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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0885-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Bürgeranliegen vom 13.12.2016

 

Das Ehepaar Evertz aus der Schellenberger Straße spricht am 13.12.2016 in der Bürgersprechstunde vor und beklagt die überhöhten Geschwindigkeiten der PKW/LKW-Fahrer in der Schellenberger Straße.

 

Wünsche oder Anträge auf Errichtung von Messstellen im Stadtgebiet Bamberg werden zunächst auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Stadtrates, und den Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung überprüft.

Die durchgeführten Probemessungen in der Zeit vom 24.01. bis 26.01.2017 haben ergeben, dass sich 11 – 14 % der Kraftfahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung hielten.

 

Der V85, das ist die Geschwindigkeit an die sich 85 % der Fahrzeugführer hielten beträgt zwischen 42 und 46 km/h.

Auf die beiliegenden Zusammenfassungen und Schaubilder wird verwiesen (Anlage 2).

 

Es fahren etwa doppelt so viele Fahrzeuge in Richtung Oberer Stephansberg und zwar ca. 1.000 Fahrzeuge innerhalb von 24 Stunden. In Richtung B22 ca. 500 Fahrzeuge.

Das Verkehrsaufkommen ist als relativ gering einzustufen.

 

Die Einrichtung von Messstellen erfolgt im Benehmen mit der Polizei. Auf die Anfrage des Straßenverkehrsamtes erhebt die Polizeiinspektion Bamberg-Stadt keine Einwendungen.

Um den Geschwindigkeitsüberschreitungen Rechnung zu tragen, werden jedoch auch weitere flankierende Maßnahmen als zielführend und notwendig erachtet, um dauerhaft die Einhaltung der Geschwindigkeit zu gewährleisten.

Auf beiliegende Stellungnahme vom 17.03.2017 wird verwiesen (Anlage 3).

 

Am 13.03.2017 kam zu diesem Thema auch eine Anfrage der CSU-Fraktion (Anlage 1) mit den Fragen:

 

  1. Wie schätzt die Verwaltung die Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung an der Schellenberger Straße ein.
  2. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, um die Geschwindigkeitsüberwachung in der  Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt durchzusetzen
  3. Erscheinen aus Sicht der Verwaltung zusätzliche Maßnahmen wie Schilder, Fahrbahnmarkierungen etc. zielführend?

 

Die 1. Frage beantwortet sich mit den oben genannten Ergebnissen der Messungen. Die vorgegebene Geschwindigkeit von 30km/h wird von der Mehrheit der Fahrzeuge nicht eingehalten.

 

Zu Frage 2:

Wie oben beschrieben, erhebt die PI Bamberg-Stadt keine Einwände gegen eine Messstelle, fordert jedoch ergänzende Maßnahmen.

Dahingehend wurde die Einrichtung bzw. die Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone auf die Schellenberger Straße überprüft.

 

Rechtlich ist dies nach § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung möglich.

Die Schellenberger Straße liegt in einem Wohngebiet, hat keine große Verkehrsbelastung, nur einseitigen Gehweg, keinen Radweg, keine Ampeln.

Sie ist derzeit zwar als Vorfahrtsstraße gekennzeichnet, jedoch kann und müsste man dies mit Einrichtung der Zone 30 ändern, da in Tempo-30-Zonen die Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ gilt.

Dies wäre auch die geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme, um den Verkehr in der Schellenberger Straße zu bremsen.

Der Busverkehr würde dadurch nicht groß behindert werden, da er auf seiner Linie nur mit einer Einmündung (Am Friedrichsbrunnen) von der Rechts-vor-Links-Regelung betroffen wäre.

 

Notwendig wären folgende Umbeschilderungen:

-                      Aufstellung bzw. Versetzen der bestehenden Beginn und Ende-Schilder der Tempo-30-Zone

-                      Entfernen der Vorfahrtsbeschilderung auf der Schellenberger Straße und allen einmündenden Straßen

 

Die Antwort auf Frage 3 ergibt sich aus den Maßnahmen, die unter 2. vorgeschlagen werden – diese Maßnahmen sind nicht nur möglich sondern sie sind die Voraussetzung zur Einrichtung einer Messstelle.

 

Als andere Maßnahme wurde auch ein versetztes Parken diskutiert.

Jedoch würde das zu Parkplatzverlusten und mehr Beschilderung (Parkverbot) führen.

Außerdem ist es nach Auffassung der Verwaltung eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit, wenn der Verkehr aufgrund des nur einseitig vorhandenen Gehwegs direkt an den Grundstücksein-/ausgängen entlang fährt. Dies würde sicher auch von den betroffenen Anwohnern als Nachteil gesehen werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.In der Schellenberger Straße wird eine Tempo-30-Zone eingerichtet.

 

3.Nach Einrichtung der Tempo-30-Zone prüft die Verwaltung den Standort der Messstelle und richtet diese               ein.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von (Kostenschätzung des EBB für Umbeschilderung liegt noch nicht vor) für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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