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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0863-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Bereits im Sommer 2015 und im Frühjahr 2016 fanden Gespräche mit dem Kath. Bildungszentrum am Oberen Stephansberg sowie dem Elternbeirat und der Schulleitung der Förderschule statt. Hierbei wurde deutlich gemacht, dass es einen Bedarf an Betreuung der Schulkinder gibt, welche früher in der Pestalozzischule beschult wurden. Im Schuljahr 2016/17 wurde vom Kath. Bildungszentrum eine Offene Ganztagsschule beantragt und derzeit auch geführt. Dennoch reicht diese Form der Betreuung nicht aus, sowohl von den täglichen Betreuungszeiten, als auch von der Ferienbetreuung. Aber auch für die in der Nähe befindliche Grundschule besteht ein zusätzlicher Betreuungsbedarf, da die Möglichkeiten, die Mittagsbetreuung an der Kaulbergschule auszuweiten, am Raumbedarf scheitern. Laut Einwohnerdatei gibt es in dem Statistischem Bezirk VIII (Bamberg-Berggebiet) insgesamt 235 Kinder der Klassen 1 bis 6, wobei zu berücksichtigen gilt, dass die Förderschule Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet besuchen.

 

Mit Schreiben vom 24.03.2017 (siehe Anlage) beantragt das Kath. Bildungszentrum Am Oberen Stephansberg e.V. die Errichtung einer Kinderhortgruppe und Bezuschussung dieser Maßnahme durch die Stadt Bamberg. Die Kinderhortgruppe entsteht im gleichen Gebäude wie die Kinderkrippengruppen. Die Außenspielfläche für die Hortkinder ist keine eigens dafür vorgesehene eingezäunte Fläche, da die vorhandenen Spielflächen auch sonst von den Schulkindern genutzt werden. Es wird jedoch ein neues Spielgerät speziell für diese Altersgruppe angeschafft und aufgebaut. Nach Ortsterminen mit den Verantwortlichen des Bildungszentrums und dem Architekten wurde die beiliegende Planung mit den jeweiligen Kostenschätzungen erarbeitet. Insgesamt liegt die Kostenschätzung für diese Maßnahme bei 99.500,00 €. Das Kath. Bildungszentrum hat aber signalisiert, dass diese Lösung zur schnellen Deckung des bestehenden Bedarfes geschaffen wird, langfristig aber eine größere, umfassendere Lösung angestrebt wird. Die Hortgruppe soll ab September in Betrieb gehen, wobei dies zunächst in Ausweichräumen erfolgen wird, da die eigentlichen Räume für den notwendigen Umbau erst Ende September frei werden.

 

Nach den Richtlinien der Stadt Bamberg über die Gewährung von freiwilligen Investitionszuschüssen ist bei Kosten von über 30.000,00 € ein Beschluss des Stadtrates bei Vorbehandlung im Jugendhilfeausschuss erforderlich.

 

Die Haushaltsmittel für diese Investition können durch die freiwilligen Investitionsmittel im BR 516 des Stadtjugendamtes zur Verfügung gestellt werden. Der Träger kann seine Mittel in Höhe von 50 % der notwendigen Kosten durch Eigenmittel und Spenden aufbringen, wie es im beiliegenden Antrag beschrieben ist.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

2.Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

2.1Dem Kath. Bildungszentrum Am Oberen Stephansberg e.V. wird die Trägerschaft für diesen Kinderhort übertragen.

2.2Dem Kath. Bildungszentrum Am Oberen Stephansberg e.V. werden für den Kinderhort 25 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Diese Plätze gelten für Kinder, die gem. der Definition im BayKiBiG ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bamberg haben.

2.3Dem Kath. Bildungszentrum Am Oberen Stephansberg e.V. wird zu den erforderlichen Kosten für die Errichtung einer Kinderhortgruppe ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 49.250,00 € gewährt.

2.4Die Auszahlung des Betrages erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises zu Lasten des Ansatzes bei Haushaltsstelle 46440.70890.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 49.250,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:    kindbezogene Förderung mit jährlich ca. 45.000,00 €

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Für die Zurverfügungstellung neuer Betreuungsplätze werden laufende Kosten in Form der kindbezogenen Förderung anfallen. Aufgrund des bekannten Bedarfs an Betreuungsplätzen besteht Einverständnis mit dem Beschlussvorschlag.

 

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Anlagen

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