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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/0973-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

 

Das bestehende Gebäude soll umgebaut und saniert werden. Der bestehende Keller im rückwärtigen Bereich wird abgebrochen, an gleicher Stelle wird ein neuer Keller für die Gaststätte im Erdgeschoss errichtet. Der Keller des Vorderhauses wird saniert. Im Erdgeschoss wird im Vorderhaus Einzelhandel vorgesehen, im rückwärtigen Gebäudebereich ist an Stelle der ehemaligen Gaststätte eine neue Gaststätte über zwei Geschosse geplant, die durch einen erdgeschossigen Glasvorbau in Richtung Theatergassendurchgang erweitert wird. Das erste und zweite Obergeschoss wird saniert, hier sind Büros geplant.

Größe des Bauvorhabens:

Gesamtgrundfläche: 453 m²

Geschossfläche: 1763 m²

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang:09.05.2017

        vollständig:  09.05.2017

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 115 A

rechtsverbindlich seit: 19.09.1983

Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet

 

vorgesehene Abweichung:

-       erdgeschossiger Erweiterungsbau außerhalb der überbaubaren Flächen

-       geringe Überschreitung GRZ (geplant 0,73, zulässig 0,6)

-       Beeinträchtigung der grünordnerischen Festsetzungen (Pflanzgebot für Kräuter)


Begründung:

Das Vorhaben sieht eine aus städtebaulichen Gründen nachvollziehbare Nachverdichtung im Rahmen einer betrieblichen Weiterentwicklung und Neustrukturierung der etablierten gastronomischen Nutzung vor.

Das Vorhaben wird aus planungsrechtlicher Sicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind.

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: Es wurde auf Grund der Vielzahl der Nachbarn (Theatergassen) eine öffentliche Nachbarbeteiligung durchgeführt. Diese ist seit 13.07.17 beendet.

Die Baugenehmigung  wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 16anrechenbar: 14nachzuweisen: 2

Ablösung der Stellplatzpflicht: 2

 

Fahrradstellplätze:

erforderlich: 26anrechenbar: 21nachzuweisen: 5

Nachweis auf Baugrundstück: 5

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Senat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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