Beschlussvorlage - VO/2017/0973-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau und Sanierung Geschäftshaus Bamberg, Lange Straße 22
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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05.07.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Das bestehende Gebäude soll umgebaut und saniert werden. Der bestehende Keller im rückwärtigen Bereich wird abgebrochen, an gleicher Stelle wird ein neuer Keller für die Gaststätte im Erdgeschoss errichtet. Der Keller des Vorderhauses wird saniert. Im Erdgeschoss wird im Vorderhaus Einzelhandel vorgesehen, im rückwärtigen Gebäudebereich ist an Stelle der ehemaligen Gaststätte eine neue Gaststätte über zwei Geschosse geplant, die durch einen erdgeschossigen Glasvorbau in Richtung Theatergassendurchgang erweitert wird. Das erste und zweite Obergeschoss wird saniert, hier sind Büros geplant.
Größe des Bauvorhabens:
Gesamtgrundfläche: 453 m²
Geschossfläche: 1763 m²
Antragseingang:09.05.2017
vollständig: 09.05.2017
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 115 A
rechtsverbindlich seit: 19.09.1983
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet
vorgesehene Abweichung:
- erdgeschossiger Erweiterungsbau außerhalb der überbaubaren Flächen
- geringe Überschreitung GRZ (geplant 0,73, zulässig 0,6)
- Beeinträchtigung der grünordnerischen Festsetzungen (Pflanzgebot für Kräuter)
Begründung:
Das Vorhaben sieht eine aus städtebaulichen Gründen nachvollziehbare Nachverdichtung im Rahmen einer betrieblichen Weiterentwicklung und Neustrukturierung der etablierten gastronomischen Nutzung vor.
Das Vorhaben wird aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: Es wurde auf Grund der Vielzahl der Nachbarn (Theatergassen) eine öffentliche Nachbarbeteiligung durchgeführt. Diese ist seit 13.07.17 beendet.
Die Baugenehmigung wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 16anrechenbar: 14nachzuweisen: 2
Ablösung der Stellplatzpflicht: 2
Fahrradstellplätze:
erforderlich: 26anrechenbar: 21nachzuweisen: 5
Nachweis auf Baugrundstück: 5
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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