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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0945-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Einnahmen (siehe Anlage 1)

 

1.1Gewerbesteuer

Für das laufende Haushaltsjahr geht die Verwaltung aktuell von Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 38,0 Mio. € aus. Das sind 3,2 Mio. € mehr als veranschlagt. Dies ist vor allem auf hohe Vorauszahlungen einiger Unternehmen zurückzuführen. Bei einer Verschlechterung der Betriebssituation sind allerdings nicht unerhebliche Minderungen möglich.

 

Es entsteht der Anschein, dass vermehrt Unternehmen im Rahmen ihres Liquiditätsmanagements die Vorauszahlungen nach oben anpassen bzw. nicht mindern, was bei der Stadt Bamberg zu äußerst unsicheren Einnahmen und ggf. hohen Zinszahlungen führt.

 

Hinzu kommt eine Minderung bei einem Unternehmen im nahezu siebenstelligen Bereich für 2001 bis 2011 aufgrund einer neuen Rechtsprechung zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Gewinnausschüttungen. Die Erstattungszinsen hierfür bewegen sich voraussichtlich bis zu 800.000 €.

 

Des Weiteren ist aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Nichtabziehbarkeit negativer Aktiengewinne noch mit Gewerbesteuerminderungen für 2000 bis 2009 von mindestens 800.000 € zuzüglich Zinszahlungen in Höhe von ca. 700.000 € zu rechnen.

 

Die Gewerbesteuernachzahlungszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr stellen für den Haushalt der Stadt Bamberg ein unkalkulierbares Risiko dar. Die Fälle sind im Vorfeld nicht einschätzbar, weshalb die Nachzahlungs- und Zinsverpflichtungen die Stadt unerwartet treffen und nicht selten auch bereits abgeschlossene Festsetzungen der vergangenen 10 oder 15 Jahre betreffen.

 

 

 

Folgendes Rechenbeispiel zeigt eine abstrakt angenommene Nachzahlung, deren Erhebungszeitraum bereits zehn Jahre zurück liegt:

 

Nachzahlung in Höhe von 1.000.000 

Zinsen in Höhe von insgesamt       600.000 

 

Bei für die Zukunft zu erwartenden Mehrungen dieser Fallkonstellation ergeben sich diese Auswirkungen vielfach.

 

Um dieses finanzielle Risiko auffangen zu können, empfiehlt die Verwaltung dringend die Aufstockung der zweckgebundenen Rücklage „Betriebsprüfungen, Rechtsstreitigkeiten etc.“ im Rahmen des Jahresabschlusses.

 

 

 

1.2Einkommensteuer

Zum 01.06.2017 beträgt das Anordnungssoll 10.625.774,00 €. Der veranschlagte Haushaltsansatz wird nach derzeitigen Hochrechnungen leicht überschritten.

 

 

1.3Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 01.06.2017 auf 2.265.045,00 €. Auf Jahressicht können geringe Mehreinnahmen erwartet werden.

 

 

1.4Sonstige Einnahmepositionen

  • Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 673.897,00 €. Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass der Haushaltsansatz erreicht werden kann.

 

  • Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 1,2 Mio. €.
  • Bei der Grunderwerbsteuer wird der Ansatz voraussichtlich erreicht.
  • Beim Ersatz von Hartz-IV-Leistungen durch den Freistaat sind Mehreinnahmen von 146.387 € zu verzeichnen. An dieser Stelle wird bereits darauf hingewiesen, dass der Belastungsausgleich bis einschließlich 2020 befristet wurde. Ob es ab dem Jahr 2021 zu einer Folgeregelung kommt, ist offen.

 

  • Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

  1. Ausgaben (siehe Anlage 1)

 

2.1Gewerbesteuerumlage

Der aktuelle Stand zum 01.06.2017 beträgt 1.883.774,00 €. Aufgrund der zu erwartenden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer kann bei der Umlage mit Mehrausgaben von etwa 0,4 Mio. € gerechnet werden.

 

2.2Gewerbesteuernachzahlungszinsen

Wie bereits unter 1.1 dargestellt, fallen bei Gewerbesteuernachzahlungen für abgelaufene Erhebungszeiträume nicht unerhebliche Zinszahlungen an. Die Verwaltung geht aktuell von Mehrausgaben in Höhe von 477.000 € aus.

 

 

2.3Personalkosten

Nach Auskunft des Personalamtes wird aus jetziger Sicht im Haushaltsjahr 2017 nicht mit einem Mehraufwand im Bereich der Personalkosten gerechnet. Allerdings könnten die nicht beeinflussbaren Beihilfekosten und Kosten bei der Umsetzung der neuen Entgeltordnung noch zu Mehrausgaben führen.

 

2.4„Budget“ Sozialhilfe

Die Haushaltsansätze des Sozialamtes werden auf Jahressicht ausreichen. Die Mehrausgaben bei den Kosten der Unterkunft, die vor allem auf die steigende Zahl der Anerkennungen von Asylbewerbern zurückzuführen ist, können durch Mehreinnahmen bei der Bundeserstattung kompensiert werden. Die Auswirkungen aufgrund der Einführung des Pflegestärkungsgesetz III zum 01.01.2017 sind nach derzeitiger Einschätzung noch mit Unsicherheiten behaftet.

 

2.5„Budget“ Jugendhilfe

Aufgrund der letzten Hochrechnung zu den kostenträchtigsten Hilfen und Aufgaben und den Erfahrungen aus den Vorjahren geht die Verwaltung aktuell davon aus, dass auf Jahressicht mit Mehrausgaben von etwa 0,67 Mio. € zu rechnen sein wird. Dies ist insbesondere auf die kindbezogene Förderung für die Kindertageseinrichtungen zurückzuführen.

 

 

  1. Stand der Haushaltskonsolidierung

 

Für das Haushaltsjahr 2017 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 26.10.2016 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

  • Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 2.3 verwiesen.
  • Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist derzeit nicht gefährdet.
  • Freiwillige Leistungen: Gemäß den Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2017 ist an der Haushaltskonsolidierung weiter festzuhalten, neue freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.
  • Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.
  • Der Beitrag der Liegenschaftsverwaltung zum Ausgleich des Haushalts kann voraussichtlich erreicht werden.

 

 

4.Kassenbestand und weitere Kennzahlen (Anlage 2)

 

4.1Kassenbestand und Rücklage

Zum 31.05.2017 beträgt der Kassenbestand der Stadt Bamberg 23.190.952,13 €.

Nach erfolgter Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 und unter Berücksichtigung der für 2017 geplanten Rücklagenzuführung und -entnahme beläuft sich die nicht zweckgebundene Rücklage auf 46.524,99 €.

 

4.2Kreditaufnahmen

Aufgrund der Entwicklung des Kassenbestandes wurden im Haushaltsjahr 2017 bislang noch keine neuen Darlehen aufgenommen. Die Kreditermächtigungen 2017 in Höhe von 2.793.000  (Kernhaushalt) und 14.832.000 € (Konversion) blieben daher noch unangetastet.

Es wurde keine Umschuldung von Verbindlichkeiten vorgenommen.

 

 

 

 

5.Fazit

 

Trotz des geringfügigen Überschusses im Prognosezeitraum ist die Haushaltslage der Stadt weiterhin äußerst angespannt. Insbesondere gilt es, die bevorstehenden Herausforderungen zu bewältigen wie z. B. die Personalkostenentwicklung, die Schulhaussanierungen, die zu leistenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Trägern im Bereich der Kindertagesstätten, der viergleisige Bahnausbau sowie die Entwicklung der verbleibenden Konversionsfläche auf der Lagarde-Kaserne.

 

Die Entwicklung der Gewerbesteuer wird getrübt durch die zu erwartenden Nachzahlungen und Zinsverpflichtungen. Es erscheint dringend notwendig, im Rahmen der zweckgebundenen Rücklage „Betriebsprüfungen, Rechtsstreitigkeiten etc.“ Vorsorge zu treffen.

 

Es bleibt weiterhin offen, ob es ab dem Jahr 2021 zu einer Folgeregelung für den Belastungsausgleich (Ersatz von Hartz IV-Leistungen) kommt, da dieser nur bis einschließlich 2020 befristet wurde. Dies würde zu einem Einnahmeausfall von ca. 1,6 Mio. € führen. Derzeit ist keine Kompensation bekannt.

 

Die Referate und Ämter sind daher nach wie vor aufgefordert, weiterhin äußerst sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen und Mehrausgaben unbedingt zu vermeiden. Durch Ausfälle bei der Gewerbesteuer könnte der Haushaltsaugleich gefährdet sein.

 

 

 

II.Beschlussantrag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung zum Haushalt 2017 wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses notwendige Rückstellungen für zu erwartende Verpflichtungen aus Gewerbesteuernachzahlungszinsen durch eine Zuführung an die zweckgebundene Rücklage „Betriebsprüfungen, Rechtsstreitigkeiten, etc.“ zu bilden.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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III.Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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