts 2017,

             Erwirtschaften der Pflichtzuführung,

             Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung.

 

Nur bei Einhaltung dieser Vorgaben besteht die Chance, dass ein genehmigungsfähiger Haushaltsentwurf erreicht wird. Andernfalls erscheint ein Einstieg in eine weitere umfassende Haushaltskonsolidierung zwingend erforderlich.

 

Wegen des terminlichen Ablaufs darf auf den vom Kämmereiamt entworfenen Zeitplan verwiesen werden, die auf den bereits durch den Sitzungsdienst mitgeteilten Sitzungsterminen beruhen. Danach kann die Übergabe des Haushaltsentwurfs am 22.11.2017 erfolgen. Die Haushaltsberatungen können am 06.12.2017 stattfinden und der Haushalt am 13.12.2017 verabschiedet werden.

 

Im Oktober ist wieder eine Information der Fraktionen über den Entwicklungsstand des Haushalts vorgesehen. Damit wird wieder eine frühzeitige Partizipation des Stadtrates an der Haushaltsplanung gewährleistet.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushaltsentwurf 2018 der Stadt Bamberg mit den im Sitzungsvortrag genannten Eckpunkten und in der aufgezeigten Vorgehensweise im vorgelegten Zeitplan zu erstellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

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