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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0953-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Im Nachgang der Sitzungsvorlage VO/2016/0475-R5 vom 18.11.2016 muss die Angelegenheit noch einmal im Stadtrat nachbehandelt werden. Nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken kann ein vorzeitiger Maßnahmebeginn mit der aktuellen Beschlusslage nicht erteilt werden, da die Finanzierung des Anbaues einer Krippengruppe durch die Formulierung im Beschluss nicht gesichert ist. Hierzu ist es notwendig, den Finanzierungsanteil der Kommune festzulegen, da der Staat nur diesen bezuschusst. Zudem muss die Stadt Bamberg der Maßnahme explizit zustimmen (Beschlussziffer 2) und den Bedarf für die Einrichtung anerkennen (Beschlussziffer 1).

 

 

Damit der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt und damit die schnelle Realisierung des Anbaues umgesetzt werden kann, muss die Finanzierung folgendermaßen beschlossen werden:

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Stadtrat erkennt den Bedarf von 75 Kindergartenplätzen und 24 Krippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für die Kindertagesstätte An der Auferstehungskirche, Pestalozzistraße 23, 96052 Bamberg, als notwendig an.

2.Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme des Anbaus einer Krippengruppe an die bestehende Kindertagesstätte An der Auferstehungskirche, Pestalozzistraße 23, 96052 Bamberg durch das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim e.V. in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender Planung zu.

3.Der Stadtrat gewährt dem Bauträger der Maßnahme, dem Diakonischen Werk Bamberg Forchheim e.V., unter dem Vorbehalt der Gewährung eines staatlichen Zuschusses durch die Regierung von Oberfranken, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten,

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal429.891,00 €.

4.Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 


 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 429.891,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Deckung aus dem Globalansatz KiTa gegeben

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: ca. 45.000,00 € kindbezogene Förderung

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen besteht Einverständnis.

 

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