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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0857-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Stadtrat hat mit dem Beschluss über den Haushalt 2017 der Stadt Bamberg ein Kita-Paket in erheblichem Umfang aufgelegt. Mit diesen Finanzmitteln sollen nun nach der Devise Quantität vor Qualität möglichst viele Betreuungsplätze für Kinder geschaffen werden. Da die Stadt Bamberg diese Aufgabe nur in Zusammenarbeit mit den in Bamberg tätigen Freien Trägern bewältigen kann, wurde von Herrn Oberbürgermeister Starke ein KiTa-Gipfel einberufen.

 

Zu diesem Kita-Gipfel am 20.01.2017 bzw. in dessen Vorbereitung, aber auch noch danach, wurden neben den bereits in der Verwaltung in der Pipeline befindlichen Projekten noch viele andere Neubau-, Generalsanierungs- und Erweiterungsbauten benannt. Diese über 20 Projekte haben ein Erweiterungspotential von über 700 neuen Plätzen. In der Folge galt es, diese Projekte in Zusammenarbeit mit den Trägern zumindest insoweit zu konkretisieren, dass die realistische Umsetzbarkeit in der vorgegebenen Zeitschiene sowie die Finanzierbarkeit durch den Träger geprüft wurden. Darüber hinaus wurden auch Berechnungen für die möglichen Förderszenarien angestellt, um hiermit zu prüfen, welche Maßnahmen im Rahmen der gesetzten finanziellen Grenzen (Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 8,885 Mio €, bzw. Nettoanteil Stadt Bamberg mit 3,376 Mio €) realisierbar sind. Nach interner Abstimmung der Maßnahmen mit Herrn Oberbürgermeister und dem Referat 2 wurden in einem 2. KiTa-Gipfel am 31.03.2017 den Bamberger Trägern die bewerteten Maßnahmen vorgestellt. Aus diesem Treffen gab es keinen entscheidenden Veränderungsbedarf mehr, sodass von der Verwaltung entsprechend weiter geplant werden kann.

 

Zum besseren Verständnis der Bedarfslage möchten wir diese vorab noch einmal für die Kinder von 0 bis 6 Jahren in ihrem regionalen Bezug darstellen. In der Anlage 1 sind die Bedarfe für die Kinder unter Drei Jahren auf der Stadtgrundkarte von Bamberg dargestellt (Plan = Anlage 1). Die Zahlen in den jeweiligen Kästen zeigen hier deutlich auf, wo ein Bedarf an zusätzlichen Plätzen erkennbar ist. Eingearbeitet ist hierbei auch die Zahl der Plätze, die durch neue Projekte entstehen kann. Leider war es nicht in allen Teilen der Stadt Bamberg möglich, immer punktgenau ausreichend Projekte zu generieren. Dafür gibt es dann meist in einem Nachbarbezirk entsprechende Mehrkapazitäten. Nachstehend die Informationen in Tabellenform:


 

Für die Kinder zwischen 3 Jahren und Schulpflicht zeigt sich die folgende Situation (Plan = Anlage 2)

 


Bei dieser Altersgruppe ist erkennbar, dass mit den Projekten mehr Plätze geschaffen werden könnten, als der Bedarf ausweist. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass die Zahl 2.238 keine Kinder berücksichtigt, die im Zeitraum von Januar bis August 3 Jahre alt werden. Somit würde aus Sicht des Jugendamtes auch mit der Realisierung aller Plätze wohl keine Überkapazitäten geschaffen werden.

 

 

 

Bei den schulpflichtigen Kindern gibt es keinen individuell einklagbaren Rechtsanspruch, wie bei Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr. Hier heißt es im Gesetz nur, dass die Kommunen ein bedarfsgerechtes Angebot vorhalten müssen. Gerade zu Beginn des Jahres 2017 erhielt das Stadtjugendamt jedoch von vielen Eltern von Schulkindern in Bamberg Ost und in Gaustadt Hilferufe, dass sie für ihre Kinder weder in der Mittagsbetreuung noch in einem Kinderhort einen Platz bekommen würden. Dieser von Eltern artikulierte Bedarf zeigt deutlich, dass auch im Bereich der Schulkinder Handlungsbedarf angezeigt ist. Daher wurde versucht, auch für die Schulkinder Maßnahmen im Rahmen der KiTa-Offensive zu schaffen. Nach den aktuellen Zahlen bei den Schulkindern zeigt sich die Bedarfssituation wie folgt:

 

 

 

Aus den beiden Kita-Gipfeln sowie aus der stadtinternen Abstimmung ergibt sich nun nachfolgende Zusammenstellung der angemeldeten Projekte. Hierbei sollen grün gekennzeichnete Maßnahmen auf jeden Fall und möglichst umgehend umgesetzt werden. Die rot gekennzeichneten Maßnahmen können aktuell nicht umgesetzt werden, da sie entweder nicht mehr vom Finanzrahmen erfasst werden und kaum, oder keine neuen Plätze schaffen, oder von der Umsetzbarkeit noch nicht entscheidungsreif sind. Das Finanzreferat der Stadt Bamberg hat jedoch im 2. KiTa-Gipfel den Trägern eindeutig signalisiert, dass die Stadt Bamberg gewillt ist, die sehr gute Förderkulisse zu nutzen, um möglichst sämtlichen Sanierungsbedarf abzuarbeiten. Deshalb werden die Träger in Folge der Beschlüsse auch aufgefordert, ihre Einrichtungen zu überprüfen und die kurz- bzw. mittelfristig anstehenden Sanierungsmaßnahmen dem Stadtjugendamt zu melden. Die Stadt Bamberg wird diese Anmeldungen dann auf Realisierung prüfen.

 

Da die Projekte jedoch allesamt nicht so zeitnah umgesetzt werden können, der Bedarf bei den Eltern aktuell aber sehr hoch ist, muss aus Sicht der Verwaltung vorübergehend ein Provisorium zur Abdeckung des zumindest dringendsten Bedarfes geschaffen werden. Dies könnte in Form einer mobilen Lösung, also mittels Containern, erfolgen. Als Standorte wurden mit dem Immobilienmanagement schon verschiedene Möglichkeiten besprochen, sodass diese Frage wohl unproblematisch wäre. Die Frage die sich hierbei stellt ist natürlich die finanzielle Frage. Sollte das Provisorium aus dem KiTa-Paket zu finanzieren sein, so wird durch die Inanspruchnahme von Haushaltsmitteln wohl eine der vorgeschlagenen Maßnahmen weniger umgesetzt werden können. Dennoch erachtet die Verwaltung diese zeitnahe Bereitstellung von Plätzen für äußerst wichtig. Nach den bisherigen Recherchen wird ein solcher Container für 2 Krippen und 1 Kindergartengruppe wohl etwa 70.000,00 € pro Jahr Miete kosten. Hinzu kommt noch das Herrichten des Grundstückes mit Auf- und Abbau, sodass wohl bei einer 2-jährigen Nutzungszeit von Gesamtkosten von etwa 200.000,00 € auszugehen ist.

 

Allerdings wurde von der Arbeiterwohlfahrt signalisiert, dass sie bereit wäre, mit sogenannten Modulhäusern auch relativ kurzfristig für provisorische Lösungen zu sorgen. Solche Modulhäuser wären denkbar auf dem ehemaligen Maiselgelände, auf dem die Arbeiterwohlfahrt sowieso eine Kinderbetreuungseinrichtung geplant hat, beim Offizierskasino, welches sich im Eigentum der Stadtbau GmbH befindet und unter Anderem der Nutzung als KiTa zugeführt werden soll, sowie auf dem Gelände der Mittelschule Gaustadt.

 

Diese Möglichkeit eventuell für die Übergangszeit, bis zur Fertigstellung der ersten Projekte, zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können, muss mit dem Träger, dem Finanzreferat und anderen zu beteiligenden Stellen noch abgeklärt werden. Über diese Entwicklung hoffen wir im Juli konkreter berichten zu können.

 

Die derzeit geplanten Maßnahmen ergeben sich aus der nachfolgenden Liste. Sollte sich im weiteren Verlauf herausstellen, dass die eine oder andere Maßnahme evtl. nicht umsetzbar ist (siehe z.B. St. Gisela), wird seitens der Verwaltung versucht nachzusteuern. Wie bereits im Februar erwähnt, wird es nicht möglich sein, sämtliche Einzelbeschlüsse für die umzusetzenden Maßnahmen vorab im Jugendhilfeausschuss zu behandeln, sondern gleich in Finanzsenat und Stadtrat zu geben. Wir werden dann aber im nächstmöglichen JHA berichten. Dieses Riesenpaket stellt sowieso eine große Herausforderung für alle Protagonisten dar, da der Ablauf und die Zusammenarbeit mit Trägern, Architekten, Eigentümern, städtischen Dienststellen und der Regierung von Oberfranken reibungslos funktionieren muss, damit die anstehenden 14 + X Projekte bis Ende 2020 umgesetzt sind.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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