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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0851-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 10.04.2017 erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken hinsichtlich des in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen in Höhe von 17.625.000 € (Kernhaushalt: 2.793.000 €, Konversion: 14.832.000 €) sowie des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 21.677.512 (Kernhaushalt: 16.259.176 €, Konversion: 5.418.336 €). Die Genehmigung erging unter folgenden Auflagen:

 

1.Etwaige über- oder außerplanmäßige Einnahmen sowie Ausgabeminderungen, die sich möglicher­weise im Vollzug der Haushaltssatzung ergeben, sind vorrangig zur Finanzierung der nach dem Haus­haltsplan vorgesehenen Investitionen zu verwenden und verdrängen insoweit die nach Art. 62 Abs. 3 GO nachrangige Kreditfinanzierung.

2.Beim Haushaltsvollzug während des Jahres ist strikt darauf zu achten, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs nicht verlassen, sondern konsequent fortgesetzt wird. Insoweit ist auch das Konsolidierungskonzept der Stadt Bamberg, das den Weg zur Sicherstellung der dauernden Leistungs­fähigkeit weisen soll, fortzuschreiben. Die in der Fortschreibung 2017 gemachten Vorschläge sind umzusetzen.

3.Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

 

 

Würdigung des Gesamthaushalts

 

Die Regierung von Oberfranken stellt fest, dass die Finanzlage der Stadt als „sehr angespannt“ zu bezeichnen ist.

„In Anbetracht der angespannten Finanzsituation der Stadt ist strikt darauf zu achten, dass die eigenen Einnahmemöglichkeiten im vollen Umfang ausgeschöpft werden. So sind alle möglichen Steuern, Gebühren und Beiträge zu erheben und Außenstände beizutreiben. Investitionsplanungen sind regelmäßig dahingehend zu prüfen, ob sie unbedingt vorgenommen werden müssen und wenn, ob sie nicht ggf. verschoben werden können.“

 

 

Verwaltungshaushalt

 

Mit Blick auf die Realsteuerhebesätze stellt die Regierung fest, dass diese bei der Stadt Bamberg im überdurchschnittlichen Bereich liegen. Für weitere Konsolidierungserwägungen könnten aber durchaus noch Anpassungen nach oben vorgenommen werden.

 

Die Entwicklung der Steuer- und Umlagekraft zeigt, dass jeweils im Vergleich zum Vorjahr Steigerungen zu verzeichnen sind. Dazu führt die Regierung weiter aus:

 

Steuerkraft:„Dies bedeutet nach wie vor Rang 3 im Ranking unter den vier kreisfreien ober­fränkischen Städten, wohingegen im bayernweiten Vergleich eine Verschlechterung von Rang 18 auf 20 zu verzeichnen war.“

Umlagekraft:„Dies bedeutet aber, dass trotz der Steigerung die Stadt von Rang 3 in Oberfranken auf Rang 4 und in Bayern von Rangstelle 15 auf 20 zurückgefallen ist.“

Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass bei Betrachtung der Finanzkraft die Stadt Bamberg sogar weit hinter der Stadt Hof auf Rang 4 der kreisfreien Städte in Oberfranken liegt.

 

 

Verschuldung

 

Die Regierung geht davon aus, dass zukünftig der Finanz- und Kreditbedarf der Stadt sinken wird und eine höhere Schuldentilgung möglich wird.

Beim EBB sieht die Regierung die Tendenz einer zurückgehenden Verschuldung und geht davon aus, dass Mehreinnahmen regelmäßig zur Vermeidung von Kreditaufnahmen eingesetzt werden.

 

 

Freiwillige Leistungen

 

Es werden hohe und vielfältige freiwillige Leistungen gewährt, die gegenüber dem Ansatz des Vorjahres und dem Rechnungsergebnis 2015 stark angestiegen sind.

„Im Zusammenhang mit dem von der Stadt erstellten Konsolidierungskonzept weisen wir darauf hin, dass freiwillige Leistungen einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen sind mit dem Ziel, diese in vertretbarer Weise auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren. Hierher gehören auch Zuschüsse an defizitär geführte Einrichtungen, die nicht allein dem Pflichtaufgabenbereich zugerechnet werden können.“

 

 

Stellenplan

 

Die Regierung stellt erneut fest, dass im Stellenplan erheblich mehr Stellen ausgewiesen werden, als tatsächlich besetzt sind und führt weiter aus:

„Im Zusammenhang mit den Konsolidierungsanstrengungen der Stadt Bamberg weisen wir darauf hin, dass auch bei Personalausgaben Konsolidierungserfolge erzielt werden können, wenn Optimierungs­möglichkeiten im sozialverträglichen Rahmen ausgenutzt werden. Um eine Senkung der Personalkosten zu erreichen kommen neben dem Erlass einer Wiederbesetzungs- und/oder Beförderungssperre, dem Überstundenabbau insbesondere auch die Optimierung der kommunalen Verwaltungsorganisation mit dem Ziel des Kostenabbaus in Frage.“

 

 

 

Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage verwiesen werden.

 

 

Nachdem die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen erneut nur unter Auflagen erteilt wurde, ist Folgendes veranlasst:

 

1.Etwaige über- oder außerplanmäßige Einnahmen sowie Ausgabeminderungen, die sich möglicher­weise im Vollzug der Haushaltssatzung ergeben, sind vorrangig zur Finanzierung der nach dem Haus­haltsplan vorgesehenen Investitionen zu verwenden und verdrängen insoweit die nach Art. 62 Abs. 3 GO nachrangige Kreditfinanzierung.

Damit ist die Verwendung von Mehreinnahmen und Minderausgaben zur Deckung über- und außer­planmäßiger Ausgaben nur zulässig, wenn diese Ausgaben zur Aufgabenerfüllung zwingend not­wendig und absolut - und zwar sowohl sachlich als auch zeitlich - unabweisbar bzw. unaufschiebbar sind. Mehreinnahmen und Minderausgaben können damit nicht zur Deckung neuer bzw. Aufstockung bereits vorhandener freiwilliger Leistungen herangezogen werden.

 

2.Beim Haushaltsvollzug während des Jahres ist strikt darauf zu achten, dass der eingeschlagene Konsolidierungskurs nicht verlassen, sondern konsequent fortgesetzt wird. Insoweit ist auch das Konsolidierungskonzept der Stadt Bamberg, das den Weg zur Sicherstellung der dauernden Leistungs­fähigkeit weisen soll, fortzuschreiben. Die in der Fortschreibung 2017 gemachten Vorschläge sind umzusetzen.

Die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 26.10.2016 (Haushaltskonsolidierung) sind deshalb strikt einzuhalten.

 

3.Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

Weitere freiwillige Leistungen, insbesondere aber weitere Dauerverpflichtungen, sind nicht zulässig.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfüllung der Auflagen der Regierung von Oberfranken im Schreiben vom 10.04.2017 sicherzustellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

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Anlagen

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