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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0915-15

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Sachstand Grunderwerb MUNA/Schießplatz:

 

Hinsichtlich des Sachstandes zum Grunderwerb darf auf die Ausführungen im Rahmen der Berichterstattung unter TOP 2 der heutigen Sitzung verwiesen werden.

 

 

  1. Sachstand Bauleitplanverfahren „Gewerbepark Geisfelder Straße“

 

Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Verfahren der vorgezogenen Bürger- und TÖB-Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB wurde bereits im März 2017 der komplexe Arbeitsstand für die Erarbeitung eines modifizierten Bebauungsplanentwurfes in verschiedenen Terminen sowohl den Umweltverbänden, der Regierung von Oberfranken, dem städtischen Naturschutzbeirat als auch der BImA, Sparte Bundesforst, als Vertreter der Eigentümerin vorgestellt. Eine weitere Behandlung im städtischen Naturschutzbeirat im Rahmen einer Gremiumssitzung mit Ortstermin ist ebenfalls zeitnah vorgesehen.

 

Die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erforderlichen Fachgutachten werden derzeit aktualisiert, aufeinander abgestimmt und fertiggestellt. Nachdem in der Sitzung des Konversionssenates am 14.02.2017 bereits die Erfassung und Bewertung der ökologischen Verhältnisse, der Themenkomplex Hydrologie des Bamberger Ostens sowie die orientierende Altlastenuntersuchung vorgestellt wurden, sollen nun im Rahmen dieser Senatssitzungen die folgenden Fachgutachten vorgestellt und erläutert werden. Die jeweiligen Gutachter werden in der Sitzung über den aktuellen Stand informieren und für Fragen zur Verfügung stehen. Im Einzelnen sind dies:

 

        Belange des Denkmalschutzes (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)

        Verkehrliche Untersuchung (Ingenieurbüro INVER)

        Klimatische Verhältnisse (Deutscher Wetterdienst)

 

Die Ergebnisse der dann noch auszuformulierenden Fachgutachten werden im Zuge des laufenden Bauleitplanverfahrens in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.

 

Es ist derzeit vorgesehen, den nächsten Verfahrensschritt des Beschlusses der öffentlichen Auslegung gemäß §§3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB in der Sitzung des Konversionssenates am 12.07.2017 zu behandeln. In dieser Sitzung soll auch die Abgabe einer entsprechenden Zweckerklärung der Stadt Bamberg gegenüber der BImA zum Erwerb der Flächen behandelt werden. Damit kann das Verfahren zur eigentlichen Wertermittlung ausgelöst werden.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag sowie die mündlichen Sachstandsberichte zur

Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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