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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0875-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die GAL-Stadtratsfraktion beantragte am 30.01.2017, die Prüfung einer Bewerbung um Fördermittel aus dem EU-Förderprogramm „Urban Innovative Actions“ für Maßnahmen im Bereich innovative Mobilitätslösungen – insbesondere zum Thema „Regionaler Omnibusbahnhof“ - vorzunehmen.

 

Durch das EU-Förderprogramm „Urban Innovative Actions“ (UIA) werden kreative Pilotprojekte gefördert. Die Themenfelder der einzelnen UIA-Calls wechseln. Der aktuell laufende Call (Bewerbungsende 14.04.2017) hat u.a. zum Themenfeld „nachhaltiger Stadtverkehr“.

 

 

  1. Eckpunkte des EU-Förderprogramms Urban Innovative Actions (UIA):

 

Innovation

Das EU-Förderprogramm UIA fordert von den Förderprojekten ein sehr hohes Maß an Innovation. Es sollte also ein wirklich neuer Ansatz mit Vorbildcharakter vorgeschlagen werden. Die Innovationskraft eines Projekts fließt zu 40 % in die strategische Antragsbewertung ein. Bewusst sollen demnach Projekte mit Vorbildcharakter angemeldet werden, die ggf. auch so experimentell sind, dass sie für traditionelle Finanzierungsquellen als zu riskant eingeschätzt werden.

 

Finanzierungsgrundsätze

Pro Projekt können bis zu 5 Mio. € Zuschuss gewährt werden. Auch wenn kein Idealbudget vorgegeben wird, so wird Projekten mit weniger als 1 Mio. € EFRE-Zuschuss eine geringere Chance auf Wirksamkeit und Vorbildcharakter unterstellt. Die UIA-Finanzierung übernimmt 80 % der förderfähigen Gesamtkosten. Für die 20 % Eigenmittel der Antragsteller können neben öffentlichen und privaten Finanzmitteln auch Personalkosten angerechnet werden.

 

 

 

 

 

Partnerschaften entscheidend

Projekte mit starken Partnerschaften haben Aussicht auf Erfolg. Die Qualität der Partnerschaften fällt bei der Antragsbewertung mit 15 % ins Gewicht. Neben städtischen Behörden, kommunalen Unternehmen und Instituten sind als Partner auch Betroffene(nvertreter) willkommen. Partner aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind für dieses EU-Programm nicht notwendig, lokale Partnerschaften hingegen sind für die Auswahl entscheidend.

 

Investive Kosten

Bei Investitionskosten hängt deren Bezuschussung von der genauen Ausgestaltung des Projektes ab. Die Finanzierung soll nur die Kosten (zu 80 %) decken, die durch die Durchführung des Projektes entstehen, abzüglich etwaiger Einnahmen aus dem Projekt. Der EU-Zuschuss sollte mehr als 1 Mio. € betragen und auf 5 Mio. € begrenzt werden.

Investitionen in Infrastruktur oder Baumaßnahmen können nur geltend gemacht werden, wenn sie für das Projekt absolut notwendig sind und bereits in der Bewerbung aufgelistet werden.

Bei Ausrüstung, auch Fahrzeugen, wird unterschieden, ob diese für die Umsetzung des Projektes notwendig sind oder als Output des Projektes der Zielgruppe auch später zur Verfügung stehen soll. Im ersten Fall kommt es auf die Abschreibungs- und Nutzungsdauer an, im zweiten kann der volle Investitionspreis als Kosten geltend gemacht werden.

 

 

  1. Ergebnis der Umfrage des Fördermanagements nach geeigneten Projekten für die Anmeldung zum aktuellen Call des EU-Förderprogramms UIA:

 

Das Stadtplanungsamt und das Straßenverkehrsamt meldeten, dass für eine Anmeldung zum EU-Förderprogramm UIA – auch hinsichtlich des Themas „Regionaler Omnibusbahnhof“ - kein geeignetes Förderprojekt vorhanden ist.

 

Die Stadtwerke Bamberg hatte zum Thema „Regionaler Omnibusbahnhof“ auch kein geeignetes innovatives Projekt, sondern meldete bei der Umfrage Interesse für die Anmeldung eines innovativen Projekts im Bereich „autonomes Fahren im ÖPNV“ an. Da eine Projektanmeldung zum laufenden Call nur bis zum 14.04.2017 möglich ist, kann für dieses Projekt keine Anmeldung erfolgen. Gründe dafür sind, dass der EU-Kommission bereits bei der Anmeldung die Partner des Projektes mitzuteilen wären, welche in der Kürze der Zeit nicht gefunden werden konnten. Zudem wäre die Umsetzung dieses innovativen ÖPNV-Projektes erst in einigen Jahren möglich, da es im Konversionsgebiet laufen soll und die Rahmenbedingungen (Straßen) noch nicht vorhanden sind. Zudem soll eine Markterkundung durchgeführt werden, welche noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die EU-Kommission erwartet eine relativ zeitnahe Umsetzung eines UIA-Förderprojektes, da am Ende der aktuellen EU-Förderperiode (Jahr 2020) die Ergebnisse aus der Umsetzung der geförderten Projekte auswertbar sein sollen.

 

 

Die Verwaltung wird das UIA-Förderprogramm jedoch weiterhin im Hinblick auf zukünftige Projekte im Auge behalten.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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