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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0993-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Stand 12.06.2017 leben 429 Personen (Stand 30.05.2016: 700 Personen) in den Gemeinschafts- (GUs), Ausweichunterkünften (AUs) und externen Wohnungen in Bamberg.

Davon sind 310 Personen  Asylbewerber (Stand 30.05.2016: 595 Personen) und 119 Personen anerkannte Flüchtlinge (Stand 30.05.2016: 105 Personen), die Leistungen nach dem SGB II erhalten und aus den Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften ausziehen dürfen, aber noch keine Wohnung gefunden haben.

 

Die beiden großen AUs in der Baunacher Straße und Neuerbstraße wurden zwischenzeitlich aufgelöst.

 

In den bereits gekündigten AUs Zollnerstraße, Kaimsgasse, Pödeldorfer Straße (jeweils 30.09.2017) und Schildstraße (31.08.2017) leben aktuell 29 Personen.

 

Ab dem 01.10.2017 wird es im Stadtgebiet Bamberg neben den verbleibenden GUs An der Breitenau, Ludwigstraße und Geisfelder Straße nur noch eine kleine AU in der Geisfelder Straße 98 mit max. 35 Plätzen geben (aktuelle Belegung 12 Personen).

 

Ein Grund, warum die Schließung der beiden großen GUs reibungslos funktioniert hat, ist der, dass die Regierung von Oberfranken die Zusicherung gemäß der Ziffer 3 der gemeinsamen Erklärung zwischen Freistaat Bayern und der Stadt Bamberg vom 14.08.2015 beachtet und der Stadt Bamberg keine weiteren Asylbewerber turnusmäßig zuweist.

 

Zuweisungen, die in den vergangen Monaten erfolgt sind, waren im Regelfall Familienzusammenführungen und sind immer in vorheriger Absprache mit dem Amt für soziale Angelegenheiten erfolgt.

 

Im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind der Stadt Bamberg 101 Personen zugewiesen (Stand 31.05.2017), die sich innerhalb des Stadtgebietes in Einrichtungen unterschiedlicher Träger wie der AWO, der CARITAS oder dem Don Bosco – Jugendwerk befinden – auf den ausführlichen diesbezüglichen Sachvortag in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.05.2017 darf dabei verwiesen werden.

 

Ein Haus der ehemaligen AU Neuerbstraße wurde von der CARITAS angemietet, da eine Wohngruppe unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge umziehen musste. Der Umzug ist in der Zwischenzeit erfolgt.

 

Mit dem Eigentümer der AU Pödeldorfer Straße ist das Stadtjugendamt im Gespräch über eine eventuelle Anschlussnutzung.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Verteiler:

 

Referat 5

Referat 5 – Bereichsleitung

Referat 5 – FIF

Amt 50

 

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