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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0816-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Mit dem in Anlage 1 beigefügten Schreiben vom 31.01.2017 hat Herr Mohamed Hédi Addala , 1. Vorsitzender des Migranten- und Integrationsbeirats der Stadt Bamberg darum gebeten, einen Sitz im Ombudsteam der AEO zu erhalten.

 

Auf entsprechende Anfrage hin haben die Mitglieder des Ombudsteam ihr Einverständnis erklärt, wenn ein Mitglied des Migranten- und Integrationsbeirats Teil des Teams wird (Schreiben von Herrn Peter Ehmann vom 22.03.207 – Anlage 2).

 

Der Migranten- und Integrationsbeirat hat auf Anfrage mitgeteilt, dass den Platz im Ombudsteam Frau Joelle Vormann-Pfeifer erhalten soll. Als Vertretung wurde Frau Mitra Sharifi Neystanak benannt.

 

  1. Die SPD-Fraktion im Bamberger Stadtrat hat mit dem in Anlage 3 beigefügten Schreiben einen Antrag auf Ausarbeitung und Verabschiedung einer Geschäftsordnung für das Ombudsteam beantragt. Im Einzelnen wird auf den Antrag Bezug genommen.

 

Der Feriensenat hat in seiner Sitzung vom 20.08.2015 im Zuge der Behandlung der Einrichtung der Ankunfts- und Rückführungseinrichtung für Asylbewerber vom Balkan auf dem Konversionsgelände in Bamberg unter Ziffer 6 folgendes festgelegt:

 

Der Feriensenat beauftragt die Verwaltung, dem Stadtrat einen Vorschlag für die Einrichtung eines ehrenamtlich tätigen Ombudsteam zu erarbeiten.

 

Im Vollzug dieses Beschlusses wurde dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 21.10.2015 (vgl. Anlage 4) entsprechend berichtet und einen Vorschlag für die Zusammensetzung des Ombudsteams unterbreitet. Der Stadtrat hat dem zugestimmt.

 

Seitens der Verwaltung darf darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dem ehrenamtlichen Ombudsteam nicht um einen städtischen Ausschuss oder um einen Ausschuss aufgrund besonderer Gesetze (wie zum Beispiel den Jugendhilfeausschuss) handelt.

 

Insofern ist es nicht opportun, dem ehrenamtlichen Ombudsteam eine „Geschäftsordnung“ vorzuschreiben. Die Zuständigkeiten bzw. Aufgabenverteilung kann das Ombudsteam im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit selbstverständlich jederzeit und eigenverantwortlich regeln. Was die Bestellung bzw. Entlassung der Mitglieder anbelangt, so hat der Stadtrat im Rahmen seiner Beschlussfassung lediglich die Parteien bzw. Verbände festgelegt, die einen Sitz darin bekommen sollen – wer letztlich diesen Sitz dann übernimmt, soll weiterhin im Verantwortungsbereich der jeweiligen Körperschaft liegen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Im Ombudsteam für die Aufnahmeeinrichtung Oberfranken wird ein Sitz für den Migranten- und Integrationsbeirat der Stadt Bamberg geschaffen.

 

  1. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 06.03.2017 ist hiermit geschäftsordnungsmässig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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