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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0819-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

 

Im Sommer 2005 hat die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern das Modellvorhaben „Leben findet Innenstadt - öffentlich-private Kooperationen zur Standortentwicklung“ initiiert. Im Herbst 2005 erfolgte daraufhin eine gemeinsame Bewerbung der lokalen Akteure (insbesondere Gewerbetreibende und Eigentümer) im „Sand“ einerseits und der Stadt Bamberg andererseits. Ende 2005 erhielt Bamberg als eines von zehn Modellvorhaben für öffentlich-private Kooperationen zur innerstädtischen Standortstärkung den Zuschlag für den „Sand“.

 

Mit der Gründung der Interessengemeinschaft „interesSAND…“ Anfang 2006 wurde die öffentlich-private Zusammenarbeit in die Rechtsform eines nicht-eingetragenen Vereins mit einem gemeinsamen Vorstand aus lokalen Akteuren und städtischen Vertretern gegossen. Im Frühjahr 2006 wurde dann die Dienstleistung des Straßenmanagements durch die Interessengemeinschaft ausgeschrieben und schließlich an das Büro transform vergeben. Auch aufgrund des Erfolgs des Modellvorhabens „Leben findet Innenstadt“, welches zum 31.12.2007 zu Ende ging, wurde zum 1. Januar 2008 das neue Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ eingeführt. Ziel dieses neuen Bund-Länder-Programms ist die bundesweite Verstetigung dessen, was insbesondere und gerade auch im Modellvorhaben „Leben findet Innenstadt“ an Erfahrungen gewonnen wurde. Dies zeigt nicht zuletzt die erhebliche Strahlkraft des Bamberger Vorbilds.

 

2006 in der Vollsitzung des Stadtrates wie auch 2007 im damaligen Senat für Bauwesen und Stadtentwicklung sowie 2012 bei der ersten Fortschreibung haben die Interessengemeinschaft „interesSAND…“ und das Straßenmanagement Zwischenstände und Ergebnisse ihrer Arbeit vorgestellt. Von Beginn an und im Verlauf der mittlerweile elf vergangenen Jahre ist der große Erfolg der Arbeit der Interessengemeinschaft „interesSAND…“ unübersehbar.

 

Seit einigen Jahren werden die Ergebnisse der Städtebauförderung im Rahmen eines bundesweiten Monitorings ausgewertet. Dipl.-Ing. Holger Pietschman (Büro Plan und Praxis Berlin; tätig im Auftrag des Bundesinstituts für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)  kommt im Rahmen des Förderprograms Aktive Stadt + Ortsteilzentren für Bamberg zu folgendem Ergebnis: „Die Interessengemeinschaften „Aktive Mitte“ und „interesSAND“ in den Bamberger Sanierungsgebieten „Aktive-Kettenbrücke-Königstraße-Bahnhof und „Sand“ sind im Bundesvergleich führende Erfolgsmodelle. In kaum einer anderen deutschen Kommune hat die Zusammenarbeit zwischen Anwohnern, Geschäftsinhabern und der städtischen Verwaltung so gut funktioniert wie in Bamberg.“

 

Sachstand

 

Mit der tatkräftigen Unterstützung des Straßenmanagements hat die Interessengemeinschaft „interesSAND…“ in den letzten Jahren Vieles initiiert und zahlreiche Projekte und Maßnahmen umgesetzt. Aufgabe des Straßenmanagements ist u.a. die Öffentlichkeitsarbeit, wozu die Quartalszeitschrift „Sandblatt“, ein Newsletter sowie die Homepage und die Facebookseite der Interessengemeinschaft gehören. Auch die Organisation der regelmäßigen „Runden Tische“ zur Vernetzung von Ideen und Aktionen sowie die ständige Kommunikation zwischen den Gewerbetreibenden und Hauseigentümern, um etwaige Ladenleerstände erst gar nicht entstehen zu lassen, wird vom Straßenmanagement geleistet. Hinzu kommen zyklisch wiederkehrende Aktivitäten, wie die Organisation verschiedener Märkte, Feste und Aktionen im Quartier, aber auch die Beratung von Ladeninhabern bei der Gestaltung ihrer Schaufenster und Freischankflächen. Auch in den nächsten Jahren werden neben einer Vielzahl an Einzelmaßnahmen weiterhin die Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen verschiedenster Art, die Stärkung des Einzelhandels und der Vertrag gegen Lärm die Schwerpunkte der Tätigkeit der Interessengemeinschaft „interesSAND…“ und des Straßenmanagements sein.

 

 

Bericht Interessengemeinschaft „interesSAND…“/Straßenmanagement

 

Einen Überblick über die Projekte der Interessengemeinschaft „interesSAND…“ in den letzten Jahren wird die Interessengemeinschaft gemeinsam mit dem Straßenmanagement in der Sitzung des Bau- und Werksenats am 21.06.2017 vortragen.

 

 

Öffentliche Förderung

 

Zuletzt hat der Bau- und Werksenat in seiner Sitzung am 10.10.2012 die finanziellen Eckdaten für eine Förderung der Interessengemeinschaft für die Jahre 2013 bis 2017 gesetzt. Dabei wurde auch bereits die wichtige Zielsetzung der langfristigen Verstetigung des Projektes berücksichtigt. Damit ist gemeint, dass keine Städtebauförderungs-Vorhaben dauerhaft auf öffentliche Zuwendung angewiesen sein sollen, sondern mittelfristig eine finanzielle Eigentragfähigkeit angestrebt werden muss. Vor diesem Hintergrund wurde ein Förderungsrahmenplan beschlossen, der davon ausging, dass der öffentliche Zuwendungsanteil nach 66,7% ab dem Jahr 2006 schrittweise jährlich reduziert wurde und inzwischen im Jahr 2017 bei 35% liegt. Diese Phase ist nun erreicht. Dementsprechend konnten im städtischen Haushalt die bereitgestellten Mittel von 12.000 € im Jahr 2012 auf 8.400 € im Jahr 2017 stetig abgesenkt werden.

 

Nachdem die Gewährung von Städtebauförderungsmitteln im Zentrenprogramm der Bund-Länder-Städtebauförderung an das Bestehen öffentlicher Kooperationen gekoppelt ist, besteht für alle Beteiligten ein erhebliches Interesse an der Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit der Interessengemeinschaft „interesSAND…“.Hierfür ist es wichtig, nunmehr auch für die nächsten fünf Jahre (2018 bis 2022) wiederum möglichst klare finanzielle Eckdaten bezüglich der öffentlichen Förderung zu setzen. Im Sinne der Verstetigung ist es sinnvoll das bisherige Finanzierungsmodell mit einem weiterhin steigenden privaten Finanzierungsanteil der lokalen Akteure fortzuführen.

 

Der ursprüngliche private Anteil von 33% im Jahre 2008 wurde in den vergangenen Jahren stetig erhöht und liegt in diesem Jahr bereits bei 65%. Die übrigen 35% teilen sich Bund, Freistaat und Stadt im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung, so dass die Stadt Bamberg heute insgesamt lediglich einen Anteil von 14% des Gesamtetats, zu tragen hat. Das Ziel der Erhöhung des privaten Finanzierungsanteils soll auch in den kommenden Jahren weiter verfolgt werden, um eine Verstetigung und Verselbständigung der Interessengemeinschaft mit ihren Aktivitäten zu erreichen. Vor dem Hintergrund der erforderlichen Verlängerung der Gesamtlaufzeit des Sanierungsgebietes und einer sich abzeichnenden Verlängerung der Laufzeit des Zentrenprogramms auf Bundesebene wird für die nächsten Jahre folgende Fortsetzung des Zuschussrahmens vorgeschlagen:

 

 

 

 

Die Fortführung der Interessengemeinschaft und des Straßenmanagements bis ins Jahr 2022 mit öffentlicher Unterstützung sollen der Verstetigung der Maßnahmen im Quartier dienen, die aktuell noch nicht abschließend gesichert ist.

 

Kosten

Der Beschlussantrag verursacht keine unmittelbaren Kosten, weil die Stadt Bamberg keine direkte Verpflichtung gegenüber der Interessengemeinschaft „interesSAND…“ eingeht. Die Stadt Bamberg wird finanzielle Verpflichtungen nur insoweit eingehen, als tatsächlich auch Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt werden. Der Beschluss ist insbesondere erforderlich, um gegenüber der Regierung von Oberfranken die entsprechende Förderung für die nächsten Jahre beantragen zu können, aber auch, um für die engagierten lokalen Akteure im Gebiet ein Zeichen zu setzen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Stadtverwaltung mit Beantragung der Städtebauförderungsmittel bei der Regierung von Oberfranken.

 

  1. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen die erforderlichen Haushaltmittel zur Fortführung der Interessengemeinschaft „interesSAND…“ und des Straßenmanagements im „Sand“ bereitzustellen.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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