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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0874-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 20.03.2017 (siehe Anlage) beantragt die GAL-Stadtratsfraktion:

 

„Die Stadtverwaltung möge dem Jugendhilfeausschuss ein Konzept vorzulegen, mit welchen Maßnahmen die Kindertagespflege als attraktive Säule im gesamten Kinderbetreuungsangebot der Stadt ausgebaut werden kann und mehr Kindertagespflegepersonen geworben und etabliert werden können.“

 

Des Weiteren werden in dem Schreiben 9 Fragen zu diesem Themenkomplex aufgeworfen, welche im Folgenden beantwortet werden:

 

 

  1. Wie werden aktuell Tagespflegepersonen durch die Stadt angeworben?

Die Fachstelle Kindertagespflege des Stadtjugendamtes Bamberg versucht auf mehreren Wegen interessierte Frauen und Männer für die Tätigkeit als Tagespflegeperson zu gewinnen. Es werden jährlich zahlreiche Presseartikel in den örtlichen Medien (Fränkischer Tag, Wochenblatt, Stadt und Land, Rathausjournal, Stadtteilzeitschriften) veröffentlicht.

 

Im Zeitraum September bis Dezember 2016 fand eine große Aktion Öffentlichkeitsarbeit statt, bei der in Form von Plakaten, Broschüren, Flyern und persönlichen Gesprächen an über 85 Stellen im Stadtgebiet (Kindertagesstätten, Ärzte, Apotheken, Büchereien, Vereine, Geburtshaus, Uni, Schaufenster, usw.) geworben wurde. Anfang dieses Jahres wurde begonnen, an verschiedenen Grundschulen jedem Kind einen Werbeflyer auszuhändigen.

 

Bei Veranstaltungen, wie der Familienmesse Plus, dem jährlich stattfindenden Familienspielfest, der Infoveranstaltung „Beruflicher Wiedereinstieg für Frauen“ im Arbeitsamt, ist die Fachstelle aktiv mit einem Infostand vertreten. Die Fachstelle führt regelmäßig an der Volkshochschule und im Klinikum Bamberg im Rahmen des Elternkollegs Infoabende für Interessierte durch.

 

 

 

 

  1. Wie wird aktuell das Angebot Kindertagespflege an Eltern herangetragen und beworben?

Die Bewerbung der Betreuungsform Kindertagespflege läuft ähnlich wie im Punkt 1 benannt. Durch Presseartikel, Verteilung von Flyern und Broschüren sowie verschiedenen Veranstaltungen wird auf diese Betreuungsform aufmerksam gemacht.

 

  1. Welche Vergütung erhalten die Tagespflegepersonen?

Tagespflegepersonen haben einen Anspruch auf eine laufende Geldleistung nach Maßgabe von § 23 Abs. 2 und 2a SGB VIII und bei entsprechender Qualifizierung auf die Gewährung eines differenzierten Qualifizierungszuschlages nach § 18 AVBayKiBiG. Die laufende Geldleistung setzt sich aus einem Grundbetrag zur Anerkennung der Förderleistung, einem Sachaufwandzuschlag sowie einem differenzierten Qualifizierungszuschlag zusammen. Ferner gewährt die Stadt Bamberg darüber hinaus eine Bonuszahlung von 15 %, sofern die Tagespflegeperson auf Zuzahlungen seitens der Kindseltern verzichtet.

 

Ausschlaggebend für die Höhe der laufenden Geldleistung ist daneben der zeitliche Betreuungsumfang, das Alter des betreuten Kindes und ob eine Behinderung des betreuten Kindes vorliegt.

 

Das Tagespflegegeld für eine Betreuung von 40 Stunden pro Woche für ein Kind unter drei Jahren ohne Behinderung beträgt für eine Tagespflegeperson mit dem Qualifizierungszuschlag der Stufe 1 und bei Gewährung der Bonuszahlung beispielsweise mtl. 751,00 €.

 

Neben dem regulären Tagespflegegeld werden darüber hinaus nachgewiesene Aufwendungen für die Unfallversicherung sowie anteilig die Kranken- und Pflegeversicherung und eine angemessene Altersversorgung übernommen.

 

Die Stadt Bamberg orientiert sich beim Tagespflegegeld an den Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags für die Kindertagespflege nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG.

 

In der Stadt Bayreuth beträgt das Tagespflegegeld für eine Betreuung von 40 Stunden pro Woche für ein Kind unter drei Jahren ohne Behinderung für eine Tagespflegeperson mit dem Qualifizierungszuschlag der Stufe 1 beispielsweise mtl. 610,00 €.

 

  1. Welche Beratungsmöglichkeiten haben Tagespflegepersonen bei Problemen?

Die Fachstelle Kindertagespflege steht in engem Kontakt zu den von ihr vermittelten Tagespflegepersonen. In persönlichen Einzelgesprächen, wie bei regelmäßig stattfindenden angemeldeten und unangemeldeten Hausbesuchen, Telefonaten, Termine in der Fachstelle als auch in Austauschtreffen, die für alle tätigen Tagespflegepersonen organisiert werden, werden auftretende Probleme erörtert und Tagespflegepersonen beraten.

 

  1. Welche Grundausbildungs- bzw. Fortbildungsmöglichkeiten werden durch die Stadt geboten (zu welchen Kosten)?

Das Stadtjugendamt Bamberg bietet jährlich einen Qualifizierungskurs für angehende Tagespflegepersonen an. Dieser umfasst 160 Stunden und gliedert sich in einen Grund- und Aufbaukurs. Der Kurs wird gemeinsam mit dem Landratsamt Bamberg angeboten und bietet Platz für 20 Teilnehmer/-innen (jeweils 10 Personen aus Stadt und Landkreis Bamberg). Durchgeführt wird der Qualifizierungskurs vom Sozialdienst kath. Frauen Bamberg e.V.(SkF).

 

Tagespflegepersonen sind verpflichtet, an jährlich 15 Fortbildungsstunden teilzunehmen. Diese sind in drei Fortbildungen zu je fünf Stunden unterteilt und werden für die Tagespflegepersonen kostenfrei vom Stadtjugendamt angeboten. Durchgeführt werden die Fortbildungen vom SkF in Bamberg. Die Themen für die einzelnen Fortbildungen werden im Vorfeld gemeinschaftlich von den Fachstellen Kindertagespflege des Stadtjugendamtes und Landratsamtes sowie dem SkF festgelegt.

 

Die Kosten für die Qualifizierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen werden vollständig von der Stadt Bamberg getragen. Die Qualifizierung als Tagespflegeperson umfasst insgesamt 160 Stunden, wobei eine Unterrichtsstunde mit 32,40 € abgerechnet wird. Die Gesamtkosten des Qualifizierungskurses werden dann je anteilig der Teilnehmerzahl vom Stadtjugendamt und Kreisjugendamt Bamberg getragen. Die Kosten der Stadt Bamberg für den Qualifizierungskurs sind aufgrund dessen einerseits abhängig von der Teilnehmerzahl insgesamt, andererseits von der Teilnehmerzahl aus dem Stadtgebiet Bamberg. Im Jahr 2016 entstanden für das Stadtjugendamt Bamberg Kosten von insgesamt 837,00  € inkl. Raummiete für die Qualifizierung von 2 Tagespflegepersonen bei einer Teilnehmeranzahl von 12 Personen insgesamt.

 

Ferner hat jede Tagespflegeperson im Kalenderjahr 15 Fortbildungsstunden zu absolvieren. Eine Fortbildungsstunde wird ebenfalls mit 32,40 € abgerechnet. Hier erfolgt die Erstattung unabhängig von der Teilnehmerzahl hälftig durch das Stadtjugendamt und Kreisjugendamt Bamberg. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 55 Fortbildungsstunden angeboten. Der Stadt Bamberg entstanden für die Fortbildungskurse inkl. Raum- und Materialaufwendungen Kosten in Höhe von insgesamt 1.033,00 €.

 

  1. Wie wird die Kinderbetreuung im Krankheitsfall geregelt?

Das Stadtjugendamt Bamberg ist laut § 23 (4) SGB VIII verpflichtet, für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen.

 

Für das Stadtjugendamt Bamberg übernimmt die Ersatzbetreuung der Ring für Familiendienstleistungen. In Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson übernimmt eine qualifizierte Tagespflegeperson, die für den Ring für Familiendienstleistungen tätig ist, die Ersatzbetreuung in der Familie des zu betreuenden Kindes. Der Ring für Familiendienstleistungen verfügt über einen Pool an zwölf Tagespflegepersonen, die einen Qualifizierungskurs von 160 Stunden absolviert haben und jährlich die vorgeschriebenen 15 Fortbildungsstunden besuchen.

 

Bei ungeplantem Ausfall der Tagespflegeperson, z. B. bei Erkrankung, melden die Eltern den Ersatzbetreuungsbedarf für ihr Kind bis spätestens 16.00 Uhr am Vortag beim Ring für Familiendienstleistungen an. Eine Ersatzbetreuungstagespflegeperson übernimmt ab dem Folgetag für die Dauer des Ausfalls der Tagespflegeperson die Betreuung des Kindes in dessen Familie.

 

Bei geplanten Ausfalltagen der Tagespflegeperson informiert diese die Eltern rechtzeitig über ihre Urlaubsplanung, um diese mit ihnen abzustimmen. Sollte in dieser Zeit dennoch ein Bedarf an Ersatzbetreuung entstehen, melden die Eltern bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Ersatzbetreuungszeitraumes ihren Bedarf beim Ring für Familiendienstleistungen an.

Bei Inanspruchnahme der Ersatzbetreuung entstehen den Eltern keine Kosten.

 

  1. Wenn eine Tagespflegevereinbarung zwischen Eltern und Tagespflegeperson nicht zustande kommt oder abgebrochen wird, was sind die häufigsten Gründe dafür?

Grundsätzlich besteht eine hohe Zufriedenheit bei den Eltern, die die Kindertagespflege als Betreuungsform für ihr Kind wählen.

Ein Grund für das Nichtzustandekommen eines Tagespflegeverhältnisses sind oft der eigentliche Wunsch der Eltern nach einem Krippenplatz, die dann bei Absage an die Tagespflege verwiesen werden, dann aber oftmals sehr kurzfristig doch einen Krippenplatz erhalten. Umzug der Eltern oder die spätere Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses sind weitere Gründe für ein Nichtzustandekommen.

Wenn ein Pflegeverhältnis abgebrochen wird, oft aus dem Grund, dass das Kind nach der Eingewöhnungsphase noch nicht bereit ist, sich von der Mutter zu trennen.

 

  1. Sind die Tagespflegepersonen untereinander vernetzt oder an einem Elternverein angebunden?

Die meisten Tagespflegepersonen stehen im Austausch untereinander. Einerseits durch die vom Stadtjugendamt regelmäßig angebotenen Austauschtreffen, die zweimal jährlich stattfinden. Andererseits sind einige Tagespflegepersonen privat in Gruppen vernetzt, die sich zu gemeinsamen Spielkreisen mit ihren Tagespflegekindern oder zu Stammtischen treffen.

 

Seit März 2017 besteht die Möglichkeit, dass sich Tagespflegepersonen, Ersatzbetreuungskräfte und Eltern mit Kindern im Rahmen der Kontaktpflege für die Ersatzbetreuung zweimal monatlich im Mütterzentrum Känguruh treffen. Diese Treffen bieten grundsätzlich die Möglichkeit der Vernetzung von allen am Betreuungsverhältnis beteiligten Personen.

 

  1. Gibt es bereits Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen zu einem gemeinsamen Pflegeangebot?

In der Stadt Bamberg gibt es momentan drei Großtagespflegestellen. Großtagespflege ist eine Form der Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren in einer überschaubar kleinen Gruppe. Zwei bis maximal drei Tagespflegepersonen schließen sich zusammen und betreuen gleichzeitig acht bis zehn Kinder, die ihnen persönlich und vertraglich zugeordnet sind. Die Großtagespflege findet in geeigneten Räumen statt, die i. d. R. nicht auch als privater Wohnraum genutzt werden.

 

Die Großtagespflege grenzt sich insbesondere durch eine besondere Familiennähe und Flexibilität von den Kindertageseinrichtungen ab, was auch durch eine geringe Zahl an Kindern und Betreuungspersonen zum Ausdruck kommt. Eine vierte weitere Großtagespflegestelle ist aktuell auf dem Uni-Gelände an der Erba-Insel am Entstehen und wird voraussichtlich im Sommer 2017 eröffnen.

 

Es werden dringend neue Tagespflegepersonen in der Stadt Bamberg benötigt. Aufgrund dessen startete die Fachstelle Kindertagespflege von September bis Dezember 2016 eine große Aktion „Öffentlichkeitsarbeit“. Diese bewirkte, dass 44 Anfragen in der Fachstelle eingingen (ein Vielfaches der Anfragen allerdings aus dem Landkreis). Letztendlich konnten vier Interessentinnen für den im Januar 2017 startenden Qualifizierungskurs gewonnen werden.

 

Gründe hierfür sind die mangelhafte Bezahlung der Tagespflegepersonen, fehlende Räumlichkeiten und das Risiko der Selbstständigkeit. Zudem ist dieser Form der Betreuung nur für einen geringen Teil von Eltern die gewünschte Alternative. Die weitaus überwiegende Zahl von Eltern wünscht und sucht für Ihr Kind einen Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe. Deshalb beschränkt sich die Altersgruppe der Kinder, die im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden auch fast ausschließlich (97 %) auf die Kinder unter Drei Jahren. Viele Eltern nutzen dieses Angebot auch lediglich als „Übergangslösung“ bis sie für Ihr Kind einen Betreuungsplatz in einer Kinderbetreuungseinrichtung gefunden haben. Etwas anders ist die Situation bei den Großtagespflegestellen zu beurteilen.

 

Ein Konzept, wie diese Form der Betreuung zu einer echten alternative Säule in der Kinderbetreuung werden kann, wird es unserer Ansicht nach nicht geben, das dies aktuell und auch künftig nicht der Mehrzahl der Betreuungswünsche von Eltern entspricht, selbst wenn man die finanziell und arbeitsrechtlich ungünstigen Rahmenbedingungen verbessern würde (was nach der derzeitigen Gesetzeslage eine freiwillige Leistung wäre).

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 20.03.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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