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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0897-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Zum Stand 31.03.2017 werden insgesamt 105 unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige in stationären und ambulanten Hilfen in der Zuständigkeit der Stadt Bamberg betreut. Die Verteilung innerhalb des Regierungsbezirks Oberfranken kann der beigefügten Aufstellung entnommen werden.

 

Die Altersverteilung nach Geburtsjahrgängen stellt sich dabei wie folgt dar:

 

JahrgangAnzahl

1997  8

199822

199925

200019

200116

2002 und jünger15

 

Die jungen Menschen stammen aus insgesamt 15 verschiedenen Nationen, wobei die nachfolgenden 5 Länder die größten Gruppen stellen:

 

    HerkunftslandAnzahl

Afghanistan40

Syrien24

Eritrea10

Somalia  4

Irak  4

andere 10 Nationen23

 

Innerhalb des Stadtgebiets sind den Trägern AWO, Caritas und Don Bosco insgesamt 73 Plätze durch die Heimaufsicht der Regierung von Oberfranken für die dauerhafte Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern und jungen Volljährigen als spezielle stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe genehmigt worden. Hinzu kommen noch 4 Inobhutnahmeplätze.

 

Von den 105 jungen Menschen, die durch das Stadtjugendamt betreut werden, sind 73 in stationären Einrichtungen untergebracht; die weiteren 32 werden im Rahmen einer ambulanten Hilfe betreut. Hierbei ist zu beachten, dass diese 73 stationären Hilfen z.B. auch in anderen Wohngruppen innerhalb und außerhalb Bambergs, in einer Pflegefamilie und in einer Mutter-Kind-Einrichtung betreut werden, und damit nicht identisch sind mit den genehmigten Plätzen.

 

Von den 73 jungen Menschen in stationären Einrichtungen haben aktuell bereits 24 das 18. Lebensjahr vollendet. Weitere 11 werden im Laufe des Jahres 2017 volljährig. Aus sozialpädagogischer Sicht können voraussichtlich die stationären Hilfen für 15 von den genannten Volljährigen in den nächsten drei Monaten (Abschluss der Berufsschule) beendet werden und bis zum Jahresende 2017 für weitere 10.

 

Dies bedeutet für die jungen Menschen den Umzug in eine eigene Wohnung (bei positiven Abschluss des Asylverfahrens), sofern diese in Bamberg gefunden werden kann, bzw. den Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft (bei laufendem Asylverfahren). Durch das Stadtjugendamt wird für den Fall des Umzuges in eine GU der Verbleib in Bamberg befürwortet, um die bisherigen Integrationsbemühungen und das soziale Netz der jungen Menschen nicht zu verlieren. Hierzu werden rechtzeitig Absprachen mit der Regierung von Oberfranken vor einem anstehenden Umzug getroffen werden.

 

Nachdem der Stadt Bamberg derzeit keine weiteren jungen Menschen mehr zugewiesen werden, können daher freiwerdende Plätze bei den Trägern nicht durch das Stadtjugendamt Bamberg nachbelegt werden. Eine Belegung durch andere Jugendämter ist möglich und wird bereits praktiziert. Jedoch werden derzeit in ganz Bayern keine UMA mehr aufgenommen, sondern in andere Bundesländer verteilt, da Bayern seine Aufnahmequote erfüllt hat. Wie sich diese Situation weiter entwickelt, bleibt abzuwarten.

 

Das Stadtjugendamt steht mit den Trägern in Bamberg bezüglich der Situation in ständigem Austausch und informiert über die jeweiligen Entwicklungen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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