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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0913-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Sachstand Verhandlungen mit BImA:

 

a) Erwerb der ehemaligen Lagarde-Kaserne:

 

Mit E-Mail vom 02.05.2017 wurden seitens der BImA die Bestätigung des Bundesministeriums der Finanzen über die Genehmigung des Kaufvertrages vom 14.02.2017 zwischen der BImA und der Stadt Bamberg zum Erwerb eines Großteils der ehemaligen Lagarde-Kaserne übersandt. Das Notariat Dr. Eue hat zwischenzeitlich den offiziellen Erhalt der Genehmigung bestätigt, so dass - nach Vermessung und Messungsanerkennung - der Grundbuchvollzug erfolgen kann. Die Zahlung des Kaufpreises wurde umgehend durch die Stadt Bamberg veranlasst, woraufhin am 10.05.2017 der Besitz- und Lastenwechsel von der BImA auf die Stadt Bamberg erfolgte. Die Vermessung ist beim Staatlichen Vermessungsamt beantragt.

 

 

b) Erwerb der ehemaligen Offizierssiedlung:

 

Die Gespräche mit BImA und Wertermittler wurden fortgesetzt. Mittlerweile liegt eine zwischen BImA und Stadt Bamberg sowie Stadtbau GmbH abgestimmte Wertindikation vor. Sobald die Zentrale der BImA ihre grundsätzliche Zustimmung zu diesem Verhandlungsergebnis in Aussicht gestellt hat, wird der beauftragte Wertgutachter sein Gutachten ausfertigen. Mit der BImA wurde vereinbart, dass zunächst für die Teilfläche des künftigen Fuß- und Radweges parallel zur Pödeldorfer Straße ein isolierter Kaufvertragsentwurf übersandt wird. Dies vor dem Hintergrund eines möglichst raschen Flächenerwerbs dieses Teilstückes, damit die Grundlagen für die Neuerrichtung eines Geh- und Radweges möglichst rasch geschaffen werden. Für die übrigen Flächen wurde seitens der BImA die zeitnahe Übersendung eines Kaufvertragsentwurfes zur Prüfung zugesichert.

 

 


c) Erwerb des Golfplatz-Areals:

 

Seitens der BImA wurde der Stadt Bamberg mitgeteilt, dass derzeit ein Erwerb dieser Flächen durch die Stadt auf Basis der sog. Erstzugriffsoption nicht möglich sei, da zunächst vorrangig die Erschließungssituation der Bundespolizei, und damit ein ggf. vorrangig zu beachtender Bundesbedarf, geprüft werden müsse. Diesbezüglich wurde ein Verkehrsgutachten durch Bundespolizei und BImA (Sparte Facility Management) in Auftrag gegeben. In Abhängigkeit von dem Ergebnis des Verkehrsgutachtens können dann Aussagen über einen möglichen Flächenerwerb getroffen werden. Hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung liegen der Stadt Bamberg derzeit keine näheren Erkenntnisse vor. Wie bereits mitgeteilt, ist der Golfbetrieb durch Gestattungsvertrag aktuell gesichert.

 

Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 06.02.2017 (Anlage 1) zur Bewirtschaftung des Geländes wurde mit Schreiben vom 20.03.2017 (Anlage 2) inhaltlich beantwortet. Hinsichtlich des beantragten Ortstermins wurde auf das erforderliche Bebauungsplanverfahren Bezug genommen. Aufgrund der ungeklärten Bedarfssituation mit der Folge einer derzeit noch nicht endgültig definierten Erschließung des Areals, kann derzeit ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan nicht empfohlen werden. Sobald die künftige Erschließung der Bundespolizeieinrichtung definiert ist, wird die Verwaltung die Thematik erneut aufgreifen. Im Rahmen des Verfahrens kann dann auch eine Ortsbesichtigung erfolgen.

 

 

d) Erwerb des ehemaligen MUNA-Geländes sowie des ehemaligen Schießplatzes:

 

Bezüglich des Erwerbes der ehemaligen MUNA-Geländes sowie des Schießplatz-Areals durch die Stadt Bamberg von der BImA haben sich seit der letzten Berichterstattung im Konversionssenat am 14.02.2017 keine neuen Erkenntnisse ergeben.

 

 

e) Erstzugriffsoption für den Bereich der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken sowie für die temporär durch die Bundespolizei genutzten Flächen:

 

Anknüpfend an die Berichterstattung im Konversionssenat am 14.02.2017 wurde zwischenzeitlich durch die Hauptstellenleiterin Verkauf für Bayern und Baden-Württemberg, Frau Monika Maucher, mitgeteilt, dass im Bundeshaushaltsplan 2017 die BImA ermächtigt wurde, entbehrliche Grundstücke zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert ohne Bieterverfahren an Gebietskörperschaften zu veräußern, wenn der Grundstückserwerb unmittelbar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient, zu der die Gebietskörperschaft gesetzlich verpflichtet ist oder die sie auf der Grundlage der jeweiligen Kommunalverfassung / Gemeindeordnung des Bundeslandes wahrnimmt.

 

Dies bedeutet, dass mit dieser Neuregelung der von der BImA bereits praktizierte Direktverkauf von Nicht-Konversionsgrundstücken an Gebietskörperschaften - soweit der Erwerb der Erfüllung einer kommunalen Aufgabe dient - ausdrücklich haushaltsrechtlich legitimiert wurde. Für einen möglichen Direkterwerb der Stadt Bamberg der nur temporär durch die Bundespolizei benötigten Flächen im Bamberger Stadtgebiet bedeutet dies, dass seitens der BImA das Kaufinteresse der Stadt Bamberg zunächst vorgemerkt wurde. Die BImA teilte mit, dass die konkrete Prüfung des Verkaufs erst anhand der zu dem jeweiligen Verkaufszeitpunkt gültigen Vorgaben des Bundeshaushaltsgesetzgebers erfolge. Die BImA bittet um Verständnis, dass konkrete Aussagen zu den künftigen Möglichkeiten eines Direkterwerbes derzeit aus den vorgenannten Gründen nicht getroffen werden können.

 

 


2. Entwicklung des 6. Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums (BPOLAFZ)

 

 

a) Ausbauplanungen:

 

Derzeit liegen der Stadt Bamberg keine näheren Erkenntnisse vor, so dass auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage für den Konversionssenat am 14.02.2017 weiterhin Bezug genommen werden darf.

 

 

b) Erschließung:

 

Auch diesbezüglich liegen der Stadt Bamberg derzeit keine näheren Erkenntnisse vor. Auch hier darf auf die Sitzungsvorlage des Konversionssenates am 14.02.2017 Bezug genommen werden. Insbesondere muss zunächst die Erstellung des Verkehrsgutachtens über die künftige Erschließung des 6. BPOLAFZ abgewartet werden.

 

 

c) Erweiterte Flächen für die sogenannte NATO-Siedlung:

 

Seitens der Anwohner in der sogenannten NATO-Siedlung wurde der Wunsch an die Stadtratsfraktionen, die Stadtverwaltung sowie die Bundespolizei herangetragen, einen Teil der derzeit durch die Bundespolizei benötigten Fläche als Sport- und Freizeitfläche (Stichwort: Bolzplatz) für die Anwohner der sogenannten NATO-Siedlung nutzen zu können. Der Leiter des 6. BPOLAFZ, Herr Polizeidirektor Lehmann, teilte mittlerweile fernmündlich mit, dass diese Frage derzeit durch das Bundespolizeipräsidium in Potsdam geprüft werde. Er bat um Verständnis, dass diese Fragestellung in den gesamten Themenkomplex um die künftige Ausgestaltung des 6. BPOLAFZ sowie die verkehrliche Anbindung eingebettet sei. Daher liege derzeit noch kein Ergebnis vor. Vereinbart wurde, dass die Stadt Bamberg unverzüglich informiert wird, sobald die dortigen Prüfungen abgeschlossen seien. Die zu diesem Themenkomplex vorliegenden Anträge verschiedener Stadtratsfraktionen können daher noch nicht abschließend behandelt werden.

 

 

3. Errichtung eines Geh- und Radweges nördlich der Pödeldorfer Straße:

 

Um den Zugangs- und Besucherverkehr der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO), welcher bislang komplett über den Bereich der Birkenallee abgewickelt wird, künftig zu entzerren, soll ein neuer Zugangsbereich für Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Pödeldorfer Straße durch den Freistaat Bayern errichtet werden. Hierfür ist die Anbindung über einen neu herzustellenden Fuß- und Radweg an den Bereich Pödeldorfer Straße / Birkenallee erforderlich. In diesem Zusammenhang soll auch die verkehrliche Anbindung der ehemaligen NATO- und Offizierssiedlung für Fußgänger und Radfahrer verbessert werden, indem der neue Fuß- und Radweg künftig die Bereiche Birkenallee und Kastanienstraße verbinden wird. Die Querung der Pödeldorfer Straße wäre dann für Fußgänger und Radfahrer aus dem Bereich der NATO-Siedlung nicht mehr zwingend erforderlich. Die Planungs- und Baukosten sollen zwischen Freistaat Bayern und Stadt Bamberg hälftig geteilt werden. Entsprechende Vereinbarungen werden ausgearbeitet. Die Stadt Bamberg übernimmt die Bauherrenfunktion in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Bamberg.

 

Nach dem aktuellen Planungsstand ist der Beginn der Bauausführung für Ende August 2017 vorgesehen. Eine Inbetriebnahme könnte, einen störungsfreien Bauablauf unterstellt, demnach noch im Jahr 2017 erfolgen.

 

Der geplante Trassenverlauf mit einer Länge von rund 500 Metern verläuft von der Einmündung der Kastanienstraße in westlicher Richtung bis zur Einmündung der Birkenallee und schließt hier an das vorhandene Radwegenetz an. Die befestigte Breite beträgt 3,60 m. Die Trasse ist ca. 6,0 m bis 8,50 m von der Fahrbahn der Pödeldorfer Straße abgesetzt und wird erst im Bereich des Knotens Birkenallee den Fahrbahnrand der Pödeldorfer Straße herangeführt. Durch den von Pödeldorfer Straße abgesetzten Verlauf können Eingriffe in den Gehölzbestand fast vollständig vermieden werden. Der Sicherheitszaun der AEO wird in Richtung Norden versetzt. Der Geh- und Radweg wird beleuchtet werden.

 

 

4. Anfragen zur sog. NATO-Siedlung:

 

Zu verschiedenen Fragestellungen rund um die sog. NATO-Siedlung liegen Anfragen der SPD- sowie der BA-Stadtratsfraktion (Schreiben vom 23.12.2016 bzw. 02.03.2017 – Anlagen 3 und 4) vor.

 

Ergänzend zu den obigen Ausführungen hinsichtlich der Erschließung im Zusammenhang mit dem Golfplatz-Areal, der Errichtung eines Fuß- und Radeweges nördlich der Pödeldorfer Straße sowie der Nutzung von Flächen der Bundespolizei kann wie folgt Stellung genommen werden:

 

Für die Planung entsprechender Spielplatzfläche darf auf die Vorlagen zum Bauleitplanverfahren für die ehemalige Offizierssiedlung in der heutigen Senatssitzung Bezug genommen werden. Der dort vorhandene Spielplatz soll entsprechend weiter nutzbar gemacht werden.

 

Die Möglichkeit der Errichtung eines Buswartehäuschens (Kastanienweg) wird derzeit geprüft. Sobald Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung wieder berichten.

 

Die Umzäunung des Areals in Richtung Bundespolizei bzw. AEO wird weiterhin benötigt. Die Abzäunung in Richtung sog. gemeindefreies Gebiet wurde durch die BImA errichtet. Hier wurde die Möglichkeit zum Abbau des Zaunes abgefragt. Eine Antwort liegt derzeit noch nicht vor. Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

2.Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 06.02.2017 sowie die Anfragen der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.12.2016 sowie der BA-Stadtratsfraktion vom 02.03.2017 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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