Beschlussvorlage - VO/2017/1023-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilabbruch eines ehemaligen Kasernengebäudes und Neuerrichtung von Giebelwänden Bamberg, Zollnerstraße, Flurstück: 5093/3 Tischvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 15 Amt für strategische Entwicklung und Konversion
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Konversions- und Sicherheitssenat
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Kenntnisnahme
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12.07.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Um das Grundstück der ehemaligen Lagarde Kaserne über die Zollnerstraße erschließen zu können soll der Teilabbruch eines Kasernengebäudes (eingeschossig mit Satteldach, Dachneigung 46 Grad) erfolgen. Zum Schutz der verbleibenden Gebäude erhalten diese jeweils eine neue Giebelwand.
Größe des Bauvorhabens:
Abbruch
Breite: 11,37 m Länge: 27,80 m bis 28,72 m 4,50 m Firsthöhe: 10,41 m
Antragseingang: 19.05.2017
vollständig: 19.05.2017
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Teilplan Landschaftsplan:
Dargestellt ist eine Sonderbaufläche mit dem Nutzungsschwerpunkt SO Bund / militärische
Anlage;
Teilplan Landschaftsplan:
Dargestellt ist ein Siedlungsbereich in Form eines Sondergebietes für die Bundesrepublik
Deutschland. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung dieser Flächen sind
Ausgleichs- und Entwicklungsmaßnahmen in Form von einer bei der Bauleitplanung zu
berücksichtigen und zu entwickelnden Grünausstattung gekennzeichnet.
Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Das Vorhaben widerspricht zwar den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, allerdings
entspricht die geplante Nutzung den städtebaulichen Entwicklungszielen für das gesamte
Quartier und kann somit befürwortet werden.
Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt, die Erschließung ist gesichert.
Anstelle eines eigentlich erforderlichen Bplan-Verfahrens ist ein städtebaulicher Vertrag zu
schließen.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
nicht erforderlich
Fahrradstellplätze:
nicht erforderlich
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Der durch den beauftragten Architekten erarbeitete Zeitplan soll weiterhin umgesetzt
werden. Vertragsgemäß soll die Abbruchfirma mit der Ausführung der Arbeiten am
17.07.2017 beginnen. Die Auftragserteilung der Abbrucharbeiten musste daher am
01.07.2017 erfolgen.
Im Hinblick auf die bereits im Konversionssenat am 23.05.2017 sowie im Stadtrat am 24.05.2017 beschlossene umfassende Bevollmächtigung der Verwaltung bezüglich des beantragten Bauvorhabens wird der Vorgang hiermit dem Konversionssenat zur Kenntnis gebracht.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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