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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0903-65

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

0. Vorbemerkung

 

Das Vorhaben wurde in den Sitzungen des Bau- und Werksenates am 02.04.2014. 11.11.2015, 08.06.2016 und am 05.12.2016 sowie im Finanzsenat am 24.06.2014 vorgestellt.

Nachdem, wie zuletzt berichtet, die Ausführungsplanung geändert werden musste, ergeben sich neue Zeit-und Mittelabflusspläne.

 

1. Änderungen in der Planung

 

In der Entwurfsplanung von 2015 war vorgesehen, als erste Teilbaumaßnahme die gesamten neu zu verlegenden Kabel für Mittel- und Niederspannung, die Straßenbeleuchtung und für Telekommunikations-medien in den Gehwegbereichen entlang der Häuser neu zu verlegen und damit Baufreiheit für die tiefer liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen im Straßenraum herzustellen.

Wegen der teilweise nicht vorhandenen Unterkellerung der angrenzenden Bebauung wurde ein Baugrundsachverständiger beauftragt, Möglichkeiten von Gebäudeunterfangungen technisch zu prüfen. Im Ergebnis der Untersuchungen musste konstatiert werden, dass es bei den vorgefundenen Untergrundverhältnissen und der sehr speziellen Art der Bebauung, z. T. nach Gegebenheiten des späten Mittelalters, keine Möglichkeit gibt, die Gebäude gefahrlos zu unterfangen.

In der Konsequenz musste daraufhin der geplante Leitungsquerschnitt so geändert werden, dass sämtliche Versorgungsmedien im vorhandenen Straßenquerschnitt untergebracht werden können.

 

Soweit wurde die Situation bereits am 05.12.2016 vorgestellt.

 

Zu Beginn der Arbeiten soll nun die Verlegung aller Ver- und Entsorgungsleitungen (Mischwasserkanal, Trinkwassertransport und –versorgungsleitung, Gas-Mitteldruck und Gas-Niederdruckleitung) in einem gemeinsamen Graben erfolgen. Außerdem sollen in diesem Graben Leerrohre für die Kabeltrassen mit verlegt werden, die lediglich als Transitleitung genutzt werden und von denen keine Hausanschlüsse abzweigen.

Alle übrigen Kabelmedien werden dann im Zuge der Straßenbauarbeiten neu verlegt.

 

Aufgrund der Anregungen aus der Anliegerinformationsveranstaltung am 21. September 2015 hat sich die Straßenplanung geringfügig geändert. (siehe Anlage 1)

 

Kurz vor Redaktionsschluss dieser Sitzungsvorlage haben die Deutsche Telekom und Kabel Deutschland mitgeteilt, dass mehrere Kabel neu verlegt werden sollen. Technische und finanzielle Konsequenzen müssen noch weiter vertiefend untersucht werden. Hierzu wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

 

2. Hausanschlüsse

 

Die vorhandenen Mischwasserkanäle, die die Abwassermengen der angrenzenden Wohnbebauung aufnehmen, befinden sich aktuell in einer sehr geringen Tiefenlage bis ca. 1,50 Meter unter Gelände. Die neu zu errichtenden Mischwasserkanäle werden in einer üblichen Verlegetiefe von durchschnittlich 3,50 Metern verlegt. Das bedeutet, dass die vorhandenen Hausanschlusskanäle auf die neue Tiefe angepasst werden müssen. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen werden im Zuge der Kanalbaumaßnahme und im Auftrag des EBB-Entwässerung durchgeführt. Diese Anpassungen werden den betroffenen Hauseigentümern nicht in Rechnung gestellt. Allerdings fließen Teilpositionen nach KAG in die Gesamtkosten und damit in die StABS-Anteile ein.

 

Unabhängig davon wird vor Beginn der Kanalbauarbeiten der Zustand der Hausanschlusskanäle durch eine TV-Untersuchung dokumentiert. Sollte sich im Zuge dieser Untersuchung herausstellen, dass Hausanschlussleitungen generell sanierungsbedürftig sein sollten, so wird den Anwohnern die Möglichkeit gegeben, die Hausanschlussleitungen in den Bereichen erneuern zu lassen, die sich außerhalb des erforderlichen Umgriff für die Umbindungsarbeiten befinden. Diese Arbeiten wären dann durch die jeweiligen Eigentümer selbst zu finanzieren.

 

Die Hausanschlüsse Strom, Gas und Wasser sind allesamt gut dokumentiert und wurden letztes Jahr in einer gemeinsamen Aktion zusammen mit dem EBB in den Häusern entlang der Sutte begangen. Grundlegend sollen die Stromhausanschlüsse verbleiben und nur vor dem Haus auf die neuen Niederspannungskabel umgebunden werden. Bei den Gas- und Wasserhausanschlüssen werden die meisten der Anschlüsse bis ins Haus erneuert. Hier könnte es in schmalen, nicht unterkellerten Häusern zu kleineren Schwierigkeiten auf Grund der wenigen verfügbaren Räumlichkeiten für Hausanschlüsse kommen.

Im Bereich Telekommunikation bereiten die Stadtwerke Bamberg alle Häuser mit dem sogenannten Mikrorohr „Speedpipe“ auf einen späteren Glasfaseranschluss vor.

Von Seiten der Deutschen Telekom werden nach aktueller Auskunft die alten Kupferkabel-Hausanschlüsse erneuert und zusätzlich ebenso ein Glasfaseranschluss verlegt.

Vodafone / Kabel Deutschland wird ebenso in jedes Haus einen Anschluss verlegen, bzw. diesen erneuern. Somit erhält jedes Haus in der Sutte vier Telekommunikationsanschlüsse während dieser Maßnahme.

 

 

3. Straßenausbaubeitragssatzung (FB6A)

 

3.1.Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung (StABS)

 

Die Stadt Bamberg erhebt nach Art. 5 Abs. 1 und 3 KAG in Verbindung mit § 1 StABS zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen Straßenausbaubeiträge.

 

Straßenausbaubeiträge können nur dann erhoben werden, wenn eine grundlegende Erneuerung oder eine Verbesserung einer Ortsstraße oder einer Teileinrichtung davon (Erneuerung: die Straße ist in einem schlechten/erneuerungsbedürftigen Zustand und die übliche Nutzungsdauer (ca. 25 - 35 Jahre) ist abgelaufen), Verbesserung: z.B. Umgestaltung einer Straße mit bisher den Teileinrichtungen „Fahrbahn“ und „Gehweg“ in einen verkehrsberuhigten Bereich mit der Teileinrichtung „Mischfläche“) erfolgt. Diese Baumaßnahmen können auch im so genannten Teilstreckenausbau durchgeführt werden. Ein Teilstreckenausbau liegt vor, wenn eine Erneuerungs- oder Verbesserungsmaßnahme nicht auf der gesamten Länge einer Ortstraße erfolgt, sondern nur auf einer Teilstrecke, die mehr als ein Viertel der Gesamtausdehnung der Ortsstraße umfasst.

 

3.2.Ermittlungsraum (= Ortsstraße):

 

Unter „Ermittlungsraum“ nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG ist die einzelne (Verkehrs-)Anlage zu verstehen. Für eine Ortsstraße als einzelne Verkehrsanlage im beitragsrechtlichen Sinn ist kennzeichnend, dass diese einen selbständigen, in sich geschlossenen Teil des Straßennetzes bildet. Auf Straßennamen, die Zuordnung von Haus-Nummern und auf Grundstücksverhältnisse kommt es dabei nicht an. Maßgeblich ist das Erscheinungsbild der Straße nach Abschluss der Baumaßnahme zum Zeitpunkt des Entstehens Beitragspflicht.

 

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine einzelne Anlage vorliegt, kommt es allein auf „die natürliche Betrachtungsweise des unbefangenen Beobachters“ aus verschiedenen Blickwinkeln an (also nicht nur aus der Sicht des „Autofahrers“). Die Bestimmung einer Verkehrsanlage (Ortsstraße oder Straßenzug) als abgrenzbares Element des öffentlichen Verkehrsnetzes ist nur bei augenfällig erkennbaren Abgrenzungsmerkmalen möglich. Solche Abgrenzungsmerkmale können z.B. Straßenkreuzungen, Einmündungen, unterschiedliche Ausbaubereiche und damit verschiedene Verkehrsfunktionen innerhalb einer Ortstraße sein.

 

Damit liegen hier zwei Ermittlungsräume vor:

 

-die (obere) Maternstraße (als Zweirichtungsfahrbahn) im Bereich vom Torschuster bis zum Fahrbahnteiler („Verkehrsinsel“) vor dem Anwesen Jakobsplatz 2 und

-die Sutte (als Einbahnstraße) im Bereich vom Fahrbahnteiler bis zur Einmündung in die Altenburger Straße beim Anwesen Altenburger Str. 4.

 

Bei der Sutte liegt der Sonderfall vor, dass von der Sutte auf Höhe des Grundstücks Sutte 35 als Zuwegung für die Grundstücke 37 bis 41 in Richtung St. Josefsheim (Jakobsplatz 15) ein ca. 30 m langer Stichweg angelegt ist. Dieser Stichweg ist damit beitragsrechtlich ein eigener Ermittlungsraum. Der Treppenaufgang zwischen der Sutte und der Maternstraße ist auch nicht Bestandteil der Sutte, da Treppen keine Erschließungsanlagen sind.

 

3.3.Zuordnung einer Straße zu einer bestimmten Straßenkategorie:

 

Nach Art. 5 Abs. 3 KAG ist in der Abgabensatzung eine Eigenbeteiligung vorzusehen, die die Vorteile für die Allgemeinheit angemessen berücksichtigen, wobei eine vorteilsgerecht abgestufte Eigenbeteiligung einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet vorzusehen ist.

 

Dementsprechend beteiligt sich die Stadt Bamberg an dem beitragsfähigen Aufwand nach § 7 Abs. 1 StABS mit einer abgestuften Eigenbeteiligung, die die nicht nur unbedeutenden Vorteile der Allgemeineinheit für die Inanspruchnahme der Einrichtung angemessen berücksichtigt. Nach § 7 Abs. 2 StABS erfolgt die Zuordnung einer Verkehrsanlage entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung und ihrer Funktion und Lage im Verkehrsnetz der Stadt Bamberg.

 

Die Maternstraße und die Sutte (ohne Stichweg bei Haus-Nr. 35) sind auf Grund ihrer Lage im Verkehrsnetz der Stadt Bamberg und ihrer damit verbundenen Funktion jeweils der Straßenkategorie „Haupterschließungsstraße“ nach § 7 Abs. 2 Ziffer 1.2 StABS zugeordnet.

 

Diese Zuordnung ist maßgeblich für die Höhe des Eigenanteils der Stadt Bamberg.

 

3.4.Beitragsfähiger Aufwand:

 

Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten - ggf. getrennt nach den unterschiedlichen Teileinrichtungen (z.B. Fahrbahn, Gehweg, Straßenbeleuchtung etc.) - ermittelt.

 

3.5.Anlieger-Anteil am beitragsfähigen Aufwand:

 

Bei einer Haupterschließungsstraße beträgt der Anliegeranteil am beitragsfähigen Aufwand bei der Teileinrichtung „Fahrbahn“ 50 von Hundert, bei den anderen Teileinrichtungen jeweils 65 vom Hundert. Dementsprechend beträgt der Eigenanteil der Stadt Bamberg 50 bzw. 35 vom Hundert.

 

3.6.Abrechnungsgebiet:

 

Ein Abrechnungsgebiet umfasst in einem Ermittlungsraum sämtliche Grundstücke, die nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG und § 2 StABS „aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme einen besonderen Vorteil ziehen können und somit erschlossen“ im Sinne der StABS sind. Erschlossen und damit beitragspflichtig sind sämtliche Grundstücke, die an der abzurechnenden Verkehrsanlage entweder direkt oder indirekt (z.B. als Hinterliegergrundstück über ein Geh- und Fahrtrecht) anliegen.

 

Beim Teilstreckenausbau umfasst das Abrechnungsgebiet auch diejenigen Grundstücke, die nicht direkt im Bereich der erneuerten/verbesserten Teilstrecke dieser Verkehrsanlage anliegen.

 

3.6.1Abrechnungsgebiet Sutte:

Das Abrechnungsgebiet Sutte umfasst insgesamt 54 Grundstücke.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.6.2Abrechnungsgebiet (obere) Maternstraße:

 

Dieses Abrechnungsgebiet umfasst zwei Grundstücke.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.7.Verteilungsmaßstab:

 

Die Verteilung des Aufwands ist Art. 5 Abs. 2 KAG geregelt. Ist in einem Abrechnungsgebiet eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig, sind damit für die betreffenden Grundstücke die Vorteile verschieden hoch und damit die Beiträge entsprechend abzustufen. Der ermittelte Aufwand wird nach Abzug des Eigenanteils der Stadt Bamberg auf diese Grundstücke nach deren Art und Maß der Nutzung verteilt. Anknüpfungspunkt dafür ist nach § 8 StABS die Grundstücksfläche. Diese wird ggf. anhand verschiedener Parameter (Zahl der Vollgeschosse, Vorliegen einer gewerblichen oder vergleichbaren Nutzung?, Vorliegen einer Mehrfacherschließung (= „Eckgrundstück“)?)  mit einem entsprechenden Nutzungsfaktor erhöht oder auch ermäßigt.

 

Aus der Vervielfachung der Grundstücksfläche dem jeweiligen Faktor errechnet sich der so genannte Beitragsmaßstab (in m²) je Grundstück.

 

Beispiele:

 

a)Grundstücksfläche: 200 m², bebaut mit zwei Vollgeschossen:

Berechnung: 200 (= Fläche) x 1,3 (= Faktor für zwei Vollgeschosse) = 260 m² Beitragsmaßstab;

 

b)Grundstücksfläche: 200 m², liegt an zwei verschiedenen Ermittlungsräumen an (= Eckgrundstück) und ist bebaut mit zwei Vollgeschossen:

 

Berechnung: 200 (= Fläche) x 2/3 (= Faktor für Mehrfacherschließung) x 1,3 (= Faktor zwei Vollgeschosse) = 173,33 m² Beitragsmaßstab.

 

Die Summe der Beitragsmaßstäbe aller erschlossenen Grundstücke ergibt den Gesamtbeitragsmaßstab (in m²).

 

3.8.Verteilung des Aufwands:

 

Der umlagefähige Aufwand wird durch den Gesamtbeitragsmaßstab geteilt und ergibt den Beitragssatz (in €/m²). Je höher bei einem gegebenen Aufwand der Gesamtbeitragsmaßstab ist (= Gesamtheit aller Grundstücke im Abrechnungsgebiet), desto geringer ist der sich daraus errechnende Beitragssatz.

 

3.9.Höhe des Straßenausbaubeitrages je Grundstück:

 

Die Höhe des Straßenausbaubeitrages für ein Grundstück errechnet sich aus dem Beitragsmaßstab des Grundstücks, der mit dem Beitragssatz vervielfacht wird.

 

Beim Abrechnungsgebiet Sutte verteilt sich die Höhe der anfallenden Straßenausbaubeiträge voraussichtlich wie folgt:

 

Straßenausbaubeitrag bis 5.000 €:12Grundstücke

Straßenausbaubeitrag bis 10.000 €:23Grundstücke

Straßenausbaubeitrag bis 15.000 €:10Grundstücke

Straßenausbaubeitrag bis 20.000 €:5Grundstücke

Straßenausbaubeitrag bis 25.000 €:1Grundstück

Straßenausbaubeitrag bis 30.000 €:1Grundstück

Straßenausbaubeitrag über30.000 €:2Grundstücke.

 

4. Zeitlicher Ablauf der Arbeiten

 

2018:

Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2018 mit der Verlegung der Ver- und Entsorgungsmedien, wie oben beschrieben, im Bauabschnitt zwischen Altenburger Straße und der Einmündung des Teufelsgrabens in die Sutte beginnen. Diese Arbeiten sollen bis Ende 2018 fertig gestellt sein.

Neben der Verlegungen der Hauptleitungen erfolgt auch die Neuverlegung/Umbindung der Hausanschlüsse für die Grundstücks-Entwässerung und die Wasser- und Gasversorgung.

Abschließend werden die Oberflächen provisorisch mit einer Asphalt-Trag-Deckschicht wieder verschlossen.

 

2019:

Im Frühjahr 2019 sollen dann die Arbeiten zur Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Abschnitt zwischen Einmündung Teufelsgraben und der Treppenanlage zur Maternstraße fortgesetzt werden. Auch hier werden die genannten Hausanschlussleitungen wieder mit verlegt. Ebenso erfolgt zum Ende der Arbeiten die provisorische Wiederherstellung der Straßenoberfläche.

Im Anschluss erfolgen der Abbruch der Treppenanlage zur Maternstraße und die Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen in der Maternstraße von der Treppenanlage bis zum Jakobsberg/Torschuster und bis zur Maternstraße 54.

Auch hier erfolgt nach Fertigstellung der Tiefbau- und Leitungsbauarbeiten eine provisorische Oberflächen-Wiederherstellung.

 

2020:

Sobald die Oberflächen-Wiederherstellung abgeschlossen ist, beginnt – voraussichtlich im Frühjahr 2020 der Straßenneubau, inklusive der Verlegung der Kabelmedien, im Bauabschnitt zwischen Altenburger Straße und Teufelsgraben. Diese Arbeiten sollen Ende 2020 abgeschlossen sein.

 

2021:

Sobald das Wetter es zulässt, sollen dann ab 2021 die Straßenbau- und Kabelverlegungsarbeiten zwischen Teufelsgraben und Treppenanlage, sowie unmittelbar nach deren Fertigstellung die entsprechenden Arbeiten im Bereich der Treppenanlage und in der Maternstraße beginnen.

Der Abschluss aller Bauarbeiten ist für Ende 2021 geplant.

 

 

5. Verkehrsführungen während der Maßnahme

 

Grundsätzlich werden während der Maßnahme nur diverse Hinweisschilder aufgestellt. Auf eine Umleitungsbeschilderung wird verzichtet, da diese lediglich eine verwirrende Wirkung hätte.

 

2018-2021:

Vollsperrung Sutte (siehe Anlage 2)

Während der Sperrung der Sutte kann eine kleinräumige Umfahrung von Gaustadt kommend über die Markusstraße – Innere und Äußere Löwenstraße – Untere und Obere Königsstraße – Luitpoldbrücke – Willi-Lessing-Straße – Hainstraße – Richard-Wagner-Straße – Nonnenbrücke – Geyerswörthstraße - Bischofmühlbrücke – Schranne - Unteren Kaulberg und Am Knöcklein erfolgen.

Zudem besteht die Möglichkeit das Gebiet großräumig über den Regensburger Ring – Magazinstraße – Memmelsdorfer Straße – Berliner Ring – Münchner Ring und Würzburger Straße bzw. Wildensorger Hauptstraße zu umfahren.

Es werden sowohl am Münchner Ring an der Abbiegung in Richten Wildensorg als auch in der Unteren Sandstraße auf Höhe des Hotels Residenzschloss große Tafeln mit dem Hinweis „Durchfahrt Sutte gesperrt“ aufgestellt.

 

2019 und 2021:

Vollsperrung Maternstraße (siehe Anlage 3)

Die kleinräumige Umfahrung während der Sperrung der Maternstraße kann von der Altenburger Straße kommend über den Knöcklein – Unteren Kaulberg –Schranne - Bichofsmühlbrücke – Geyerswörthstraße – Nonnenbrücke – Richard-Wagner-Straße – Hainstraße – Lange Straße – Am Kranen – Kapuzinerstraße Markusstraße – Untere Sandstraße – Elisabethenstraße – Ottoplatz – Residenzstraße – Domplatz – Obere Karolinenstraße und Torschuster erfolgen.

Die Großräumige Umfahrung kann über den Münchner Ring – Berliner Ring – Memmelsdorfer Straße – Magazinstraße – und den Regensburger Ring erfolgen.

Ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Durchfahrt Matern gesperrt“ wird am Mittleren Kaulberg auf Höhe der Einfahrt Am Knöcklein aufgestellt.

 

Einige Wochen in 2019:

Vollsperrung Torschuster (siehe Anlage 4)

Während der Zeit in der die Durchfahrt des Torschuster (Knoten Michelsberger Straße/Matern/Jakobsplatz) gesperrt ist, werden Hinweisschilder mit der Aufschrift „Durchfahrt Torschuster gesperrt“ am Münchner Ring an der Abbiegung in Richtung Wildensorg, am Mittleren Kaulberg auf Höhe der Einfahrt Am Knöcklein und in der Unteren Sandstraße vor dem Maienbrunnen aufgestellt.

Da die Fahrbeziehung Jakobsplatz Sutte trotz den Bauarbeiten im Knotenbereich für den Kfz-Verkehr möglich ist muss die Einbahnregelung im Maienbrunnen umgedreht werden. Somit kann der Verkehr von Gaustadt kommen über den Maienbrunnen – Michelsberg – Storchsgasse – Jakobsberg und der Sutte in Richtung Klinikum fahren.

Von der Altenburger Straße kommend erfolgt die Umfahrung wie bei der Phase in der die Maternstraße gesperrt ist.

Auch hier kann eine großräumige Umfahrung über den Münchner Ring – Berliner Ring – Memmelsdorfer Straße – Magazinstraße – Regensburger Ring und umgekehrt erfolgen.

Da die Michelsberger Straße in dieser Zeit zu einer Sackgasse wird ist die Einbahnregelung für die Anlieger aufzuheben.

Die Buslinie 910 der Verkehrsbetreibe ist während dieser Bauphase auch beeinträchtigt. Der ÖPNV wird vom ZOB über den Münchner Ring – Wildensorg – Am Bundleshof – St.-Getreu-Straße – Storchsgasse – Jakobsberg und zurück zum ZOB im Einsatz sein. Hierdurch werden sich die Fahrzeiten und Taktungen ändern (siehe Anlage 5)

 

 

6. Nahräumliche Erschließung und Parksituation während der Maßnahme

 

Während der Baumaßnahme insbesondere in der Sutte ist die Durchfahrt für den Durchgangsverkehr gesperrt. Anlieger können mit Einschränkungen bis zum jeweiligen Baubereich von beiden Seiten in die Sutte einfahren. Hierzu wird die Einbahnregelung aufgehoben.

Das Parken in der Sutte zwischen Hausnummer 1 und 30 und in der Maternstraße vor Hausnummer 57 ist während der Bauphase nicht möglich. Betroffen sind davon 21 Lizenzparkplätze in der Sutte und 2 Lizenzparkplätze in der Maternstraße.

 

Für die Schaffung von Ersatzstellplätzen werden innerhalb des Lizenzgebietes T vorhandene Dauerparkplätze für die gesamte Dauer der Maßnahme in Stellflächen mit Mischnutzung und Lizenzstellflächen umgewidmet.

 

Folgende Ersatzparkflächen stehen zur Verfügung:

 

Altenburger Straße 18-28  7 Stellplätze (Mischnutzung)

Dorotheenstraße 1-5  4 Stellplätze (Mischnutzung)

Am Knöcklein  3 Stellplätze (Lizenz)

Panzerleite (Höhe Spielplatz)12 Stellplätze (Lizenz)

 

 

7. Kosten- und Finanzierung

 

Die Gesamtprojektkosten (Straßenbau, Kanal- und Leitungsbau, einschließlich Bauneben- und Planungs kosten) belaufen sich auf brutto etwa 5,413 Mio. Euro.

(Grundlage: Kostenberechnung Stand Januar 2017)

 

 

Baukosten

Nebenkosten

Gesamtprojektkosten

Kanalbau (EBB-Entw.)

ca. 1,005 Mio. €

ca. 0,384 Mio. €

ca. 1,389 Mio. €

Leitungsbau (STWB)

ca. 1,787 Mio. €

ca. 0,457 Mio. €

ca. 2,244 Mio. €

Straßenbau (EBB-SuB)

ca. 1,460 Mio. €

ca. 0,320 Mio. €

ca. 1,780 Mio. €

Summe:

ca. 4,252 Mio. €

ca. 1,161 Mio. €

ca. 5,413 Mio. €

 

In der Anlage 6 sind die Kosten und die Finanzierung für die Gesamtmaßnahme dargestellt.

 

 

Im Hinblick auf die Finanzierung sind die jeweiligen Gesamtkosten grundsätzlich aufzuteilen in Leitungsbaukosten, Kanalbaukosten und Straßenbaukosten.

 

Die Kosten des Leitungsbaues werden vollständig von den Stadtwerken Bamberg finanziert.

 

Ausgenommen hiervon ist der Gemeinsame Leitungsgraben. Hierfür teilen sich die Kosten zu je der Hälfte die Stadtwerke Bamberg und Entsorgungs- und Baubetrieb – Abteilung Entwässerung.

 

Die Kanalbaukosten werden vom Entsorgungs- und Baubetrieb – Abteilung Entwässerung getragen, wobei 75 % über die Entwässerungsgebühren und 25 % über den von der Stadt Bamberg zu tragenden Straßenentwässerungsanteil zu finanzieren sind.

 

Die Kosten des Straßenbaues würden grundsätzlich von der Stadt Bamberg, vertreten durch den Straßenbaulastträger (Entsorgungs- und Baubetrieb – Abteilung Straßen- und Brückenbau) zu tragen sein. Im konkreten Fall wird die Straße nicht vorrangig aus Gründen des Straßenbaus in Angriff genommen. Durch diese gemeinsame Abwicklung der erforderlichen Maßnahmen ergibt es sich, dass die Straßenbaukosten auf die Beteiligten aufzuteilen sind.

 

Idealerweise wäre diese Aufteilung nach dem Umfang der konkreten Inanspruchnahme der Straße durch die einzelnen Sparten vorzunehmen. Bei komplexen Lagen erlaubt die Rechtsprechung auch eine Gesamtaufteilung nach Prozentsätzen. Diese Fallgestaltung ist hier gegeben. Als technisch schlüssigen pragmatischen Ansatz haben die Projektbeteiligten für die Abschnitte, in dem alle Medien verlegt werden, folgende Finanzierungsschlüssel für die Straßenbaukosten vereinbart:

 

45 % der Straßenbaukosten trägt der Straßenbaulastträger. Die restlichen Kosten des Straßenbaues übernehmen zu je 27,5 % die Stadtwerke Bamberg und der Entsorgungs- und Baubetrieb – Abteilung Entwässerung. Die prozentuelle Aufteilung ist maßnahmenbezogen und somit eine Einzelfallbetrachtung.

 

In den Abschnitten, in denen lediglich die Stadtwerke und der Entsorgungs- und Baubetrieb – Abteilung Straßen- und Brückenbau tätig sind wurden andere Finanzierungsschlüssel vereinbart.

Im Bereich der Treppe werden die Straßenbaukosten je zur Hälfte aufgeteilt. Im Bereich der Matern unten, in dem kein Kanal neuverlegt wird wurde festgelegt, dass sich die Stadtwerke Bamberg mit einem Prozentsatz i.H. von 12 % an den Straßenbaukosten beteiligen.

 

Bei den Baunebenkosten und Planungskosten wurden unabhängig von den bisher erläuterten Aufteilungsschlüsseln, weitere Vereinbarungen getroffen.

 

Hier ist zu unterscheiden, ob die Leistung allen Beteiligten, nur zweien oder auch nur einem zugutekommt. Demnach wurden die Baunebenkosten und Planungskosten individuell entweder gedrittelt, hälftig geteilt oder zu 100 % von dem alleinigen Nutzer erbracht.

 

Desweitern müssen sowohl Teile der Kanalbaukosten als auch Teile der Straßenbaukosten im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung auf die Anlieger umgelegt werden.

 

Die Gesamtprojektkosten – aus allen Einzelkostenaufteilungen heraus ermittelt - teilen sich wie folgt auf:

 

8. Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

 

8.1 Allgemeines

 

Oberstes Ziel der Stadt Bamberg ist es, das städtische Baustellenmanagement möglichst transparent zu gestalten. Dabei ist die frühzeitige Information ein wesentlicher Bestandteil. Abhängig von Größe, Dauer und Umgriff der Maßnahme kommen verschiedene Kommunikationsinstrumente zum Einsatz:

 

-          Pressemitteilungen (zu den einzelnen Bauphasen bzw. je nach Baufortschritt) über Verteiler Pressestelle, sowie an Bürgervereine und örtliche Interessensverbände durch das Baureferat 

-          Pressekonferenz bzw. Pressegespräch (Projektvorstellung)

-          RathausJournal (redaktioneller Bericht auf Basis der Medieninformation)

-          Internet – www.stadt.bamberg.de/baustellen-info

-          Anwohner-Flyer (DIN A4, Vorder-/Rückseite mit Infos zu Anlass, Bauablauf und vorgesehene Maßnahmen, Hinweisen zur Erreichbarkeit und Ansprechpartnern (Verteilung an alle Anwesen)

-          Baustellen-Mail-Service

-          personalisiertes Anschreiben an Anlieger und Eigentümer

-          Bürgerinformationsveranstaltung mit Detailvorstellung Bauablauf/Bauzeiten, Baulogistik, Verfügbarkeit öffentliche Flächen, Erreichbarkeit, ...

-          Verbreitung der Baustelleninformationen über den City-Newsletter der städtischen Wirtschaftsförderung (insbesondere für Gewerbetreibende)

-          Vorwegweiser („Achtung! Baustelle ab ...“)

 

8.2 Rückblick und Ausblick

 

  1. Zum Bauvorhaben „Wasser 2025 – Kanal-, Leitungs- und Straßenbau im Bereich Sutte und Michelsberg“ erfolgte die Erstinformation der Anwohner über zwei Bürgerinformationsveranstaltungen am 21. und 22. September 2015.

 

Die Information durch die Verwaltung umfasste die Themen:

 

-       Konzept „Wasser 2025“ - Langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung für die Stadt Bamberg unter Beachtung sich verändernder Rahmenbedingungen

-       Leitungsbau: Mischwasserkanalisation

-       Leitungsbau: Wasser, Gas, Strom, Stadtnetz    

-       Oberflächengestaltung – Ziele und Leitideen, Materialien, Bestand und Planung

-       Kostenaufteilung

-       Straßenausbaubeiträge

-       Allgemeine Themen (wie Beweissicherung, Umleitungen, Ersatzparkplätze, Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge etc.) und Bauablauf

-       Fragen, Ideen, Anregungen

 

 

Die in der anschließenden Aussprache erörterten Themen waren:

 

-       Umfang der Baumaßnahme („günstigste“ Lösung, mögliche Einsparpotenziale, …)

-       Art der Oberflächengestaltung (Material, Auswirkung auf Lärm und Erschütterungen, Aufenthaltsqualität …)

-       Verkehrssicherheit (Schulwegsicherheit, Radverkehr, …)

-       Perspektiven einer Verkehrsberuhigung (Verkehrsreduzierung) nach Bauende

-       Kostenträger der Maßnahme (STWB, EBB, Stadt) bzw. welcher Restanteil ist für Anlieger kostenrelevant

-       Straßenausbaubeitragssatzung und Anliegerbeiträge (Rechtsgrundlage, Abweichung vom Verursacher­prinzip, Auswirkung der Straßenkategorie, Beitragshöhe, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten, Möglichkeit einer steuerrechtlichen Entlastung bzw. Abschreibung, Erschließung Klinikum am Michelsberg, …)

-       Mögliche Ausweisung als Sanierungsgebiet und Beantragung von Fördermitteln

-       Bauablauf und baubegleitende Rahmenbedingungen: Beweissicherung, Ersatzstellplätze, Stellplatzbilanz, Umleitungsstrecke, Rettungskonzept, Notversorgung der Anwesen (Gas, Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation, Müllabfuhr), Erreichbarkeit, …

-       Bauzeit (Beginn, Bauabschnitte und Dauer, …)

 

Alle Informationen und Ergebnisse aus dem September 2015 waren seitdem im Internet öffentlich dargestellt.

 

  1. Infolge der bereits ausführlich dargestellten Umplanung hat am 20. Juni 2017 zur Vorstellung der veränderten Planung eine erneute Bürger- und Anwohnerversammlung stattgefunden. Über den Verlauf wird in der Sitzung am 21.06.2017 berichtet werden.

 

In Internet sind die Informationen vom September 2015 inzwischen durch diejenigen vom Juni 2016 aktualisiert worden.

 

  1. Nach endgültiger Festlegung des Projektablaufes werden die Anwohnerinnen und Anwohner über alle weiteren Schritte regelmäßig wie folgt informiert:

 

-            Betroffene im direkten Umfeld der Baustelle

  • Verteilung Anwohner-Flyer (DIN A4, Vorder-/Rückseite mit Infos zu Anlass, Bauablauf und vorgesehene Maßnahmen, Hinweisen zur Erreichbarkeit und Ansprechpartnern (Verteilung an alle Anwesen)
  • personalisiertes Anschreiben an Anlieger und Eigentümer
  • Baustellen-Mail-Service (auf Anforderung erhalten Interessierte alle Informationen direkt und frühzeitig in das persönliche Mail-Postfach)

 

-            Allgemein

  • Alle Details zum Bauablauf sind im Internet unter www.stadt.bamberg.de/baustellen-info und auf der interaktiven Baustellenkarte zu finden
  • Etwa vier Wochen vor Beginn der Maßnahme weisen Hinweisschilder als Vorankündigung auf die Maßnahme hin („Achtung! Baustelle ab ...“)
  • Etwa zwei Wochen vor dem Beginn der Baumaßnahme und vor Beginn jeder einzelnen Bauphase wird die Pressestelle der Stadt Bamberg über die Medien (Presse, Radio, städtischer Internetauftritt) erneut die Öffentlichkeit informieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortag der Stadtverwaltung und der Stadtwerke zur

Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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