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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0952-R4

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 27. März 2017 (siehe Anlage) bat die GAL-Stadtratsfraktion um die Ermittlung des Bedarfs an Vorkursen Deutsch für Vorschulkinder, die aktuell keinen Kindergartenplatz haben sowie ggf. um die Einrichtung externer Vorkurse.

 

Vorab sind folgende Hintergrundinformationen zum so genannten Vorkurs 240 wichtig, um die Anfrage besser einordnen zu können:

 

Kindergartenkinder nehmen bei Bedarf im vorletzten (!) Kindergartenjahr an einer Sprachstandserhebung teil (sog. SISMIK-Bogen). Anhand der Ergebnisse wird dem Staatlichen Schulamt mitgeteilt, wie viele Kinder an einem Vorkurs 240 teilnehmen sollen. Entsprechend der Zahlen werden Personalstunden für das Kindergartenpersonal zur Verfügung gestellt. Die ersten 120 Stunden des Vorkurses finden ab dem 2. Halbjahr (des vorletzten Kindergartenjahres) im Kindergartenalltag statt. Erst im letzten Kindergartenjahr steigt die Sprengelgrundschule mit ein und führt den Vorkurs (entweder in der Schule oder in der Kindergarten in der Regel einmal wöchentlich (Umfang 90 Minuten) durch. Der Vorkurs alleine ist sicherlich nicht ausreichend, um ein Sprachniveau zu erreichen, das in der Grundschule erwartet wird.

 

Wichtig ist, dass die Kapazitäten (Personal/Stunden), die der Kindertagesstätte bzw. der Grundschule mit dem Vorkurs 240 zur Verfügung stehen, anhand der Angaben aus dem vorletzten Kindergartenjahr berechnet werden. Es findet keine Neuberechnung statt, wenn zwischenzeitlich Kinder mit Sprachförderbedarf, z.B. im 2. Halbjahr oder gar erst im Vorschuljahr in der jeweiligen Kindertagesstätte einen Platz erhalten.

 

Die Verwaltung hat folgende Schritte unternommen, um den Bedarf zu klären:

 

  1. Am 31. März 2017 fand eine erste Kontaktaufnahme mit dem Staatlichen Schulamt statt. Zu diesem Zeitpunkt waren dem Schulamt 5 Kinder bekannt, die im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung die Empfehlung erhielten, am im Antrag der GAL genannten Test teilzunehmen.

 

  1. Am Test Ende April nahmen letztendlich 26 Kinder teil, von denen 8 als so genannte „Sprachstandskinder“, d.h. Kinder mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen, an das Schulamt gemeldet wurden.

 

  1. Die Liste der in Nr. 2 genannten Kinder liegt der Verwaltung vor. Das Schulamt hat zwei der Kinder der Sprengelschule, 6 Kinder auf der Grundlage von Art. 36 Abs. 3 Satz 5 BayEUG der speziellen Förderklasse in der Gangolfschule zugewiesen.

 

  1. Nicht abschließend geklärt werden konnte bislang (Stand: 14. Juni 2017), ob und ggf. wer von den 8 Kindern einen Kindergartenplatz hat und damit auch an einem Vorkurs teilnimmt. Nach Auskunft der Luitpoldschule – in deren Sprengel wohnen 6 der acht in Nr. 2 genannten Kinder – hatte ein Kind keinen Kindergartenplatz.

 

  1. Im Falle dieses einen in Nr. 4 genannten unversorgten syrisch-stämmigen Jungen konnte kurzfristig der Besuch eines Kindergartens ermöglicht werden. Dort kann der Junge auch am Vorkurs teilnehmen.
    Sowohl die Kontaktaufnahme, die Vermittlung  als auch die Unterstützung bei der Anmeldung erfolgte federführend durch die Projektstelle „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ im Bildungsbüro.    

 

  1. In Zusammenarbeit zwischen dem Bildungsbüro und dem Fachbereich Integration, Ehrenamt und Familie (FIF) wurden die Möglichkeiten erörtert, ggf. zusätzliche Vorschulangebote zu etablieren. Federführend für die bedarfsabhängige Einrichtung dieser Angebote ist der Fachbereich FIF. Inzwischen wurde eine Vorhabenbeschreibung inklusive Finanzierungsplan erarbeitet. Die Prüfung von Fördermöglichkeiten dauert derzeit noch an (Stand: 14. Juni 2017).

 

  1. Beim Migrationssozialdienst der AWO wurden ebenfalls Bedarfe abgefragt. Nach Rückmeldung vom 13. Juni 2017 leben im Stadtgebiet Bamberg zwei Vorschulkinder (Geburtsjahrgang 2011) ohne Kindergartenplatz. Beide namentlich genannten Kinder tauchen nicht in der Liste des Staatlichen Schulamts auf.

 

Festzuhalten ist: Uneinigkeit herrscht weiterhin über den tatsächlichen Bedarf. Die Ende Mai bei einer Besprechung zum Thema „Ferienangebote Asyl“ genannten 15 Familien in Stadt und Landkreis Bamberg, deren ab September 2017 schulpflichtige Kinder derzeit keinen Kindergarten besuchen, konnten weder vom Staatlichen Schulamt noch vom Migrationssozialdienst der AWO nachgewiesen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist damit – vorerst – kein zusätzliches Angebot an externen Vorkursen erforderlich. Wohl aber gilt es zu prüfen, ob anderweitige Vorschulangebote (vgl. Nr. 6) einzurichten sind, um die zweifellos vorhandenen Bedarfe an vorschulischer Sprachförderung zu decken. Hierzu laufen die Vorbereitungen (Stand: 14. Juni 2017) weiter.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Vortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 27.03.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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