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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0815-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

Im Sommer 2005 erhielt das Lichtplanungsbüro „licht-raum-stadt-planung“ unter der Leitung von Herrn Dipl.-Ing. Uwe Knappschneider, den Auftrag, einen Lichtmasterplan für die Innenstadt von Bamberg zu erstellen.

In der  Stadtratssitzung am 27.09.2006 wurde der Lichtmasterplan für die Innenstadt von Bamberg durch den beauftragten Lichtplaner erstmals vorgestellt und die Verwaltung beauftragt, die Ergebnisse des Lichtmasterplanes allen weiteren Planungen im Innenstadtbereich zugrunde zu legen. Die Ergebnisse des Lichtmasterplanes wurden in einer Broschüre zusammengefasst, die seit 2006 vorliegt.

Seither werden sämtliche Beleuchtungsmaßnahmen in enger Abstimmung zwischen der Stadtgestaltung im Stadtplanungsamt und den Stadtwerken auf der Grundlage des Lichtmasterplanes umgesetzt. Nur im Falle von besonders komplexen Maßnahmen verständigt man sich auf die Hinzuziehung des Lichtplaners.

Der letzte Sachstandsbericht zum Lichtmasterplan erfolgte in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 04.02.2015 (VO/2015/1394-61).

 

Allgemeine Ziele des Lichtmasterplanes

Der Lichtmasterplan für Bamberg enthält eine ganze Reihe von Qualitätsebenen für die nächtliche Wirkung der historischen Stadt. Es geht zum einen darum, die innerstädtische Aufenthaltsqualität auch nachts erlebbar zu machen. Hierzu sind Orientierungspunkte wie Hauptachsen, historische und stadtbildprägende Gebäude, Stadteingänge, sowie die für die jeweiligen Städte ganz individuellen stadträumlichen Besonderheiten lichttechnisch herauszuarbeiten.

Zum anderen spielen die Aspekte Energieeinsparung und Umweltschutz eine sehr große Rolle.

Hinzu kommen Themen wie soziale Sicherheit und Verkehrssicherheit. Darüber hinaus thematisiert der Lichtmasterplan noch weitere Aspekte.

Aus dem großen Umfang des Projektes ergibt sich, dass dieses nur über viele Jahre hinweg in einzelnen Abschnitten umgesetzt werden kann, immer dort, wo ohnehin Investitionen im öffentlichen Raum getätigt werden.

 

Energieeinsparung

Bei der Auswahl der Beleuchtungskörper spielen energetische und investitionskosten-senkende Belange eine große Rolle. So können die Leuchten aufgrund der modernen Technik zur Senkung der laufenden Verbrauchskosten beitragen.

Ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz stellt dabei die Umrüstung auf LED-Technik dar. Diese Technik war bisher nicht bei allen Leuchten einsetzbar, weil technische und gestalterische Ansprüche nicht ausreichend erfüllt werden konnten.

 

Finanzierung

Die Umsetzung der Maßnahmen auf der Grundlage des Lichtmasterplans kann in den meisten Fällen erfolgreich innerhalb der Bund-Länder-Städtebauförderungs-Programme mit einer Förderung in Höhe von 60% durchgeführt werden.

Dies schafft einen zusätzlichen Antrieb für die Verwirklichung der energetischen und gestalterischen Verbesserungen.

 

Umgesetzte Maßnahmen

Seit Beschluss des Lichtmasterplanes wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt:

Maximiliansplatz

Heumarkt

Obere Sandstraße / „Elisabethenplatz“ / Grünhundsbrunnen / Dominikanerstraße / Herrenstraße

Kleberstraße / Tränkgasse (technische Umrüstung/Ergänzung der Altstadtleuchten)

Hauptwachstraße

Kettenbrücke / Kettenbrückstraße

Wilhelmsplatz / Wilhelmsstraße

Treidelpfad von Schloss Geyerswörth bis Mühlwörth

Landesgartenschauweg

Fußgängerzone (Grüner Markt und Obstmarkt)

Dominikanerstraße

St.Martinskirche (Anstrahlung)

Untere Brücke (Wegebeleuchtung und Anstrahlung der Kunigunden-Figur)

Die beiden letztgenannten Maßnahmen wurden seit dem letzten Sachstandsbericht umgesetzt und werden in der Sitzung näher vorgestellt.

 

Ausblick

Brückenrathaus:

Im Lichtmasterplan wird eine lichttechnische Aufwertung des Gesamt-Ensembles Brückenrathaus / Obere Brücke / Untere Brücke mit höchster Priorität geführt. Hier besteht erheblicher Verbesserungsbedarf der Fassaden-Anstrahlungen, wobei zugleich ein enormes Energieeinsparpotenzial hinsichtlich der bestehenden veralteten Strahler vorliegt.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der erhöhten Anforderungen an dieser sensiblen Stelle im Herzen der Altstadt wurde der Lichtplaner mit der Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes für das Gesamt-Ensembles Brückenrathaus / Obere Brücke / Untere Brücke beauftragt. Das fertige Konzept wurde im Bau- und Werksenat am 16.09.2015 und nochmals am 05.10.2016 vorgestellt.

Für das Jahr 2017 wurden Mittel für diese Maßnahmen angemeldet. Es wurden allerdings keine Mittel im Haushalt 2017 bereitgestellt.

Es stehen daher 2017 - über die ausgeführte Beleuchtung an der Unteren Brücke hinaus – keine weiteren Maßnahmen zur Umsetzung an.

 

 

Wechsel des Lichtplanungsbüros

In nicht-öffentlicher Sitzung im Bau- und Werksenat hat die Verwaltung dargestellt, warum das Lichtplanungsbüro gewechselt werden muss.

 

Der Wechsel des Lichtplanungsbüros ändert nichts an den Inhalten des 2005 erstellten Lichtmasterplanes für die Innenstadt von Bamberg. An diesen Inhalten und Grundsätzen wird auch bei künftigen Beleuchtungskonzepten festgehalten werden.

 

Es war deshalb bereits in der Vergangenheit so, dass viele Maßnahmen in direkter Zusammenarbeit zwischen Stadt und STEW ohne Einschaltung des Lichtplaners umgesetzt worden sind („Routine-Maßnahmen“). Nur bei kompletten Neukonzeptionierungen in komplexen Zusammenhängen ist der externe Lichtplaner – in der Regel durch die Stadtwerke – beauftragt worden („Sondermaßnahmen“). An dieser Vorgehensweise soll festgehalten werden.

 

Vor diesem Hintergrund ist es bei künftigen Beleuchtungskonzepten möglich, jeweils unterschiedliche Lichtplanungsbüros mit den jeweiligen Projekten zu beauftragen. Die künftige Festlegung auf ein einzelnes Büro ist dabei ebenfalls nicht ausgeschlossen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werkssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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