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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0868-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit (i. V. mit)

§ 4a Abs. 3 BauGB

- Beschluss über die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1.Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlcher Belange

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 18.01.2017 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 241 ZA in der Fassung vom 18.01.2017 lag nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit von 20.02.2017 bis 27.03.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

2.Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein:

A.Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

A.1Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim

mit Schreiben vom 14.02.2017

A.2PLEdoc GmbH

mit Schreiben vom 17.02.2017

A.3Polizeiinspektion Bamberg-Stadt

mit Schreiben vom 20.02.2017

A.4Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen

mit Schreiben vom 21.02.2017

A.5Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg

mit Schreiben vom 22.02.2017

A.6Amt 17 – Tourismus & Kongress Service Bamberg

mit Schreiben vom 27.02.2017

A.7FB 6A/E – Fachbereich Baurecht / Erschließung

mit Schreiben vom 02.03.2017

A.8Amt 23 Immobilienmanagement

mit Schreiben vom 02.03.2017

A.9Bayernwerk AG

mit Schreiben vom 06.03.2017

A.10Amt 38 – Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz

mit Schreiben vom 07.03.2017

A.11Zentrum Welterbe Bamberg

mit Schreiben vom 10.03.2017

A.12Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 13.03.2017

A.13Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH

mit Schreiben vom 14.03.2017

A.14Stadtjugendamt

mit Schreiben vom 14.03.2017

A.15Deutsche Telekom GmbH

mit Schreiben vom 20.03.2017

A.16Wirtschaftsförderung

mit Schreiben vom 22.03.2017

A.17Vodafone Kabel Deutschland GmbH

mit Schreiben vom 24.03.2017

B.Öffentlichkeit

Seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

3.Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 241 ZA vom 18.01.2017

Bedingt durch die Weiterentwicklung der Planung ergeben sich folgende Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplan-Entwurf:

 

- Die Planungen sehen eine Reduzierung der nach der Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg notwendigen KfZ-Stellplätze vor. In Abstimmung zwischen Vorhabenträger und der Verwaltung wird für jede Wohneinheit je ein KfZ-Stellplatz in der geplanten Tiefgarage nachgewiesen (22 Stück).

Weiterhin werden 2 behindertengerechte Stellplätze realisiert. Jeder weitere notwendige Stellplatz (in Summe acht Stück) wird durch 2 Car-Sharing Stellplätze sowie durch die Bereitstellung von zwei „Nachbarschaftsautos“ kompensiert. Somit werden in der Planung anstelle der von der Stellplatzsatzung der Stadt Bamberg vorgeschrieben 32 Stellplätze, in Summe 26 Stellplätze realisiert.

Die Reduzierung des Stellplatzschlüssels in Verbindung mit der Bereitstellung der zwei „Nachbarschaftsautos“ wird im Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geregelt. Weiterhin werden Sicherheitsleistungen definiert. Somit ist bei Nichtumsetzung der vereinbarten Regelungen eine Ablöse der benötigten Stellplätze gesichert.

 

4.Antrag

Es wird aufgrund der vorgenommenen Änderungen beantragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut durchzuführen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
  3. Der Bau- und Werksenat beschließt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 241 ZA vom 21.06.2017 sowie den Entwurf der Begründung vom 21.06.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 241 ZA vom 21.06.2017 sowie zum Entwurf der Begründung vom 21.06.2017 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 3 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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