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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0923-41

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Große Saal der VHS im Alten E-Werk wird für Veranstaltungen und Vorträge mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 210 Personen genutzt.

 

Die Fenster lassen sich nicht öffnen, Kippelemente oder anderweitige Belüftungsmöglichkeiten sind gegenwärtig nicht vorhanden. Zudem wurde aus Gründen des Denkmalschutzes die originale Bedachung, Blech auf Holzkonstruktion ohne weitere Isolierung, erhalten. Dies und die Südwest-Ausrichtung der Fenster haben zur Folge, dass bei hohen Außentemperaturen die Raumtemperatur im Großen Saal nachmittags und am frühen Abend auf bis zu 35°C ansteigt. Damit überschreitet die Hitzebelastung das vertretbare Höchstmaß für eine Raumnutzung.

 

Dadurch entfällt die Möglichkeit, durch Vermietung Einnahmen für das Budget der VHS zu generieren.

 

Um das Raumklima zu verbessern, ist es das Anliegen der Städtischen Volkshochschule, dass 3 Paar Flügelfenster in die vorhandenen Fenster eingebaut werden, die mechanisch über Kardangelenke und Handkurbeln geöffnet werden können. In Verbindung mit geöffneten Saaltüren kann auf diese Weise ein echter Luftdurchzug erfolgen. Diese natürliche Belüftung ist hinsichtlich der Folgekosten und der Energiebilanz neutral.

 

Diese notwendige Ausgabe ist nicht im laufenden Budget der VHS abgebildet. Zudem sind in diesem Haushaltsjahr vorhandene Mittel für die Sanierung des Kleinen Saales gebunden.

 

Die Kosten werden nun ermittelt und entsprechende Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 angemeldet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Einbau von drei Flügelfenstern in den Großen Saal des VHS-Gebäudes in der Tränkgasse benötigten Mittel für den Haushalt 2018 anzumelden
  2. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.09.2016 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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