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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0864-31

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 21.11.2016 stellte die GAL-Stadtratsfraktion den in Anlage 1 beigefügten Antrag. Bezüglich der Einzelheiten wird darauf Bezug genommen.

 

Mit Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters vom 25.01.2017 wurde der GAL-Stadtratsfraktion unter anderem mitgeteilt, dass die Absicherung von Baustellen im öffentlichen Straßenraum nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen (RSA-95) erfolge.

 

Die Maße des „Leitfaden Baustellen“ der AGFK würden überwiegend bei der Führung des Radverkehrs angewandt, sofern ein entsprechender Platz vorhanden sei. Andernfalls gelten die Mindestbreiten nach RSA-95.

 

Bei manchen Ortssituationen sei es nicht immer möglich, auf das Verkehrszeichen „Radfahrer absteigen“ zu verzichten, wenn sich die durchgängige Befahrbarkeit für den Radverkehr nicht realisieren ließe.

 

Das Straßenverkehrsamt berücksichtige bereits die Belange der Radfahrer und wäge kritisch ab, zu Lasten welcher VerkehrsteilnehmerInnen Einschränkungen ggf. in Kauf genommen werden müssten.

 

Baumaßnahmen, die den Straßenverkehr tangieren, würden bereits auf den städtischen Webseiten inclusive Umleitungsempfehlungen bekannt gegeben.

 

Eine Erweiterung der Umleitungsstrecken speziell für Radfahrer werde nicht ausgeschlossen, in Anbetracht der damit verbundenen Kosten und Personalbindung erscheine es jedoch schwierig, dies bei jeder Baumaßnahme bis ins letzte Detail auszuarbeiten und die Umsetzung zu kontrollieren. Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass RadfahrerInnen im Vergleich zu AutofahrerInnen mit Blick auf die im gesamten Stadtgebiet stattfindenden Baumaßnahmen nur in den seltensten Fällen eine Umleitung benötigten.

 

Der Antwortbrief des Herrn Oberbürgermeisters liegt in Gänze dem Sitzungsvortrag als Anlage 2 bei.

 

Mit Schreiben vom 30.01.2017 (Anlage 3) beharrte die GAL-Stadtratsfraktion auf eine Abstimmung über die Antragspunkte aus ihrem Antrag vom 21.11.2016.

 

a)                  Hinsichtlich der Kritik an dem Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“ wird seitens der Verwaltung noch einmal auf folgendes deutlich hingewiesen:

 

Das angesprochene Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“ ist amtlich zugelassen und im Verkehrszeichenkatalog unter Nr. 1012-32 aufgeführt. In der RSA-95 findet es bei den Regelplänen B II/7/8/9 (Anlage 4 = Regelplan BII/7) Anwendung.

 

Die Verwendung dieses Zusatzzeichens „Radfahrer absteigen“ erscheint aus Sicht des Straßenverkehrsamts auch durchaus sinnvoll, wenn beengte örtliche Verhältnisse vorliegen.

 

Beispiel 1: Baumaßnahme in der Kloster-Langheim-Straße

 

Hier wurde der Gehweg gesperrt. Der parallel verlaufende nicht benutzungspflichtige bauliche Radweg wurde für den Radverkehr gesperrt und ausschließlich FußgängerInnen zur Verfügung gestellt (Anlage 5). Dieser enge Notweg kann aus Sicherheitsgründen nicht gleichzeitig für den Radverkehr – auch nicht für Kinder bis 10 Jahren und evtl. deren begleitende Erwachsene – freigegeben werden.

 

In der Kloster-Langheim-Straße ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.

Der Radverkehr kann gefahrlos die Fahrbahn benutzen.

 

Beispiel 2: Baumaßnahme in der Oberen Königstraße

 

Wenn aufgrund einer kleinen Baumaßnahme (Gehwegaufbruch) in der Oberen Königstraße der Fußgängerverkehr auf den parallel verlaufenden baulichen Radweg (entgegen der Einbahnführung) an der Baustelle vorbei geleitet werden muss, kann aus Sicherheitsgründen nicht ebenfalls noch zusätzlich Radverkehr zugelassen werden. Wenn dann dieser baulicher Radweg für den Radverkehr lediglich für ca. 5 m nicht benutzt werden kann, erscheint es nicht unzumutbar, wenn sämtliche RadfahrerInnen – auch Kinder bis zum Alter von 10 Jahren und deren begleitende Erwachsene - dort ihr Rad an der Baustelle vorbei schieben, um danach wieder weiter fahren zu können. In diesem Fall erscheint eine Umleitung für den Radverkehr unverhältnismäßig. Denn es müssten dann neben 7 Vorwegweisern  zusätzlich 13 Umleitungsschilder für den Radverkehr angebracht werden (Anlage 6).

 

Unabhängig von den entstehenden Kosten für die Anbringung/Entfernung sowie der notwendigen zweimal täglichen Überprüfung der Verkehrszeichen (früh und abends), entstünden erhebliche Umwege für den Radverkehr.

 

Selbstverständlich berücksichtigt das Straßenverkehrsamt bei Baumaßnahmen im Stadtgebiet von Bamberg die Belange des Radverkehrs.

Dabei wird auch abgewogen, welche Maßnahmen angesichts der örtlichen Verhältnisse und der Dauer der Baumaßnahmen für den Radverkehr erforderlich und zumutbar sind.

 

So werden z.B. gesperrte Straßen für den Radverkehr geöffnet, wenn die äußeren Rahmenbedingungen  z. B. ausreichende Restfahrbahnbreite – gegeben sind.

 

Von einer Verpflichtung der Verwaltung, stets die AGFK-Richtlinien anzuwenden, sollte

daher abgesehen werden.

 

b)      Umleitungshinweise gelten für alle VerkehrsteilnehmerInnen. Sofern RadfahrerInnen besonders betroffen sind, wird speziell darauf hingewiesen.

 

Die Umleitungshinweise erfolgen bereits im Internetauftritt der Stadt Bamberg über die interaktive Baustellenkarte. Hier werden aktuelle und geplante Baustellen veröffentlicht.

 

Im Detail werden über die Rubrik „Baustellen-Info“ die wichtigsten Informationen zu allen relevanten Baustellen im Stadtgebiet zusammengestellt.

 

Interessierte finden hier Ausführungen zu Sperrungen und Verkehrsbehinderungen mit Schilderung der Verkehrsführung und teilweise Umleitungsplänen.

Des Weiteren erfolgen Pressemitteilungen in der Presse und im Lokalradio.

 

c)      Zu „Nichtumsetzung des Umweltsenats-Beschlusses vom 5.3.2013“:

 

Die Haushaltsmittel für die freiwillige Leistung „Mitgliedsbeitrag AGFK“ wurden durch das Stadtplanungsamt bereits für den Haushalt 2016 beantragt. Die Mittelanforderung wurde jedoch im Rahmen der Haushaltsberatung nicht berücksichtigt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Sitzungsvortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedienst.

 

2.Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 21.11.2016 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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