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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1023-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

Kurzbeschreibung:

Um das Grundstück der ehemaligen Lagarde Kaserne über die Zollnerstraße erschließen zu können soll der Teilabbruch eines Kasernengebäudes (eingeschossig mit Satteldach, Dachneigung 46 Grad) erfolgen. Zum Schutz der verbleibenden Gebäude erhalten diese jeweils eine neue Giebelwand.

Größe des Bauvorhabens:

Abbruch

Breite:  11,37 m     Länge:  27,80 m bis 28,72 m       4,50 m     Firsthöhe: 10,41 m

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 19.05.2017

        vollständig: 19.05.2017

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Außenbereich (§ 35 BauGB)

              Teilplan Landschaftsplan:

           Dargestellt ist eine Sonderbaufläche mit dem Nutzungsschwerpunkt SO Bund / militärische

           Anlage;

           Teilplan Landschaftsplan:

           Dargestellt ist ein Siedlungsbereich in Form eines Sondergebietes für die Bundesrepublik

           Deutschland. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung dieser Flächen sind

           Ausgleichs- und Entwicklungsmaßnahmen in Form von einer bei der Bauleitplanung zu

           berücksichtigen und zu entwickelnden Grünausstattung gekennzeichnet.

Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.


           Das Vorhaben widerspricht zwar den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, allerdings

           entspricht die geplante Nutzung den städtebaulichen Entwicklungszielen für das gesamte

           Quartier und kann somit befürwortet werden.

Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt, die Erschließung ist gesichert.

Anstelle eines eigentlich erforderlichen Bplan-Verfahrens ist ein städtebaulicher Vertrag zu

schließen.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:                        nicht erforderlich

 

 

Kfz – Stellplätze:

nicht erforderlich

 

Fahrradstellplätze:

nicht erforderlich

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

Besonderheiten:

     Der durch den beauftragten Architekten erarbeitete Zeitplan soll weiterhin umgesetzt

     werden. Vertragsgemäß soll die Abbruchfirma mit der Ausführung der Arbeiten am

     17.07.2017 beginnen. Die Auftragserteilung der Abbrucharbeiten musste daher am

     01.07.2017 erfolgen.

Im Hinblick auf die bereits im Konversionssenat am 23.05.2017 sowie im Stadtrat am 24.05.2017 beschlossene umfassende Bevollmächtigung der Verwaltung bezüglich des beantragten Bauvorhabens wird der Vorgang hiermit dem Konversionssenat zur Kenntnis gebracht.

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Konversionssenat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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