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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0889-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

In Deutschland werden pro Jahr über 3 Milliarden Einwegbecher verbraucht. Im Schnitt trank jeder Deutsche durchschnittlich 162 Liter Kaffee im Jahr 2014, davon etwa 5 Prozent aus Einwegbechern. Die Zahl der Verbraucher, die zumindest gelegentlich zu „Coffee-to go“-Bechern greift, liegt deutschlandweit inzwischen bei 70 Prozent.

 

Einwegbecher bestehen überwiegend aus Papierfasern, für deren Herstellung in aller Regel Neumaterial eingesetzt wird. Es werden praktisch keine Recyclingpapierfasern genutzt, sodass für die Herstellung der Pappbecher neue Bäume gefällt werden müssen. Weil die Einwegbecher nicht nur aus Pappe, sondern anteilig auch aus Kunststoff bestehen, wird auch Rohöl zur Becherproduktion benötigt. Ein durchschnittlicher Einwegbecher besteht in der Regel zu fünf Prozent aus dem Kunststoff Polyethylen – dazu kommt noch der Plastikdeckel und gelegentlich Rührstäbchen, Papiermanschetten oder Tragehilfen aus Pappe.

 

  • Für Herstellung der Polyethylen-Beschichtungen der Becherinnenseiten und Polystyrol-Deckel werden jährlich ca. 22.000 Tonnen Rohöl verbraucht.
  • Für die Herstellung der jährlich in Deutschland verbrauchten Coffee to go–Becher entstehen CO2-Emissionen von rund 83.000 Tonnen.
  • Die Herstellung der Polystyrol-Deckel verursacht zusätzlich rund 28.000 Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr.
  • Viele der weggeworfenen „Coffee-to-go“-Becher werden achtlos weggeworfen und verschmutzen Straßen, öffentliche Plätze und die Natur.

(Quelle: Deutsche Umwelthilfe)

 

Bereits mit Schreiben vom 07.12.2016 regte Herr Oberbürgermeister Starke beim Bayerischen Städtetag die Erhebung einer Abgabe auf Einwegbecher zu forcieren, an. Dies wurde jedoch durch den Bayerischen Städtetag mit Schreiben vom 05.04.2017 einstimmig von allen Ausschussmitgliedern abgelehnt. Stattdessen wurde auf bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Vermeidung von To-Go-Verpackungen hingewiesen. Das Agenda 21-Büro im Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz schlägt diesbezüglich vor, im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Aktion, Händler und Kunden auf die Problematik des zunehmenden Abfallaufkommens durch To-Go-Verpackungen aufmerksam zu machen und für nachhaltige Alternativen zu werben.

 

Hierzu wäre ein geeigneter Projektpartner zu suchen (Händler mit „Coffee-to-go“-Ausschank mit fair gehandeltem Kaffee und/oder Bio-Kaffee, vorzugsweise Bamberg Kaffee) mit der Bedingung, „Coffee-to-go“ in Mehrwegbehältnissen deutlich günstiger anzubieten als in Einwegbehältnissen. An einem festgelegten Termin könnten  die ersten 25 „Mehrweg-Coffee-to-go“-Kunden einen Mehrweg-Thermobecher mit dem Logo „Stadt Bamberg Umweltamt“ unentgeltlich erhalten. Parallel dazu müsste die Aktion durch Veröffentlichung in den Medien bekanntgemacht werden.

 

Der Presseartikel sollte Hintergrundinformationen (Abfallvermeidung, Nachhaltigkeit) enthalten mit einem Appell an die Kunden,  künftig Mehrweg-Becher zu verwenden,  sowie einem Appell an die Händler, deutlich günstigeren „Coffee-to-go“-Preis für Mehrweg-Kunden und eigene Mehrweg-Thermobecher (Logo könnte gleichzeitig als Werbeträger fungieren) anzubieten.

 

Parallel dazu könnte ein Aufruf an alle „Coffee-to-go“-Verkaufsstellen, welche „Coffee-to-go“ für Mehrweg-Kunden günstiger anbieten erfolgen, sich im Umweltamt zu melden. Das Agenda 21-Büro des Umweltamtes könnte im Anschluss daran eine Auflistung dieser Geschäfte zur Veröffentlichung in den Medien, dem Rathaus Journal und dem Internet erstellen und dauerhaft pflegen.

So könnten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bamberg informiert und sensibilisiert werden, eigene „Coffee-to-go“-Becher mitzuführen. Gleichzeitig könnten Geschäftsinhaber von „Coffee-to-go“-Produkten motiviert werden, für Mehrweg-Kunden“ Coffee-to-go“ günstiger anzubieten.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Das Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz / Agenda 21-Büro wird beauftragt, zeitnah einen geeigneten Projektpartner zu suchen und das Coffee-to-go-Projekt „Mehrweg statt Einweg“ durchzuführen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 325 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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