Beschlussvorlage - VO/2008/0063-10
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungscontrolling hier: Beteiligungsbericht 2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Amt für Zentrale Dienste
- Referent:in:
- Andreas Starke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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29.07.2008
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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I. Sitzungsvortrag:
Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 GO hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihr mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.
Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gem. Art. 87 GO, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gem. Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 GO, die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein. Der vorliegende Bericht (Anlage 1) wurde darüber hinaus um den Abschnitt „Stammdaten“ und innerhalb der wirtschaftlichen Verhältnisse um den Unterabschnitt „Vermögenslage“ ergänzt.
Der Beteiligungsbericht der Gemeinde dient nach der Intention des kommunalrechtlichen Gesetzgebers nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und den Bürger transparent bleibt.
Berichtsjahr des vorliegenden Beteiligungsberichts ist das Wirtschaftsjahr 2006. Erstmals aufgenommen wurde die 2006 gegründete Landesgartenschau Bamberg 2012 GmbH.
Da die Sozialstiftung Bamberg als Stiftung und der Entsorgungs- und Baubetrieb als Eigenbetrieb nicht unter die Regelung des Art. 94 Abs. 3 GO fallen, sind sie im Beteiligungsbericht nicht erfasst. Im Falle des Entsorgungs- und Baubetriebs wird dem Transparenzgebot jedoch durch die Offenlegungsverpflichtung gem. § 25 Abs. 4 EBV hinreichend Rechnung getragen.
II. Beschlussvorschlag
1.
Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis
genommen.
2.
Der in Form der Anlage 1 vorgelegte
Beteiligungsbericht 2006 wird in formeller und materieller Hinsicht genehmigt.
3.
Im Amtsblatt der Stadt Bamberg ist darauf
hinzuweisen, dass der Bericht für jedermann zur Einsichtnahme gem. Art. 94 Abs.
3 GO aufliegt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene
Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine
Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von |
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3. |
Kosten in Höhe von |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |