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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0965-61

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Beratungsfolge

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-Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1. Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 05.04.2017 wurde der Bebauungsplanentwurf Nr. 242 F in der Fassung vom 05.04.2017 nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 02.05. bis 02.06.2017 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

2.Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein:

 

2.1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

2.1.1Zweckverband für Rettungsdienst und

Feuerwehralarmierungmit Schreiben vom 13.04.2017

 

2.1.2Stadt Bamberg

Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamtmit Schreiben vom 19.04.2017

 

2.1.3PLEdocmit Schreiben vom 24.04.2017

2.1.4Amt für Ländliche

Entwicklung Oberfrankenmit Schreiben vom 25.04.2017

 

2.1.5Amt für Ernährung, Land-

Wirtschaft und Forsten, Kitzingenmit Schreiben vom 02.05.2017

 

2.1.6Bayernwerk AGmit Schreiben vom 02.05.2017

 

2.1.7Stadt Bamberg

Zentrum Welterbemit Schreiben vom 04.05.2017

 

2.1.8Polizeiinspektion Bamberg

Stadt (Sachbereich Verkehr)mit Schreiben vom 08.05.2017

 

2.1.9Stadtwerke Bambergmit Schreiben vom 12.05.2017

 

2.1.10Regierung von Oberfrankenmit Schreiben vom 16.05.2017

 

2.1.11Stadt Bamberg

Immobilienmanagementmit Schreiben vom 17.05.2017

 

2.1.12Beirat für Menschen mit Behinderungmit Schreiben vom 18.05.2017

 

2.1.13Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnbergmit Schreiben vom 18.05.2017

 

2.1.14Amt für Digitalisierung, Breitband und

Vermessung Bambergmit Schreiben vom 19.05.2017

 

2.1.15Wirtschaftsförderungmit Schreiben vom 19.05.2017

 

2.1.16Entsorgungs- und Baubetrieb

der Stadt Bambergmit Schreiben vom 22.05.2017

 

2.1.17Bayerisches Landesamt für

Denkmalpflegemit Schreiben vom 26.05.2017

 

2.1.18Deutsche Telekom Technik GmbHmit Schreiben vom 29.05.2017

 

2.1.19Stadt Bamberg

Amt f. Umwelt-, Brand-, u. Katastrophenschutzmit Schreiben vom 30.05.2017

 

2.1.20Stadt Bamberg

Stadtjugendamtmit Schreiben vom 02.06.2017

 

2.1.21Deutsche Bahne AG DB Immobilienmit Schreiben vom 06.06.2017

 

2.2. Öffentlichkeit

 

2.2.1Bürger Amit Schreiben vom 23.05.2017

 

2.2.2Bürger Bmit Schreiben vom 23.05.2017

 

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 


Die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen haben nur zu geringfügigen Änderungen und Ergänzungen in der Planung geführt:

 

- Aufgrund weitergeführter stadtinterner Abstimmungen wurden in den textlichen Festsetzungen zu Verkehrsflächen die Festsetzung zu Pollern um ein Durchfahrtsverbot für alle motorisierten Zweiräder mit Verbrennungsmotor erweitert.

 

-Innerhalb der textlichen Festsetzungen wurde die Tabelle zum Maß der Nutzung für das Mischgebiet MI 2 hinsichtlich der möglichen Geschosse ergänzt. Die bereits über die unterschiedlichen Wandhöhen geregelte Höhenabstufung wurde bei den möglichen Geschossen nachvollzogen und um die Festsetzung von III Geschossen ergänzt.

 

-Die grünordnerischen Festsetzungen wurden in einigen Detailpunkten angepasst bzw. verfeinert:

 

Die Festsetzung für die Begrünung von Tiefgaragendecken wurde angepasst. Die Überdeckung der Tiefgaragen wurde von ursprünglich mind. 0,5 m auf mind. 0,8 m erhöht.

 

Die textlichen Festsetzungen für die öffentliche Grünanlage (Parkanlage) wurden um den Passus für die Umsetzung einer 3-reihigen Naturhecke bestehend aus standortheimischen Heistern und Sträuchern ergänzt.

 

Die textlichen Festsetzungen für die öffentliche Grünfläche (Spielplatz) wurden verfeinert. Der Schwerpunkt hin zu einem Erlebnisspielplatz  wurde im Titel von Spielplatz auf Abenteuerspielplatz ergänzt. Die Abschirmung nach Westen hin wurde im Detail verfeinert. Es wird nun zum Ausdruck gebracht, dass diese in Form einer mehrreihigen und artenreichen naturnahen Hecke auszuführen ist.

 

Die vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen für die Ansiedlung von Fledermäusen wurden detaillierter ausgestaltet. Festgesetzt ist nun, dass  bei den Geschosswohnungsbauten der Baugebiete WA 3, 8, 10 und 11 jeweils 4 Fledermausbausteine bzw. Mauerseglerhöhlen mit Süd-, Ost oder Westausrichtung eingebaut werden müssen.

 

Die als Verkehrsbegleitgrün festgesetzten Flächen sollen mit einer Saatgutmischung für Magerrasen (regionales Saatgut, HK 12/UG 12, mager sauer) dauerhaft begrünt werden. Ursprünglich war eine Begrünung mit einer extensiven Rasenmischung vorgesehen.

 

-In den Hinweisen des Bebauungsplanes wurde aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nachfolgender Passus aufgenommen:

 

Regelwerke/Normen

Die aufgeführten DIN-Normen können im Stadtplanungsamt Bamberg, Baureferat, Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg zu den Besuchszeiten eingesehen werden.

 

-Aufgrund der vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen im Planwerk wurde auch die Begründung entsprechend überarbeitet.

 

An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten. Die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans sind lediglich geringfügiger und redaktioneller Art und dienen der Klarstellung der Festsetzungen.

 

Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen und Ergänzungen kann auf eine erneute öffentliche Auslegung der Planung verzichtet werden.

 

Der Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 


5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen sowie für den Bebauungsplan Nr. 242 F vom 05.07.2017 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

 

a)des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-1) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. 796), in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung.

c)der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung.

 

den Bebauungsplan Nr. 242 F vom 05.07.2017, bestehend aus Planzeichnung und Text sowie der Begründung vom 05.07.2017, als Satzung.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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