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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0788-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung, bei der Stadt Bamberg dem Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Wir möchten Ihnen heute das wesentliche Ergebnis der Jahresrechnung 2016 erläutern und Sie bitten, die Jahresrechnung im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten. Im Wesentlichen ist Folgendes auszuführen:

 

A)Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Bamberg

 

1.Verwaltungshaushalt

 

Das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes 2016 weist im Vergleich zum Haushaltsplan Verbesserungen auf. Er schließt mit einem Überschuss von 18.344.525,47 € ab. Die Sondervermögen (Unterabschnitte 8900, 8906 und 8907) erwirtschafteten einen Überschuss in Höhe von 9.920,63 € und die kostenrechnende Einrichtung Friedhof ein Defizit in Höhe von 113.015,18 €. Damit ergibt sich für den Verwaltungshaushalt der in der Anlage 5 dargestellte Gesamtüberschuss von 18.241.430,92 €. Davon sind insgesamt 1.191.909,15 € in 2017 sofort erneut bereitzustellen. Auf die Sondervermögen entfallen erneute Bereitstellungen in Höhe von 2.591,04 €, auf den städtischen Verwaltungshaushalt entfallen 1.189.318,11 €.

 

Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt.

 

Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt gestattet.

 

Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

 

In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis wie folgt:

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei die Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt, die im Rechnungsergebnis 2016 mit insgesamt 1.633.637,82 € zu Buche schlagen.

 

Im Haushaltsplan 2016 wurden 116.920,00 € als allgemeine Zuführungen angesetzt (darunter 16.020,00 € bei den Sondervermögen und 18.900 € als Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Einrichtungen Musikschule und Theater). Als Pflichtzuführung waren planmäßig Mittel in Höhe von 3.054.900,00 € vorgesehen (darunter 141.900,00 € für den Bereich Konversion).

 

Nach der Jahresrechnung entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt wie folgt:

Die Gesamtzuführung 2016 in Höhe von 21.046.606,52 € beinhaltet die Pflichtzuführung von 2.418.813,72 € (vollständig erwirtschaftet) sowie die Zuführungen der Sondervermögen mit insgesamt 25.940,63 €. Unter Berücksichtigung der Rückführung aus dem Vermögenshaushalt ergibt sich eine „freie Spanne“ von 16.968.214,35 €.

 

Im Einzelnen ergaben sich im Verwaltungshaushalt vor den Abschlussbuchungen (Zuführung der Überschüsse an den Vermögenshaushalt)

 

Netto-Mehreinnahmen von16.180.996,47

und

Netto-Minderausgaben von  2.060.434,45 .

 

Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 24.287.007,84 € Einnahmeausfälle von 8.106.011,37 € gegenüber, die sich wie folgt verteilen:

 

- auf Haushaltsansätze des Jahres 2016 in Höhe von7.590.622,86

- auf Kasseneinnahmereste aus Vorjahren in Höhe von   515.388,51 €.

 

Nach Abschluss des Haushalts übersteigen auf der Ausgabenseite die notwendigen Mehrausgaben von 36.722.905,86 € die Minderausgaben in Höhe von 20.541.909,39 €. Wie jedes Jahr mussten neue Haushaltsausgabereste gebildet werden (3.344.308,35 €); die Einsparungen bei den alten Haushaltsresten schlagen mit 804.581,28 € zu Buche.

 

Aus Ziffer 2a) der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im Einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

 

Auf welche hauptsächlichen Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen gestiegene Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

 

Die wichtigsten Verschiebungen innerhalb des Einzelplans 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ werden im Folgenden dargestellt:

 

Den Netto-Mehreinnahmen in Höhe von 13.289.205,26 € stehen Netto-Mehrausgaben in Höhe von 17.302.195,49 € gegenüber.

 

a)      Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen:

Das Rechnungsergebnis dieser Steuerart liegt um 6.056.383,43 € über dem Haushalts­ansatz von 33.880.000 € und trägt damit wesentlich zum positiven Gesamtabschluss bei. Die Gewerbesteuer ist mit einem Rechnungsergebnis von 39.936.638,43 € die wichtigste Einnahmequelle des Verwaltungshaushaltes (18,00 %).

Die nachstehende Aufstellung zeigt für die letzten 10 Jahre die Ergebnisse in Relation zum Haushaltsansatz:

 

 

 

 

Das Gewerbesteuer-Ergebnis 2016 liegt etwas über dem langjährigen Durchschnitt der Gewerbesteuer-Einnahmen der letzten 10 Jahre (36,233 Mio. €).

 

b)      Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:

Im abgelaufenen Haushaltsjahr betrug der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 37.904.699 €. Das Aufkommen liegt damit um 829.699 € über dem Ansatz von 37.075.000 € und trägt damit zum positiven Gesamtabschluss bei. Das Ergebnis liegt um 1.166.245 € über dem Aufkommen von 2015 (36.738.454 €).

 

c)      Allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt konnte über die volle Pflichtzuführung von 2.418.813,72 € hinaus zusätzlich eine allgemeine Zuführung in Höhe von 18.627.792,80 € erwirtschaften, die im Haushaltsplan mit 116.920 € veranschlagt war. Diese Mehrung resultiert u. a. aus den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (6.056.383,43 €), bei der Schlüsselzuweisung (3.504.680,00 €), bei der Einkommensteuer (829.699,00 €) und bei der Grunderwerbsteuer (724.837,22 €).

 

 

 

2.Vermögenshaushalt

 

Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3.

 

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 44.313.983,94 € ab. In den Einnahmen enthalten ist die Gesamtzuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 18.241.430,92 € (inkl. Sondervermögen und der Beträge für erneute Bereitstellungen des Verwaltungshaushaltes). Die Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes beinhaltet mit 5.422.456,33 € die Gesamtsumme der Beträge, die im Folgejahr erneut bereitzustellen sind (inkl. Sondervermögen). In den Volumina enthalten ist außerdem die Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage Friedhof, welche zum Ausgleich der negativen Betriebskosten­abrechnung dem Verwaltungshaushalt zugeführt wurde. Der Saldo des Gesamtüberschusses beträgt demnach 5.018.982,14 €. Daraus entfallen auf die Sondervermögen 30.139,26 €, auf die Gebührenausgleichsrücklage Friedhof -113.015,18 € und auf den städtischen Haushalt 5.101.858,06 € (siehe hierzu auch Seite 2 der Anlage 5). 

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften ist der Überschuss von 5.101.858,06 den verschiedenen Rücklagen zuzuführen.

 

Es wird folgende Verwendung des städtischen Überschusses vorgeschlagen:

 

 

Hinsichtlich der Bestückung des Energiesparfonds und der Stellplatzablöserücklage handelt es sich um den Vollzug der zugrundeliegenden Beschlüsse.

 

Die Zuführung zur Haushaltsausgleichsrücklage in der vorgeschlagenen Höhe erscheint angesichts der folgenden Aspekte zwingend notwendig:

  • Aufgrund der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2016 sind bei der Schlüsselzuweisung geringere Einnahmen von voraussichtlich etwa 2,2 Mio. € im Jahr 2018 zu erwarten.
  • Gleichzeitig sind höhere Ausgaben von ca. 1,1 Mio. € im Jahr 2018 bei der Krankenhaus- und Bezirksumlage (bei unverändertem Hebesatz) zu erwarten.
  • Auch für den Ausgleich des Vermögenshaushalts 2018 wird die Haushaltsausgleichs­rücklage benötigt, weil aufgrund der eingeplanten Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsmittel für mehrere Investitionsmaßnahmen eingestellt werden müssen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Finanzplan für das Jahr 2018, welcher nur die wichtigsten und dringlichsten Maßnahmen umfasst, einen Netto­neuverschuldungsbedarf in Höhe von derzeit 2,758 Mio. € vorsieht!

 

Auch dem nachhaltigen Wunsch des Stadtrates, die Neuverschuldung im Bereich Konversion zu reduzieren, kann durch die vorgeschlagene Verwendung des Rechnungsergebnisses Rechnung getragen werden. Die für den Umbau des Kreiswehrersatzamts vorgesehene Nettokreditaufnahme in Höhe von 1,732 Mio. € wird durch Eigenkapital ersetzt.

 

Aufgrund des voraussichtlichen Projektfortschritts der Maßnahme „Sanierung Rathaus Geyerswörth“ werden die bislang als Verpflichtungsermächtigung eingeplanten Mittel in Höhe von 500.000 wohl früher benötigt. Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips sind die Ausgaben in Höhe der zu erwartenden Beträge zu veranschlagen (§ 7 Abs. 1 KommHV-K). Deshalb ist die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 € in kassenwirksame Haushaltsmittel umzuwandeln.

 

Weitere Einzelheiten hinsichtlich der verschiedenen Rücklagen ergeben sich aus der Zusammenstellung in Anlage 5 Buchstabe c.

 

a) Einnahmen

 

Den Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes von 27.204.876,71 € stehen Mindereinnahmen von 17.586.892,77 € gegenüber. Es ergeben sich daher Netto-Mehreinnahmen von 9.617.983,94 €; hierbei berücksichtigt sind Ausfälle auf Kasseneinnahmereste bzw. Haushalts­einnahmereste von 1.215.838,08 €.

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus dem Verkauf von Kapitalanlagen und unbebauten Grundstücken, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und den Kreditaufnahmen zusammen.

 

Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 

Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

 

 

 

Die einzelnen Beträge können der Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

Das in der Haushaltssatzung ausgewiesene bzw. von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen von 2.713.000 € wurde durch Bildung eines Haushaltseinnahme­restes in entsprechender Höhe für eine künftige Aufnahme gesichert (vergleiche auch Anlage 5 Buchstabe d).

 

Belastet wurde die Einnahmeseite zunächst durch geminderte Haushalts- und Kassen­einnahmereste in Höhe von 1.215.838,08 €; dem gegenüber stehen Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten i. H. v. 1.540.271,12 € (siehe Anlage 3).

 

 

b) Ausgaben

 

Auf der Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes trat eine Mehrung von 19.676.887,35 € ein, der Einsparungen i. H. v. 10.058.903,41 € gegenüberstehen. Im Saldo ergeben sich daher Netto-Mehrausgaben von 9.617.983,94 €. Hierbei berücksichtigt sind bereits neu gebildete Haushaltsausgabereste (11.863.116,71 €), welche die Einsparungen bei alten Haushalts­ausgaberesten (1.540.271,12 €) um 10.322.845,59 € übersteigen (siehe auch hierzu Anlage 3). Außerdem wurden alte Haushaltsausgabereste i. H. v. 13.510.700,32 € weiter nach 2017 übertragen.

 

 

 

Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

 

 

Auch hier können die einzelnen Beträge der Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

3.Auswirkungen des Rechnungsergebnisses auf das Haushaltsjahr 2016

 

Insgesamt ergibt sich aufgrund der Rücklagenzuführungen eine Verbesserung der Rücklagen­bestände. Hierdurch kann ein Beitrag für die zu erwartenden erheblichen finanziellen Belastungen in den kommenden Jahren geleistet werden.

 

Die allgemeine (freie) Rücklage beträgt (ohne Rücklagen der Sondervermögen, der zweck­gebundenen Rücklagen und der Sonderrücklagen) zum 31.12.2016 35.197,98 € (siehe Anlage 5 Seite 3).

 

Bei der Entwicklung des Schuldenstandes konnte eine Schuldenreduzierung um 1.072.391,60 erreicht werden (siehe auch Anlage 5 Seite 4).

 

Es erscheint weiterhin zielführend, künftig sich bietende Möglichkeiten zur Sondertilgung auszunutzen, um den Schuldenstand weiter merklich abzubauen und die damit verbundenen Belastungen des Haushaltes, insbesondere des Verwaltungshaushaltes, im Hinblick auf die Zinslast und die Pflichtzuführung zu reduzieren.

 

Durch den Gesamtabschluss des abgelaufenen Haushaltsjahres 2016 konnte über die Vorsorge für künftige Jahre ein Beitrag zur Stabilisierung der Haushaltssituation erreicht werden. Trotzdem erscheint es insbesondere aufgrund der bestehenden Unsicherheiten auf der Einnahmeseite - hier vor allem im Verwaltungshaushalt - weiterhin dringend geboten, bei Investitionen, Personalausgaben und freiwilligen Leistungen allergrößte Zurückhaltung zu üben.

 

 

 

B)Zusammenfassung

 

Die Jahresrechnung 2016 zeigt, dass die Finanzlage der Stadt Bamberg weiterhin als angespannt zu bezeichnen ist. Zwar konnten bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen erzielt werden, allerdings sind diese u. a. auf eine hohe Vorauszahlung eines Unternehmens zurückzuführen, die bei einer Verschlechterung des Betriebsergebnisses zu nicht unerheblichen Minderungen führen kann. Des Weiteren ist aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Nichtabziehbarkeit negativer Aktiengewinne noch mit Gewerbesteuerminderungen für 2001 und 2002 von ca. 1,5 Mio. € zu rechnen. Die Gewerbesteuerrückzahlungen und Zinszahlungen ab dem Jahr 2003 sind derzeit noch nicht abschätzbar. Die Entwicklung der Gewerbesteuer stellt somit weiterhin die größte Unsicherheit für die Stadt Bamberg dar.

 

 

 

Das insgesamt positive Rechnungsergebnis bei den Steuereinnahmen hat aber zur Folge, dass 2018 mit weniger Einnahmen bei der Schlüsselzuweisung zu rechnen ist. Gleichzeitig sind höhere Ausgaben sowohl bei der Bezirksumlage als auch bei der Krankenhausumlage zu erwarten.

 

Darüber hinaus ist auch weiter mit steigenden Kosten im Energiebereich sowie bei der kindbezogenen Förderung zu rechnen.

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept ist deshalb unbedingt fortzuführen, um im Verwaltungs­haushalt dauerhaft eine zur Finanzierung von Investitionen erforderliche „freie Spanne“ erwirtschaften zu können. Dies muss bei allen weiteren haushaltspolitischen Überlegungen unbedingt berücksichtigt werden.

 

Im Investitionsbereich stehen wichtige und kostenintensive Projekte an, die im Haushalt 2017 bzw. in den künftigen Jahren finanziert werden müssen.

 

Angesichts dieser Herausforderungen, die im städtischen Haushalt zu bewältigen sind, erscheint die erneute Bildung einer Haushaltsausgleichsrücklage in der vorgeschlagenen Höhe unerlässlich.

 

Der Schuldenstand konnte zum 31.12.2016 um 1.072.391,60 € reduziert werden. Dies ermöglicht eine gewisse Senkung der Belastung des Verwaltungshaushaltes in den künftigen Jahren hinsichtlich der Zinsbelastung und der Pflichtzuführung. Unter Einbeziehung der vorge­schlagenen Entschuldung im Bereich Konversion kann damit eine Gesamtentschuldung um 2.804.391,60 € verwirklicht werden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Stadtrat nimmt von dem Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2016 und dem in gekürzter Form vorgetragenen Rechenschaftsbericht des Stadtkämmerers hierzu im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 KommHV-K Kenntnis.

 

2.Der Überschuss des Haushaltsjahres 2016 ist wie folgt Rücklagen zuzuführen:

Energiesparfonds

        29.225,42 €

Stellplatzrücklage

      525.750,00 €

Haushaltsausgleichsrücklage

   2.300.000,00 €

Entschuldung Konversion bzgl. Bürgerrathaus (HJ 2017)

   1.732.000,00 €

Einstellung von Haushaltsmitteln für die Sanierung Rathaus Geyerswörth (HJ 2017)

      500.000,00 €

Freie Rücklage

        14.882,64 €

Summe

   5.101.858,06 €

 

  1. Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO zunächst dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

  Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe      von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von      für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:     Sachkosten:

 

 

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