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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0907-10

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

 

Stadt und Landkreis Bamberg hatten sich über ihr gemeinsames Tochterunternehmen IGZ Bamberg GmbH (IGZ GmbH) im Mai 2016 für das Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) „Bayern digital. Gründerzentren für digitale Gründer in ganz Bayern“ beworben. Das Programm ist ein Baustein der „Strategie BAYERN DIGITAL“, mit der die Bayerische Staatsregierung die Digitalisierung als Innovationsmotor des 21. Jahrhunderts vorantreiben will. Das entsprechende Förderprogramm sieht eine 75 %-Förderung für Investitionen (bezogen auf die förderfähigen Kosten!) und eine 50 % Förderquote für sogenannte Netzwerkaktivitäten (NWA) vor. Unter NWA werden dabei alle Maßnahmen verstanden, die zu einer starken Vernetzung zwischen etablierten Wirtschaftsunternehmen, den Universitäten und Startups beitragen sollen. Die Ko-Finanzierung der NWA muss dabei zur Hälfte aus nicht-staatlichen Mitteln stammen. Das digitale Gründerzentrum Bamberg (DGZ) selbst soll als kombinierter Alt- und Neubau auf dem Konversionsgelände an der Ecke Zollnerstraße / Berliner Ring entstehen. Damit soll es den Nukleus für ein IT-Quartier auf dem Lagarde-Campus bilden. Gemeinsam mit weiteren Ansiedlungen, wie beispielsweise einem geplanten „Anwenderzentrum Gesundheitswirtschaft“, soll so künftig ein neues, lebendiges Quartier mit einer nachhaltigen Verbindung von Leben und Arbeiten etabliert werden.

 

Am 28.06.2016 wählte die vom Wirtschaftsministerium beauftragte Fachjury aus den fünf Bewerbern Oberfrankens auf Grundlage der eingereichten Konzepte die Standorte Bamberg und Hof für ein Digitales Gründerzentrum in Oberfranken aus. Die Gesellschafter Stadt und Landkreis Bamberg haben die IGZ GmbH ermächtigt und beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen und alle weiteren notwendigen Schritte zur Errichtung und zum Betrieb eines Digitalen Gründerzentrums in Bamberg vorzunehmen. Der Förderantrag für die beiden Teilbereiche Bau und NWA wurde Ende September 2016 bei der Regierung von Oberfranken fristgerecht eingereicht. Im Konversionssenat wurde regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens berichtet.

 

  1. Sachstand Netzwerkaktivitäten (NWA)

 

a)Stand des Förderverfahrens und der Ko-Finanzierung

 

Um auch die nicht berücksichtigten Bewerber um ein Digitales Gründerzentrum in Oberfranken in die Netzwerkaktivitäten des DGZ Bamberg einzubinden, wurde in Abstimmung mit der Regierung im Nachgang ein gemeinsamer Antrag von Bamberg und Coburg vorbereitet und Mitte Dezember 2016 nachgereicht. Dieser finale Förderantrag zu den Netzwerkaktivitäten des DGZ in Bamberg sieht nunmehr eine sog. Konsortialpartnerschaft zwischen der Konsortialführerin Bamberg mit Coburg als Konsortialpartner vor. Das Konzept und die Finanzpläne Coburgs wurden entsprechend in den Bamberger Antrag integriert. Der gemeinsame Antrag berücksichtigt eine Verteilung der maximal möglichen Förderzuschüsse in Höhe von 1.250.000 € - verteilt auf maximal sieben Jahre - im Verhältnis von 56 % (Bamberg) zu 44 % (Coburg). Der Antrag für den Teilbereich NWA wurde zwischenzeitlich mit Schreiben vom 23.12.2016 durch die Regierung von Oberfranken positiv beschieden. Die offizielle Übergabe des Förderbescheids erfolgte durch die Bayerische Wirtschaftsministerin am 17. Januar 2017 im Rahmen einer Veranstaltung bei der Firma Brose in Bamberg.

Ein Konsortialvertrag mit Coburg ist noch abzuschließen, sobald die Rechtspersönlichkeit und Zeichnungsberechtigung geklärt ist.

Zur Erfüllung der geforderten fünfzigprozentigen Ko-Finanzierung der NWA aus nicht-staatlichen Mitteln führten die Gesellschafter und die Geschäftsleitung bereits im Frühjahr des Vorjahres Gespräche und Verhandlungen mit der Unternehmerschaft im Wirtschaftsraum Bamberg. Die eingegangenen „Letter of Intent“ (LOI) wurden im Projektantrag aufgeführt. Insgesamt 31 Unternehmen aus Stadt und Landkreis Bamberg sagten zu, das Digitale Gründerzentrum zunächst für drei Jahre zu unterstützen, davon 21 Unternehmen auch finanziell. Die unterstützenden Unternehmen wurden am 29. November 2016 zu einem gemeinsamen Informationsaustausch mit dem Aufsichtsrat der IGZ GmbH eingeladen, um über den aktuellen Sachstand und die geplanten Aktivitäten zu informieren. Im Nachgang wurden mit einem Großteil der Unternehmen Termine vereinbart, um in Einzelgesprächen Schwerpunktthemen für zukünftige Veranstaltungen zu identifizieren. Mit wenigen Ausnahmen haben fast alle Unternehmen ihre Zusage der finanziellen Beteiligung bereits eingelöst. Bislang sind rund 180 T€ an Zuschüssen für die Netzwerkaktivitäten bei der IGZ GmbH eingegangen. Damit sind die NWA des Digitalen Gründerzentrums für das gesamte Jahr 2017 bereits sichergestellt. Um die Ko-Finanzierung auch langfristig zu gewährleisten, soll ein Unterstützerclub ins Leben gerufen werden, der die Unterstützung durch die Wirtschaft institutionalisiert. Gemäß dem Konzept des DGZ sollen fortlaufend weitere Unterstützer gewonnen und in den Unterstützerclub aufgenommen werden.

Im März 2017 wurden erste Projektmittel bei der Regierung von Oberfranken ausschließlich für Bamberg abgerufen.

 

b)Inhaltliche und personelle Ausgestaltung der NWA

 

Gemäß den Förderrichtlinien soll durch die Netzwerkaktivitäten gewährleistet werden, „dass ein tragfähiges Netzwerk für Existenzgründer und etablierte Unternehmen in der Region entsteht und damit auch die individuellen Standortvorteile im Bereich Digitalisierung gehoben werden“. Die frühzeitige Etablierung von NWA durch das DGZ - schon deutlich vor der Fertigstellung des neuen Gebäudes -  war und ist daher einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren für das Projekt. Von daher hat der Aufsichtsrat der IGZ GmbH bereits im Oktober 2016 einer Stellenausschreibung zur Besetzung von 2 Planstellen für das Netzwerkmanagement zugestimmt. Nach Durchführung eines entsprechenden Auswahlverfahrens und Beschlussfassung im Aufsichtsrat wurden die beiden Stellen zum 15.01.2017 mit Frau Katharina Kroll und Herrn Ralf Stöcklein besetzt. Die beiden Netzwerkmanager haben nun die Aufgabe, die NWA des DGZ aufzubauen und durchzuführen.

 

Mit dem DGZ sollen vor allem folgende Ziele für die Wirtschaftsregion Bamberg erreicht werden:

1.Förderung von IT-nahen, digitalen Gründungen

2.Vermittlung von Wissen für die digitale Transformation für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

3.Einbindung der Gründerunternehmen in die regionale Wirtschaft und Wissenschaft

4.Verzahnung von Neugründungen, bestehenden Unternehmen und Wissenschaft

5.Förderung digitaler Strategien der oberfränkischen Wirtschaft

6.Entwicklung technologischer und prozessualer Innovationen

7.Förderung des digitalen Engagements der Wirtschaft

 

Die konkrete Ausgestaltung und Ausrichtung der NWA orientieren sich an diesen Zielen. Es sind drei Veranstaltungsformate vorgesehen: Vorträge, Workshops und Kongresse. Alle Formate werden in enger Abstimmung mit dem Konsortialpartner Coburg und den oberfränkischen Partnern und Unterstützern durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden bisher fast 40 Abstimmungsgespräche mit Unternehmen, Kammern, Verbänden, Verwaltungen und Hochschulen geführt sowie Veranstaltungen in ganz Oberfranken besucht. In Vorbereitung befindet sich zudem eine oberfrankenweite Informationsplattform für Digitalisierung.

Aus den Kontakten zum Unterstützernetzwerk wurden Schwerpunktthemen für die künftigen Veranstaltungen identifiziert. Dazu zählen Logistik 4.0, Industrie 4.0, Big Data und E-Commerce sowie branchenübergreifend das Thema Arbeit 4.0. Damit können bei den NWA ab Mai 2017 die inhaltlichen Formate mit konkreten Themen beginnen. Erste Veranstaltungen werden noch vor der Sommerpause stattfinden.

 

c)Einrichtung eines Beirats zur Unterstützung der NWA

 

Ein zentraler Aspekt und Erfolgsfaktor für die Netzwerkaktivitäten des DGZ wird die adäquate Einbindung von Partnern aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbänden, etablierten Unternehmen und der startup-Szene sowie weiteren Akteuren auf dem Gebiet der Digitalisierung sein. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass ein kontinuierlicher und substantieller Erfahrungsaustausch im Netzwerk etabliert wird und wichtige Impulse von außen aufgegriffen werden.

Neben den oben genannten Veranstaltungsformaten erscheint es daher gerade in der Aufbauphase der NWA zielführend, ein Fachgremium aus Mitgliedern der wichtigsten Akteure der „Digitalen Szene“ zu etablieren, um die Netzwerkarbeit des Gründerzentrums zu begleiten und zu unterstützen. Hierzu liegt auch ein entsprechender Antrag von Seiten der SPD-Stadtratsfraktion zur Einrichtung eines solchen Gremiums in Form eines Beirates vor (Antrag vom 06.03.2017, s. Anlage 1).

Die Satzung der IGZ GmbH sieht nach § 10 Abs. 5 bereits die Einrichtung eines Beirates durch den Aufsichtsrat zur Unterstützung der Aktivitäten der Gesellschaft vor. Von daher wird vorgeschlagen, den Beirat gemäß Satzung der IGZ GmbH neu zu besetzen mit dem Ziel, die Netzwerkaktivitäten des DGZ fachlich zu begleiten, zu fördern und zu unterstützen. Hinsichtlich der konkreten Neubesetzung des Beirats sind die Verwaltungen von Stadt und Landkreis aktuell dabei, entsprechende Besetzungsvorschläge - vorzugsweise aus den Bereichen Forschung und Universität, IT-affine Unternehmen sowie aus der Gründerszene - zu erarbeiten und abzustimmen. Eine diesbezügliche Beratung und Beschlussfassung ist für die nächste Aufsichtsratssitzung der IGZ GmbH noch vor der Sommerpause vorgesehen.

  1. Sachstand zur Errichtung des Gebäudes

 

a)Stand des Förderverfahrens

 

Nach dem Zuschlag der Fachjury für das Konzept aus Bamberg Ende Mai 2016 sahen die Regularien des Förderprogramms vor, dass innerhalb einer relativ kurzen Frist von drei Monaten ein Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken als zuständige Behörde abgegeben werde sollte. Um jedoch die für das Förderverfahren zwingend notwendige Planungs- und Kostensicherheit zu erhalten, war es erforderlich, zunächst eine Entwurfsplanung samt Kostenberechnung (Leistungsphase 3 HOAI) für das zu errichtende Gebäude in Auftrag zu geben. Im Hinblick auf die dabei einzuhaltenden vergaberechtlichen Vorgaben und Fristen war mit der Regierung abgestimmt worden, den Förderantrag für den Teilbereich Bau zunächst als „vorläufigen Antrag“ fristgerecht bis Ende September 2016 auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Grundlagen und Annahmen aus der Bewerbung – also Stand April 2016 –  einzureichen. Die damals noch ausstehende Entwurfsplanung samt Kostenberechnung sollte später nachgereicht werden. Abweichend zur Bewerbung wurde im Antrag nur noch der Standort auf dem Lagarde-Campus weiterverfolgt, da zum Zeitpunkt der Antragstellung die Grunderwerbsverhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bezüglich der ehemaligen Lagarde-Kaserne bereits kurz vor ihrem Abschluss standen und die Verfügbarkeit des favorisierten Grundstücks für das DGZ auf dem Lagarde-Campus damit absehbar war. Die Weiterverfolgung des noch in der Bewerbung vorgesehenen optionalen Standortes an der Kronacher Straße konnte damit entfallen.

Mit der Regierung ist weiterhin abgestimmt, die Antragsunterlagen nach Beratung und Beschlussfassung in den Gremien von Stadt und Landkreis noch Ende Mai auf Basis der nun vorliegenden Entwurfsplanung samt Kostenberechnung zu vervollständigen und bei der Regierung von Oberfranken einzureichen. Mit einer Verbescheidung ist aller Voraussicht nach noch vor der Sommerpause zu rechnen.

 

 

b)Stand der Planungen

 

Bestandsuntersuchungen:

 

Das Konversionsmanagement der Stadt Bamberg hat für das angedachte Baugrundstück des DGZ in Abstimmung mit dem bisherigen Eigentümer, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), eine Baugrunduntersuchung, eine Altlastenuntersuchung mit abfallrechtlichem Schwerpunkt und eine Schadstoffuntersuchung sowie eine statische Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz beauftragt und fertiggestellt.

 

Im gutachterlichen Ergebnis ist festzuhalten, dass eine höherwertige Belastung in keinem der Untersuchungshorizonte vorliegt oder erwartet werden darf. Auffüllungen im Gelände weisen schwerpunktmäßig eine reine Abfallcharakteristik auf.

 

Stichprobenartige Untersuchungen an Gebäudeteilen haben aufgrund diverser Einbauten und Umbauten aus der Zeit der US-Nutzung unterschiedliche, aber erwartungsgemäß auffindbare Schadstoffprägungen zu Tage gefördert, die das übliche Bild einer langjährigen militärischen Nutzung zeigen. Diese sind im Rahmen der Baumaßnahme zu entsorgen.

 

Untersuchungen der Bausubstanz hinsichtlich Statik und brandschutztechnischer Bauteilqualifikationen ergaben keinen Handlungsbedarf.

 

Objektplanung:

 

Zur Auswahl der Fachplaner für die wesentlichen Planungsleistungen ab Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) wurde im Oktober/November 2016 ein europaweites Ausschreibungsverfahren nach VgV (ehem. VOF-Verfahren) durchgeführt. Die Vergabeentscheidung zur Auswahl der entsprechenden Fachplaner erfolgte durch Aufsichtsratsbeschluss der IGZ GmbH am 19.12.2016. Die eigentliche Objektplanung wurde dabei an das Architekturbüro „umarchitekt“ in Bamberg vergeben.

 

Im Rahmen der nun abgeschlossenen Entwurfsplanung wurden in Abstimmung mit allen Beteiligten die wesentlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben für das Gebäude des DGZ gegenüber der Vorentwurfsplanung weiter entwickelt. Insbesondere wurden die Parameter Raumprogramm, Energiekonzept, technisch-funktionale Ausstattung, Gebäudehülle sowie die Außenanlagen unter den Aspekten Funktionalität, Innovation, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit weiter geschärft und die Planungen entsprechend angepasst.

 

Eine Zusammenstellung der wesentlichen Planunterlagen und Modellansichten der Entwurfsplanung findet sich in Anlage 2 zum Sitzungsvortrag. Wesentliche Eckpunkte der angepassten Planung lassen sich dabei in aller Kürze wie folgt beschreiben:

 

Grundriss

Mit Rücksicht auf die notwendige verkehrliche Erschließung des Grundstücks von Seiten der Zollnerstraße sowie den vorhandenen und zu erhaltenden Baumbestand vor Ort schließt sich der Neubauteil des Gebäudes samt „Tagungszentrum“ nunmehr L-förmig direkt im Osten des Bestandsgebäudes an. Hierdurch werden sowohl eine optimierte Eingangssituation und Funktionalität des Vorplatzes ermöglicht, als auch die Blickbeziehungen auf das Bestandsgebäude mit seiner Backsteinfassade von der Innenseite der Lagarde deutlich verbessert. Zudem ermöglicht die Lage des Neubaus nun eine Abschottungsfunktion des Gebäudekomplexes gegen etwaige Immissionen des Berliner Rings.

 

Raumprogramm

Der überarbeiteten Planung für das DGZ liegt eine Gesamtnutzfläche von ca. 2.200 m2 zugrunde. Davon sind - wie schon in der Vorentwurfsplanung - ca. 1.000 m2 als vermietbare Bürofläche vorgesehen. Die übrige Nutzfläche entfällt auf die Gemeinschaftsbereiche, die Tagungs- und Konferenzflächen, das Foyer samt Cafe sowie die Räume für Verwaltung und Technik.

Im Hinblick auf die Anforderungen und Erwartungen der Gründerszene bezüglich der Ausgestaltung moderner Arbeitswelten wurde bei der Raumanordnung und -aufteilung die sonst übliche „Bürozellenstruktur“ eines Verwaltungsgebäudes soweit als möglich aufgebrochen und durch großzügige „Coworking Spaces“ und „Recreation Areas“ ergänzt. Dem Netzwerkgedanken soll so auch in der Raumaufteilung des Gebäudes Rechnung getragen werden.

 

Gebäudetechnik und Energiekonzept

Dem technologischen Charakter eines Digitalen Gründerzentrums entsprechend ist eine hochwertige technisch-funktionale Ausstattung des Gebäudes - u.a. mit modernster Kommunikations- und Informationstechnologie - vorgesehen. Das im Hinblick auf ökologische Nachhaltigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit optimierte Energiekonzept beinhaltet u.a. die Nutzung von Solarenergie auf Teilen der Dachfläche sowie eine Wärmepumpenanlage mit innovativer Eisspeichertechnologie.

 

Grundstücksfläche und Stellplätze

Für die bauordnungsrechtlich notwendige Zahl von ca. 36 Stellplätzen sind entsprechende oberirdische Parkplätze auf eigenem Grund vorgesehen. Da betriebsbedingt voraussichtlich weitere Stellplätze für das Gründerzentrum benötigt werden, sollen diese in einer noch zu errichtenden Quartiersgarage flexibel angemietet werden. In Verhandlungen mit der Regierung konnte erreicht werden, dass neben der Errichtung der eigenen Stellplätze auch die zusätzliche Anmietung gefördert wird. Entsprechende Investitionskosten für die weiteren Stellplätze können so von beiden Gesellschaftern eingespart werden.

Die benötigte Gesamtgrundstücksfläche inklusive der Außenanlagen und Stellplatzflächen beläuft sich auf ca. 5.900 m2.

 

Außenfassade

Gelegen an einer städtebaulich dominanten Position direkt am Eingang zum Lagarde-Campus (Ecke Berliner Ring/Zollner Straße) soll der Neubauteil des Gebäudekomplexes eine ansprechende und moderne Fassadengestaltung erhalten. Vorgesehen ist dabei eine metallische und teils durchbrochene Gebäudehülle, die den Charakter und die Funktion des Gebäudes als Innovationszentrum im IT-Bereich unterstreicht. Beim Bestandsgebäude soll demgegenüber die historische Klinkersteinfassade erhalten bleiben, um damit den „Werkstattcharakter“ eines Gründerzentrums zu betonen. Die Anordnung des neuen Bürotrakts am Nordostende des Altbaus markiert durch den nunmehr deutlich hervortretenden Kopfbau den Auftakt zur städtebaulichen Weiterentwicklung auf dem Lagarde-Campus in der Raumflucht am Berliner Ring und dient als „Eye-Catcher“ an dieser markanten Position.

 

Der für die Objektplanung beauftragte Architekt, Herr Ulrich Manz vom Büro umarchitekt, Bamberg, wird die Grundzüge seiner Entwurfsplanung in der heutigen Sitzung anhand einer Power-Point-Präsentation detailliert vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

c)Kosten und Finanzierung

 

Grundlage für die Bewerbung um ein Digitales Gründerzentrum sowie für die entsprechende Grundsatzbeschlussfassung in den Gremien von Stadt und Landkreis im April/Mai letzten Jahres war eine - ebenfalls vom Büro umarchitekt erstellte - Konzeptstudie samt erster Kostenschätzung, Stand März 2016. Dabei wurde bei der gewählten Variante, einer Kombination aus Alt- und Neubau auf dem Lagarde-Gelände (damals „Variante 1“), von Investitionskosten in Höhe von ca. 9,1 Mio. € (netto) ausgegangen. Unter Berücksichtigung der hohen Förderkulisse ergab sich daraus ein von den beiden Gesellschaftern zu finanzierender Eigenanteil in Höhe von ca. 4,3 Mio. €, d.h. 2,15 Mio. € je Gesellschafter. Im Sitzungsvortrag der Verwaltung wurde dabei explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei den dargestellten Investitionskosten und Eigenanteilen auf Grund des sehr frühen Planungsstandes nur um vorläufige Schätzungen handeln könne, die mit entsprechend hoher Unsicherheit behaftet sind und sich daher mit fortschreitender Planung noch verändern werden.

 

Vor diesem Hintergrund und angesichts weiterer Unwägbarkeiten im anstehenden Ausschreibungsverfahren für den Hochbau (Submissionsergebnisse) sowie etwaiger technischer Risiken im Bauablauf war gemäß geltender Beschlusslage der Stadt Bamberg ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 30 % (bezogen auf die Kostenschätzung) zu berücksichtigen. Hieraus resultierte im worst case ein Gesamtbudget für die Investitionskosten in Höhe von ca. 11,8 Mio. € (netto). Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Fördermittel ergab sich daraus für den worst case ein Eigenanteil für beide Gesellschafter in Höhe von ca. 5,5 Mio. €, d.h. ca. 2,75 Mio. € je Gesellschafter.

 

Die entsprechenden Mittel für den hälftigen Eigenanteil der Stadt Bamberg von 2,75 Mio. € stehen im Haushalt der Stadt Bamberg bereits zur Verfügung.

 

Mit der aktuell fertig gestellten Entwurfsplanung samt Kostenberechnung (Stand Mai 2017) liegt nun erstmals eine verlässliche Ermittlung der Investitionskosten für das DGZ Bamberg vor. Auf Grundlage der Kostenberechnung ergibt sich ein aktualisiertes Gesamtbudget für das Investitionsvorhaben in Höhe von ca. 11,9 Mio. € (netto), welches damit nur unwesentlich über dem ersten Budgetansatz auf Grundlage der allerersten Kostenschätzung im März 2016 liegt. Dabei sind etwaige Unwägbarkeiten und Risiken im Ausschreibungsverfahren und im weiteren Bauablauf in der aktuellen Kostenberechnung bereits soweit als möglich berücksichtigt!

 

Hieraus ergibt sich auf Basis der konkretisierten Planung und einer vorsichtigen Abschätzung der zu erwartenden Fördermittel im worst case ein maximaler Eigenanteil für beide Gesellschafter in Höhe von 5,5 Mio. €. Der maximale Eigenanteil der Stadt Bamberg beläuft sich damit unverändert auf 2,75 Mio. €.

 

Die Entwicklung des Gesamtbudgets und des Eigenanteils der Stadt Bamberg stellt sich nunmehr wie folgt dar:

 

 

Kostenschätzung

Stand März 2016

Kostenberechnung

Stand Mai 2017

 

 

 

geschätzte/berechnete Investkosten (netto)

9,1 Mio. €

11,9 Mio. €

 

 

 

max. Gesamtbudget

11,8 Mio.€

11,9 Mio. €

 

 

 

max. Eigenanteil Stadt Bamberg

2,75 Mio. €

2,75 Mio. €

 

 

  1. Weiteres Vorgehen und Zeitplan

 

Unmittelbar nach einer positiven Beschlussfassung in allen zuständigen Gremien von Stadt und Landkreis Bamberg (Kreisausschuss am 19.05.2017, Konversionssenat am 23.05.2017, Stadtrat am 24.05.2017, Kreistag am 30.05.2017) ist vorgesehen, den Förderantrag für den Teilbereich Bau auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung samt Kostenberechnung bei der Regierung von Oberfranken final abzugeben. Parallel hierzu sollen ebenfalls noch Ende Mai 2017 die Antragsunterlagen für das Bauvorhaben des DGZ beim Bauordnungsamt der Stadt Bamberg eingereicht werden. Die Behandlung des Bauantrags für das DGZ ist dann in der Sitzung des Konversionssenats der Stadt Bamberg am 12.07.2017 vorgesehen. Eine planungsrechtliche Beurteilung kann dabei auf Grundlage des § 35 Abs. 2 BauGB erfolgen, somit steht einer Erteilung einer Baugenehmigung zu diesem frühen Stadium der Gesamtkonversion planungsrechtlich nichts im Wege.

 

Der weitere grobe Zeitplan für das Bauvorhaben DGZ stellt sich wie folgt dar:

 

Vorauss. Ende Juli 2017Erteilung des Förderbescheids für den Teilbereich Bau durch die Regierung von Oberfranken;

August 2017Beginn der Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung des Hochbaus und technischer Gewerke;

Herbst 2017Start erstes Ausschreibungspaket (Hochbauleistungen und technische Bauleistungen HLSK + Elektro);

Frühjahr 2018Grundsteinlegung/Beginn der Hochbauarbeiten;

Sommer 2019 Fertigstellung des Gebäudes und Inbetriebnahme des DGZ Bamberg.

 

Das Projekt liegt damit weiterhin im ursprünglich anvisierten Zeitplan.

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

1.Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der geplanten Vorgehensweise zu.

2.Der Stadtrat ermächtigt und beauftragt die Verwaltung und die Geschäftsführung der IGZ Bamberg GmbH, den Förderantrag für den Teilbereich Bau auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung samt Kostenberechnung bei der Regierung von Oberfranken final einzureichen und alle weiteren notwendigen Schritte zur Errichtung und zum Betrieb eines Digitalen Gründerzentrums in Bamberg vorzunehmen.

3.Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.03.2017 (Beirat DGZ) ist geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von bis zu 2,75 Mio. €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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