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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0881-61

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Was bisher geschah

 

Bereits am 17.4.2008 billigte der Verkehrssenat das Konzept für die Radverkehrsführung entlang des Regensburger Ringes, der Magazin- und der Memmelsdorfer Straße und beauftragte das Baureferat mit der Umsetzung.

Inzwischen wurde nach umfangreichen Vorarbeiten ein erster Abschnitt realisiert. Der zweite Abschnitt (Siechenkreuzung) wird 2017 umgesetzt, der dritte Abschnitt (Europabrücke bis Mußstraße) folgt 2018.

In der Sitzung des Bau- und Werksenates am 06.04.2016  wurde die Verwaltung mit der Optimierung der Planung für die Bauabschnitte 2019 und 2020 beauftragt. Zu untersuchen war, inwieweit durch Planänderungen die Kosten verringert werden können.

Im Folgenden sollen die aktuellen Überlegungen für den für 2019 geplanten 4. Bauabschnitt vorgestellt werden.

 

 

Ausgangslage

 

Eine große (technische) Schwierigkeit bei der Planung der beidseitigen Radverkehrsanlagen im Bereich der Friedensbrücke ist die Nähe der Brücke zur Kreuzung mit der Schweinfurter Straße / Gaustadter Hauptstraße. So können dort die Bordsteine in Lage und Höhe nur dann verändert werden, wenn die Brückenkonstruktion bzw. die Konstruktion der Widerlager verändert wird. Dies scheidet aus Kostengründen aus. Um trotzdem eine entsprechende Radverkehrsführung (insbesondere für die von Radlern viel befahrene Fahrtrichtung von der Caspersmeyerstraße zum Regensburger Ring bzw. zum Leinritt) realisieren zu können, wurde folgender Kunstgriff angewendet:

Durch Herausnahme der Mittelinsel wird Platz gewonnen, um im heutigen Straßenbereich einen zusätzlichen Bordstein einbringen zu können. Dieser Bordstein kann dann abgesenkt und die gewonnene Gehsteigfläche entsprechend angerampt werden.

Dies wurde bei der ursprünglichen Planung an allen Straßenästen mit Mittelinsel vorgesehen. Der Fahrbahnquerschnitt wurde dann jeweils neu aufgeteilt. Diese Maßnahme schafft auch die Voraussetzung dafür, dass alle Fußgängerfurten barrierefrei ausgebaut werden können.

Diese Lösung zieht jedoch einen relativ großen baulichen Aufwand nach sich und ist deshalb relativ teuer.

 

 

Neue Planungsüberlegungen

 

Es wurde deshalb nach kostengünstigeren Alternativen gesucht.

 

Wenn man akzeptiert,

  • dass die Fußgängerfurt über die Friedensbrüche nicht barrierefrei ausgebaut werden kann und
  • dass in der Gaustadter Hauptstraße keine Radverkehrsanlagen realisiert werden,

dann ist auch eine kostengünstigere Knotenpunktsgestaltung möglich.

 

Der Minimalumbau des Knotenpunktes umfasst lediglich

  • die Herausnahme der Mittelinsel in der Schweinfurter Straße mit Neuaufteilung der Fahrbahn
  • Markierung eines Radstreifens auf der Friedensbrücke mit Anpassung der Fahrspuren
  • Anpassung der Markierung in der Caspersmeyerstraße und in der Gaustadter Hauptstraße.

 

Im übrigen Bereich des 4. Bauabschnittes handelt es sich lediglich um Markierungsarbeiten für den Radstreifen. Bauliche Maßnahmen sind für die Realisierung des Radstreifens hier nicht notwendig.

Unabhängig von dem geplanten Radstreifen fallen Kosten für Baumaßnahmen für die barrierefreie Umgestaltung der Fußgängerfurten und der Haltestellen an, wenn diese im Zuge der Maßnahme umgesetzt werden. Dies gilt ebenso für evt. notwendige Fahrbahnsanierungen.

 

 

Kreuzung Friedensbrücke/Schweinfurter Straße/Gaustadter Hauptstraße
Planungstand 2011

 

Kreuzung Friedensbrücke/Schweinfurter Straße/Gaustadter Hauptstraße
Neue Planungsüberlegungen 2017

 

Kreuzung Regensburger Ring/Mußstraße/Maria-Ward-Straße
Planungstand 2011

 

Kreuzung Regensburger Ring/Mußstraße/Maria-Ward-Straße
Neue Planungsüberlegungen 2017

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Als nächster Schritt müssen die Planungen weitere vertieft und abgestimmt werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob auch für die reduzierte Planung Fördermöglichkeiten bestehen.

Die Kosten für diesen Planungsschrittbetragen ca. ### €.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Umweltsenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Umweltsenat beauftragt die Verwaltung, die Planungen für den 4. Bauabschnitt weiter zu vertiefen und die Kosten zu ermitteln.
  3. Der Umweltsenat verweist die weitere Behandlung in den Bau- und Werksenat.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 13.300 für auf der HHStelle 63000.96000 die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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