"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0870-453

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 28. Juni 2016 informierte der MTV Bamberg e. V. das Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt, dass eine zweigeschossige Gymnastikhalle errichtet werden solle. Gleichzeitig
beantragte der Verein für die genannte Investitionsmaßnahme die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg. Der Antrag konnte in der Kultursenatssitzung am 23. März 2017 noch nicht behandelt werden, da der Verein bis dahin die erforderlichen Daten,
insbesondere die voraussichtliche Gesamtinvestitionssumme, noch nicht vorgelegt hatte. Eine
Behandlung des Antrages im nächsten Kultursenat am 6. Juli 2017 wäre für den MTV Bamberg zu spät, da er nun zeitnah mit der Maßnahme beginnen will und für die Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch den BLSV der Grundsatzbeschluss über die Förderung durch die Stadt Bamberg notwendig ist. Daher wird dieser Antrag in die Vollsitzung eingebracht.

 

Gemäß Ziffer 5.1 der Förderrichtlinien der Stadt Bamberg wird im Rahmen der Möglichkeiten des
Haushalts ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV)
anerkannten und zuschussfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. Die Zuschussanträge müssen vor
Baubeginn eingereicht sein, was im vorliegenden Fall erfüllt ist.

 

Das Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt hat den Verein am 13. Juli 2016 davon in Kenntnis gesetzt, dass vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Stadtrates ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden kann.

 

Der Antrag des MTV Bamberg e. V. wurde am 28. März 2017 beim BLSV eingereicht. Zuwendungsfähige Kosten konnten bisher vom BLSV noch nicht mitgeteilt werden. Bis dahin dienen die vom Verein
mitgeteilten und im Antrag beim BLSV angegebenen Gesamtkosten für die Maßnahme in Höhe von 2.000.000,- Euro als Richtgröße.

 

Bei Gesamtkosten der Maßnahme, in Höhe von 2.000.000,- Euro, errechnet sich ein 12 %iger
Investitionszuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von bis zu 240.000,- Euro.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien, einen Zuschuss in Höhe von 12 % (bis zu 240.000,- Euro) der förderfähigen Kosten zu gewähren.

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag

 

1.Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.Dem MTV Bamberg e. V. wird in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg für die Errichtung einer zweigeschossigen Gymnastikhalle ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BLSV noch anzuerkennenden zuwendungsfähigen Kosten (bis zu 240.000,- Euro) bewilligt,
vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt.

 

  1. Die Auszahlung erfolgt in Raten, im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von      für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: max. 240.000 €

 

Loading...