"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/0995-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.Sitzungsvortrag:

 

Allgemeines zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

 

Das BuT ist am 30.03.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. In den Sitzungen des Familien- und Integrationssenates am 10.11.2011 und 15.11.2012 wurde bereits über die Erfahrungen und Entwicklung des BuT berichtet.

 

Mit den Leistungen des BuT sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt werden, damit diese Kinder und Jugendlichen auch gute Bildungs- und Teilhabechancen bekommen.

 

Für folgenden Bereichen können Leistungen beantragt und gewährt werden:

 

  •         Soziale & kulturelle Teilhabe

Für soziale und kulturelle Aktivitäten in der Schule und im Vereinsleben, z.B. Beitrag Sportverein, Musikschule, Freizeiten usw., werden maximal 10 € pro Monat übernommen (Ansparmöglichkeit).

 

  •         Persönlicher Schulbedarf

Dieser umfasst Schulmaterialien, Kopiergeld oder gesonderte Kosten des Unterrichts. Insgesamt erhalten Schülerinnen und Schüler 100 € - im August 70 € und im Februar 30 €.

 

  •         Ausflüge & mehrtägige Klassenfahrten

Für Ausflüge oder mehrtägige Fahrten mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung werden die Kosten übernommen. Diese können etwa Fahrtkosten, Verpflegung oder Eintritt beinhalten. Taschengeld ist nicht enthalten.


  •         Schülerbeförderung

In Bayern gilt grundsätzlich das Gesetz zur Schulwegkostenbefreiung. Nur in Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, dass hierfür Kosten anfallen und übernommen werden können.

 

  •         Lernförderung

Schülerinnen und Schüler können, wenn die Versetzung gefährdet ist, Lernförderung erhalten. Die Schule bestätigt, in welchen Fächern und in welchem Umfang Lernförderung erforderlich ist.

 

  •         Mittagessen

Für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung wird ein Zuschuss zu den Kosten übernommen. Der Eigenanteil der Eltern liegt bei 1 Euro pro Kind und Tag.

 

Die BuT-Leistungen werden nicht auf Grundlage eines eigenständigen Gesetzes gewährt. Die jeweiligen Rechtgrundlagen für die Gewährung der BuT wurden in bereits vorhandenen Gesetze (SGB II, SGB XII, AsylbLG bzw. BKGG) aufgenommen.

 

Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem BuT:

 

  •         Kinder bzw. Eltern die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II

erhalten

 

  •         Kinder bzw. Eltern die Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz) erhalten

 

  •         Kinder bzw. Eltern die Leistungen (Sozialhilfe) nach dem SGB XII erhalten

 

  •         Kinder bzw. Eltern die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten

 

Nachdem die möglichen anspruchsberechtigten Personen aus verschiedenen  Bereichen des Transfereinkommen kommen, haben wir uns in der Stadt Bamberg entschlossen, die Zuständigkeit und Leistungsgewährung des BuT auch in den jeweiligen Bereichen/Ämtern zu belassen, um die „Leistung aus einer Hand“ zu ermöglichen.

 

Lediglich für Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsempfänger können Leistungen des BuT nicht in der Wohngeldbehörde bzw. Familienkasse beantragt werden.

Hier wurde eine eigene Anlaufstelle im Amt für soziale Angelegenheiten geschaffen, da im Amt für soziale Angelegenheiten das benötigte IT Verfahren für die Leistungsgewährung zur Verfügung stand.

 

Seit dem Inkrafttreten des BuT wurde durch mehrere Änderungen versucht das BuT kundenfreundlicher zu gestalten, damit die Inanspruchnahme des BuT gesteigert werden kann. So wurden die Ausnahmen, die die Direktzahlungen bzw. Erstattungen an die Eltern zulassen, erweitert.

Grundsätzlich erfolgt die Leistungsgewährung immer noch mittels Kostenübernahmeerklärungen bzw. Zahlungen an den jeweiligen Leistungserbringer (Sportverein, Schule, Nachhilfeinstitut usw.). Nur der persönliche Schulbedarf darf durch Direktzahlung auf das Konto des Leistungsberechtigten bewilligt werden.

 

Für die Beantragung des BuT ist nur ein Antrag (Anlage 1) erforderlich, mit dem alle Leistungen dem Grunde nach beantragt werden können.

 

Ein Gutschein bzw. Kartensystem für das BuT wurde nach Abwägung aller Vor- und Nachteile nicht eingeführt, da dadurch auch weitere Bestätigungen, wie zum Beispiel „Bestätigung der Schule für eine Lernförderung“, nicht eingespart werden konnten.

 

Auch von Seiten der Stadt Bamberg wird durch verschiedene Aktionen versucht das BuT bei den Eltern, den Schulen, den Vereinen usw. bekannter zu machen.


  •         Eigene Internetseite

 

  •         Infoschreiben mit Infomaterial an Sportvereine, Schulen und Kindertageseinrichtungen

 

  •         Erstellung und Versand eines eigenen städtischen Flyers BuT (Anlage 2)

 

Inanspruchnahme in Bamberg

 

Nachdem die Leistungsgewährung in mehreren Rechtsbereichen und auch in mehreren IT Verfahren erfolgt, ist es leider nicht möglich eine vollständige Nutzerstatistik über die Inanspruchnahme des BuT zu liefern.

 

Das JC Stadt Bamberg kann leider keine Auswertung über die Anzahl der jeweils bewilligten BuT-Leistungen liefern, da die Daten zentral in der Bundesagentur in Nürnberg gespeichert werden und ein Zugriff nicht möglich ist.

 

Leistungsstatistik im Bereich BKGG (Wohngeld/Kinderzuschlag), SGB XII und Asyl  für 2016:

 

 

BKGG

SGB XII

Asyl

Schulausflüge/Klassenfahrten

118

6

6

Persönlicher Schulbedarf

192

13

105

Schülerbeförderung

1

-

-

Lernförderung

10

-

3

Mittagessen

142

1

46

Teilhabe

79

8

11

 

Ausgabenstatistik nach Leistungen und Rechtsgebieten für 2012 und 2016:

 

 

2012

 

SGB II

BKGG

SGB XII

Asyl*

Schulausflüge/Klassenfahrten

25.524,49 €

9.641,90 €

630,00 €

    50,00 €

Persönlicher Schulbedarf

57.738,03 €

7.250,00 €

250,00 €

1.941,71 €

Schülerbeförderung

-   €

-   €

-   €

-   €

Lernförderung

4.588,90 €

  3.101,00 €

-   €

-   €

Mittagessen

9.124,87 €

11.649,00 €

425,00 €

-   €

Teilhabe

9.711,13 €

  6.907,43 €

  90,00 €

-   €

 

106.687,42 €

 38.549,33 €

1.395,00 €

1.991,71 €

 

 

2016

 

SGB II**

BKKG**

SGB XII

Asyl*

Schulausflüge/Klassenfahrten

  29.430,55 €

 19.887,83 €

   509,00 €

      647,00 €

Persönlicher Schulbedarf

  60.048,61 €

 17.000,00 €

1.280,00 €

 10.313,00 €

Schülerbeförderung

-   €

     19,77 €

-   €

-   €

Lernförderung

    1.914,00 €

   4.077,00 €

-   €

   1.815,00 €

Mittagessen

  56.813,55 €

 20.590,86 €

   476,60 €

 13.846,10 €

Teilhabe

  10.016,55 €

 7.251,75 €

   558,00 €

 1.759,48 €

 

158.223,26 €

 68.827,21 €

 2.823,60 €

 28.380,58 €

* Asylfälle: 2012: ca. 30 Fälle; 2016 ca. 210 Fälle

**Beteiligungsquote 2016 im Rahmen der Bundesbeteiligung KdU 3,6 Prozent aus der KdU -Erstattung 295.310 €. Hiermit soll auch der Personal- und Sachaufwand gedeckt werden, z.B. die durchschn. Personalkosten für 1 VZ – Stelle (EG 6 Stufe 4) in Höhe 46.765 €/Jahr.

 

Wie aus der Ausgabenstatistik zu ersehen ist, ist die Inanspruchnahme von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes im abgebildeten Zeitraum in allen Teilbereichen signifikant gestiegen. Dies ist in erster Linie auf den höheren Informationsstand der Leistungsberechtigten, aber auch der Leistungserbringer wie Schulen, Vereine etc. zurückzuführen. Unabhängig davon werden die oben bereits beschriebenen Maßnahmen zur Weitergabe von Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket weitergeführt.

 

Die erfolgten Ausgaben im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaktes (inkl. der dafür anfallenden Personal- und Sachkosten) werden derzeit noch durch die erfolgte Bundeserstattung gedeckt.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...