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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0908-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Im Nachgang der Sitzungsvorlage VO/2017/0684-51 vom 22.02.2017 muss die Angelegenheit noch einmal im Stadtrat nachbehandelt werden. Nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn mit der aktuellen Beschlusslage nicht erteilt werden, da die Finanzierung der Errichtung des Wiesenhortes durch die Formulierung im Beschluss nicht gesichert ist. Hierzu ist es notwendig, den Finanzierungsanteil der Kommune festzulegen, da der Staat nur diesen bezuschusst. Nach Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken beläuft sich die förderfähige Hauptnutzfläche auf 64 m². Nach dem Kostenrichtwert für Container mit 2.051,00 € betragen die maximal förderfähigen Kosten gemäß der förderfähigen Hauptnutzfläche 128.884,84 €. Von der Gesamtfinanzierung hat der Träger einen Anteil von rund 64.500 € zu tragen, von dem etwa 15.000 € Eigenmittel von iSo e.V. sind und die restlichen Mittel aus Spendenakquise und Sponsoring aufgebracht werden müssen. Einen Großteil der Spendenmittel an iSo e.V. stellt die Fa. Eberth Bau KG hierfür zur Verfügung. Damit der Kinderhort nun aber im September 2017 seinen Betrieb aufnehmen kann, muss die Finanzierung der Gesamtmaßnahme unter Zugrundelegung eines Finanzierungsanteiles durch den Freistaat Bayern mit 62,5 % folgendermaßen beschlossen werden:

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Stadtrat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

2.Der Stadtrat gewährt dem Bauträger der Maßnahme, der iSo gGmbH, unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe mit 62,5% einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal128.884,84 .

Sollte von der Regierung ein niedrigerer Fördersatz gewährt werden, wird über den Prozentsatz der städtischen Förderung neu entschieden.

3.Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 128.884,84, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist  Deckung über HSt. 46440.70890

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  ca. 26.000 Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.

 

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