Beschlussvorlage - VO/2017/0968-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau Einfamilienwohnhaus mit Carport und Errichtung eines Außenkamins, Bamberg, Höfener Weg 43
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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05.07.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Ein bereits genehmigtes Wohnhaus im Außenbereich soll saniert und erweitert werden. Die vorhandene Umzäunung soll erneuert und wieder begrünt werden, ein Carport und ein Außenkamin errichtet und der Eingangsbereich (mit Zugang zum Keller) umbaut werden um die Wohnfläche zu erweitern.
Größe des Bauvorhabens:
Carport: Breite:6,0mLänge:7,3m3,77m
Erweiterung der Wohnfläche um 10,5m²
Antragseingang: 24.03.2017
vollständig: 24.03.2017
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.:
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):
Eigenart der näheren Umgebung:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich nach Flächennutzungsplan – Gebietscharakter:
Teilplan Art der Nutzung: Dargestellt ist eine Wohnbaufläche.
Teilplan Landschaftsplan: Dargestellt ist ein Wohnungssiedlungsbereich in Form einer Wohnbaufläche. Als Ausgleichs- und Entwicklungsmaßnahme ist ein Bereich mit erforderlichem Grünordnungsplan ausgewiesen.
Es handelt sich bei der Planung um kein privilegiertes Bauvorhaben, jedoch wurde das Vorhaben zurückliegend bereits als Wohnhaus genehmigt. Die jetzige Nutzung knüpft unter Erhalt der wesentlichen Gestalt des Gebäudes daran an. Es sind keine planungsrechtlichen und keine öffentlichen Belange betroffen, da das Vorhaben mit der Darstellung des Flächennutzungsplans übereinstimmt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 2anrechenbar:2nachzuweisen:-
Fahrradstellplätze:
erforderlich: -anrechenbar: - nachzuweisen: -
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Umweltamt-Wasserrecht: Aktuell ist zur Abwasserbeseitigung für das Grundstück eine Grube mit Überlauf vorhanden. Dies entspricht nicht mehr dem geltenden Recht. Eine Beantragung zur Errichtung einer Kleinkläranlage wurde durch das Umweltamt bereits vom Bauherrn gefordert. Eine schriftliche Bestätigung des Bauherrn liegt dem Bauordnungsamt vor, in dem er versichert eine Kläranlage errichten zu wollen.
Umweltamt-Naturschutz: Der Naturschutz stellt eine Zustimmung in Aussicht, wenn die Umzäunung lediglich ausgebessert bzw. ergänzt wird und gleichzeitig die vorhandenen Gehölze erhalten bleiben.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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