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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1027-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

In Bamberg werdem erfreulicherweise wieder mehr Kinder geboren und die Stadt ist auch ein attraktiver Arbeitsplatz. Vor diesem Hintergrund ist die KiTa-Offensive ein deutliches, aber auch zwingend notwendiges Zeichen, welches der Stadtrat mit der Aufstellung des Haushalts 2017 gesetzt hat, um diesen, in der heutigen Zeit so wichtigen, Standortfaktor weiter stärken.

 

Bundesweit betreffen die auffälligsten Ergebnisse in der Ausgabenentwicklung der erzieherischen Hilfen zwischen 2014 und 2015 zwei Leistungsarten:

  • zum einen den starken Anstieg bei der Heimerziehung und den sonstigen betreuten Wohnformen und
  • zum anderen – noch sehr viel auffälliger – das Plus von sage und schreibe 86 % bei den vorläufigen Schutzmaßnahmen, den Inobhutnahmen.

Beide Entwicklungen erklären sich durch die starke Zunahme der unbegleitet eingereisten ausländischen Minderjährigen im Jahr 2015. Diese wurden aufgrund der Einreiserouten zunächst vermehrt in einigen wenigen Bundesländern in Obhut genommen. Daher sind auch die Ausgaben des Jahres 2015 nicht in allen Ländern gleichermaßen gestiegen. In Bayern entstanden viermal so hohe Ausgaben (relativiert auf die U18-Bevölkerung) wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen. Es ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass die Zunahme der Ausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung und sonstigen Einzelfallhilfen nicht ausschließlich auf die neuen Herausforderungen durch die unbegleitet eingereisten ausländischen Minderjährigen zurückzuführen ist, da hierzulande z.B. auch die Ausgaben für die ambulanten und teilstationären Hilfen zwischen 2 % und 6,4 % gestiegen sind.

 

Die Vielzahl von Menschen mit Fluchterfahrung, ob sie als Minderjährige alleine oder mit ihrer Familie nach Deutschland kommen, wird auch in den nächsten Jahren zusätzliche Bedarfe auslösen, benötigen doch auch diese Familien zunehmend bestimmte Unterstützungsangebote. Außer bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern gibt es aber in den anderen Bereichen keine Kostenerstattung für die Kommunen, sodass sich dies in der Folge natürlich auch in den jeweiligen Budgets ausdrücken wird.

 

Insgesamt ist bei den Betrachtungen festzuhalten, dass die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe so stark wie noch nie nachgefragt werden. Somit überrascht es auch nicht, dass die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2015 einen erneuten Höchststand erreicht haben. Die hohen Ausgaben stellen sicherlich eine Belastung der öffentlichen Haushalte dar, allerdings muss betont werden, dass hinter diesen Ausgaben entsprechende Bedarfe stehen: Ungebrochen vorhanden sind die Bedarfe der Eltern an Angeboten der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, um nicht nur Familie und Beruf zu vereinbaren, sondern auch eine optimale Förderung ihrer Kinder zu erreichen. Für die begleitet und unbegleitet eingereisten ausländischen jungen Menschen tragen die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur zur Erfüllung ihrer Grundrechte auf Versorgung und Erziehung bei, sondern sie sind auch ein wichtiger Integrationsmotor (siehe KomDAT der Kinder- und Jugendhilfe, Ausgabe März 2017, Seite 4).

 

Die von der Verwaltung des Jugendamtes aufgestellten Entwürfe des Abschnitts "Jugendhilfe" sind dem Sitzungsvortrag beigefügt und zwar für alle Haushaltspositionen, für welche das Stadtjugendamt anordnungsberechtigt ist. Neu seit 2017 ist ein weiterer Budgetring 502 für alle Ausgaben für Flüchtlingskinder in Kindertageseinrichtungen. Daneben haben wir nach wie vor den Budgetring 517 (umA) und 510, welcher allerdings bestimmte Positionen nicht beinhaltet (wie z.B. Kosten für Bürobedarf, EDV, Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit etc.). In den Zusammenstellungen bei den Einzelfallhilfen haben wir jedoch sämtliche Kosten zum besseren Vergleich gegenübergestellt.

 

1.Verwaltungshaushalt 2018 mit

1.1Zusammenstellung Haushaltsentwurf - Jugendhilfe – 2018

1.2Seiten 1 mit 31 für die einzelnen Unterabschnitte

2.Vermögenshaushalt 2018 mit Seite 1 bis 3

 

 

1. Verwaltungshaushalt 2018

 

In der Gegenüberstellung haben wir neben den Anforderungen zum Haushaltsjahr 2018 für eine bessere Vergleichbarkeit angeordnet:

  • Ansätze für den Haushalt 2017
  • Rechnungsergebnis 2016
  • Rechnungsergebnis 2015
  • Rechnungsergebnis 2014

 

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2018 und die Veränderungen zu den Vorjahren im Hinblick auf Anforderungen, Ansätze und Rechnungsergebnisse sind in den einzelnen Unterabschnitten ausgewiesen. Die Begründungen bei den verschiedenen Unterabschnitten erläutern die wichtigsten Veränderungen. In der Sitzung erfolgen zusätzliche Hinweise und Ergänzungen.

 

Dem Haushaltsentwurf 2018 liegt die aktuelle Situation zu Grunde (die ersten 5 Monate aus 2017), die auf Basis des tatsächlichen Ansatzes 2017 (gekürzt um 646.000,00 €) eine deutliche Erhöhung des Gesamtansatzes im Ausgabenbereich enthält.

 

 

 

 

 


Den Zuschussbedarf in den klassischen Aufgaben des Jugendamtes (BR 510, 511 und 516 = 15.803.076 €) betrachtet, bedeutet die Steigerung mit 2,26 % im Vergleich zur Anforderung 2017 (15.454.076 €) in Relation zu den steigenden Herausforderungen und der KiTa-Offensive keine Kostenexplosion.

 

 

 

Ansätze ohne Haushaltsausgabereste u. übertragene Mittel

 

 

Durch das erneut große Engagement der zuständigen Fachkräfte im Pflegekinderdienst gelang es in 2016 wieder, dass 12 Kinder und Jugendliche trotz erheblicher Krisensituationen in ihren Pflegefamilien verbleiben konnten, was der Stadt Bamberg Mehrkosten für 12 Monate Heimerziehung in Höhe von 561.000,00  ersparte.

 

Die präventiven Projekte Opstapje und neu auch Opstapje-Baby, den Familienstützpunkten und der Bundesinitiative Frühe Hilfen sind kleine Schritte, Kinder und ihre Familien in ihren eigenen Systemen zu stärken, um kostenintensivere Maßnahmen zu vermeiden. Die Projekte sind absolut sinnvoll, denn der Umfang der hier eingesetzten Mittel sind nicht einmal die Kosten für einen einzigen Heimfall!

 

Bei den sogenannten „geerbten Fälle“ (Fälle, welche die Stadt durch Zuzug der Sorgeberechtigten nach Bamberg rechtlich zwingend übernehmen muss) war zuletzt keine große Veränderung festzustellen. Für das aktuelle Jahr liegen sie momentan bei rund 863.000,00 €.

 

Die Kosten für die unbegleiteten Minderjährigen und Volljährigen sind zwischenzeitlich in einem eigenen Budgetring ausgewiesen, da sie sonst wegen der erheblichen zeitlichen Verzögerung der Rückerstattung das Ergebnis im Deckungsring des Jugendamtes verzerren würden.

 

Bei den Förderangeboten ist in 2016 vom Rechnungsergebnis im BR 510 zwar ein Rückgang festzustellen, jedoch sind hier anfallende Kosten für Kinder aus Flüchtlingsfamilien nun in einem anderen Deckungsring verortet. Zudem werden die Kosten für das Mittagessen dieser Kinder ebenfalls in einem anderen Deckungsring ausgewiesen. Vor allem in der Kindertagespflege gibt es eine deutliche Steigerung, da diese Betreuungsform durch den Mangel an Krippenplätzen erheblich mehr nachgefragt wird. Zudem wurde 2016 eine weitere Großtagespflege eröffnet. Ohne diese Möglichkeiten, könnte die Stadt Bamberg allerdings den notwendigsten Bedarf kaum decken, weshalb hier weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht.

 

Die Anforderungen im Haushaltsentwurf beinhalten keinerlei Positionen, die nur „Wünschenswertes“ zum Inhalt haben. Die Anforderungen beruhen auf den tatsächlichen Kosten, zum aktuellen Zeitpunkt, hochgerechnet für ein Jahr in Bezug auf das gesamte Aufgabenspektrum des Jugendamtes.

 

Wie schon in den letzten Sitzungsvorträgen zum Haushaltsentwurf enden unsere Ausführungen auch dieses Mal mit der Feststellung:

 

Die Leistungen nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG sind Pflichtleistungen, welche in vielen Teilen nicht nur von der Art, sondern auch Umfang vorgegeben sind. Hierbei wird manchmal vergessen, dass auch die Leistungen an die Kindertageseinrichtungen neben der kindbezogenen Förderung keine freiwilligen Leistungen sind, denn letztendlich ist die Bereitstellung von Betreuungsplätzen kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis, sodass bei eigenen, kommunalen Einrichtungen sämtliche Kosten zu 100 % übernommen werden müssten. Das Subsidiaritätsprinzip sagt sogar aus, dass eine Einrichtung dem freien Träger selbst dann zu übergeben ist, wenn die Kosten genauso hoch sind, wie wenn sie die Kommune selbst betreiben würde.

 

 

Abschnitt 45

Anforderung 2018

Anforderung 2017

Aktueller Ansatz 2017

RE

2016

Einnahmen

5.068.732,00

5.023.632,00

5.323.632,00

3.597.496,27

Ausgaben*

12.663.420,00

12.307.920,00

12.357.920,00

11.550.839,51

Zuschuss

7.595.688,00

7.284.288,00

7.034.288,00

7.953.343,24

* in diesem Betrag ist der im Globalansatz bei 40700.70200 enthaltene Ansatz für den Stadtjugendring nur im Rechnungsergebnis enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Beim Unterabschnitt 46 sind es vorrangig die Leistungen an Kindertageseinrichtungen, welche das Budget bestimmen. Aktuell ist noch keine Basiswerterhöhung zum 01.01.2017 bekannt, ebenso sind die neu entstehenden Plätze noch nicht einkalkuliert.

 

Der Vertrag für das Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit durch iSo e.V. muss in diesem Jahr neu ausgeschrieben werden. Das Budget wurde deshalb in bisheriger Höhe beibehalten. Sollte die Ausschreibung ein anderes Ergebnis bringen, muss im Laufe des Haushaltsjahres 2018 nachgesteuert werden. Das Budget für den seit 2015 übernommenen Aufgabenbereich von Streetwork, welcher ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung sein wird, wurde ebenfalls unverändert fortgeschrieben.

Abschnitt 46

Anforderung 2018

Anforderung 2017

Aktueller

Ansatz 2017

RE

2016

Einnahmen

9.377.400,00

8.999.400,00

8.999.400,00

8.796.907,00

Ausgaben*

17.893.300,00

16.704.100,00

16.453.200,00

16.495.096,51

Zuschuss

8.515.900,00

7.704.700,00

7.453.800,00

7.698.189,51

* in diesem Betrag sind die im Globalansatz bei 40700.70200 enthaltenen Ansätze für das Spielmobil, Zuschüsse für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit nur im Rechnungsergebnis mit enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Die Steigerung des Zuschussbedarfes im Budgetrings 510 des Jugendamtes wird diesmal überwiegend durch die höheren gesetzlichen Zuwendungen an Kindertageseinrichtungen verursacht. Sie beträgt, je nach Betrachtungsweise, 1,61 Mio. € (ausgehend vom Rechnungsergebnis 2016) bzw. 1,44 Mio. € (bezogen auf den aktuellen Ansatz). Hierbei ist noch zu berücksichtigen, dass für 2017 die angeforderten Haushaltsmittel um rund 624 Tsd. € gekürzt wurde.

 

Nach unseren aktuellen Fallzahlen und Hochrechnungen sind die angeforderten Haushaltsmittel zwingend erforderlich. Fallmehrungen bzw. außergewöhnliche Fallkonstellationen mit besonderen Entgelten sind bei all diesen Kalkulationen nicht mit eingerechnet.

 

 

 

 

 

1.1Globalbetrag:

 

Der Globalbetrag für die sogenannten rein freiwilligen Leistungen ist gemäß der Haushaltskonsolidierung unverändert. Bei den Projekten der berufsbezogenen Jugendarbeit gibt es aktuell nur noch das Projekt der Hauswirtschaftsdienste des SKF Bamberg e.V. sowie die Kompetenzagentur der gfi. Eventuell könnten hier weitere Projekte hinzukommen, weshalb der Ansatz erhöht wurde. Dies wurde möglich, da die Mittel für das Projekt Opstapje-Baby nunmehr im BR510 abgebildet sind. Die Beträge der anderen Zuschussempfänger in dem Globalansatz sind unverändert zum Vorjahr.

 

 

2. Vermögenshaushalt

 

Mit dem Vermögenshaushalt 2018 werden nur die Maßnahmen benannt, die im Rahmen der KiTa-Offensive schon so weit fortgeschritten sind, dass die Umsetzung der Maßnahme bevorsteht bzw. in 2018 sicher zu erwarten ist. Alle anderen Maßnahmen, die sich noch in einem nicht so konkreten Vorstadium befinden, wurden für 2018 mit keinem konkreten Ansatz versehen. Dies kann aber jederzeit im nächsten Jahr noch erfolgen, sobald die Maßnahme zur Genehmigung reif ist, da der Globalansatz Kindertagesbetreuung ja über eine entsprechende Höhe von Verpflichtungsermächtigungen verfügt.

 

Die sonstigen allgemeinen laufenden Umbau-, Sanierungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen nach den Meldungen der Träger wollen wir im Rahmen der im Verwaltungshaushalt bereit stehenden Haushaltsmittel für freiwillige Zuschüsse zu Bau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (HSt. 46400.70890, 46420.70890, 46440.70890) abwickeln.

 

 

Für die Haushaltsplanung 2018 bedeutet dies:

 

 

 

Als weitere Investitionsmaßnahme im Vermögenshaushalt 2018 beantragt das Stadtjugendamt einen neuen Dienstwagen (wie bereits 2016 und 2017). Das aktuelle Fahrzeug (VW Golf) wird im nächsten Jahr 12 Jahre alt und die Laufleistung beträgt momentan 201.000 km. Da das Fahrzeug von rund 20 Personen gefahren wird, unterliegt es dadurch automatisch auch einer höheren Beanspruchung. Die Mittel für einen neuen Dienst-PKW werden jedoch im Etat des Fachbereich 6a/Beschaffung beantragt und finden sich somit nicht in unseren Anforderungen wieder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Die Haushaltsanträge des Stadtjugendamtes werden befürwortet.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsmittel zum Haushalt 2018 anzumelden und zwar

2.1              den Abschnitt "Jugendhilfe" des

Verwaltungshaushaltes lt. Zusammenstellung Anlage 1 mit den Seiten 1 - 31 und den Endsummen

Ausgaben=              31.028.933,00

Einnahmen=              14.471.387,00 €

Zuschussbedarf=              16.557.546,00

und

 

2.2im Vermögenshaushalt 2018 nachfolgende Ausgabehaushaltsmittel:
 

1.UA 4640/4642
Kinderkrippe Bienenkorb + Kindergarten St. Elisabeth

Ersatzneubau + Erweiterung - Restfinanzierung                            100.000,00 €

2.UA 4640 Kita An der Auferstehungskirche

Anbau einer Krippengruppe              350.000,00 €

3.UA 4642 Kinderhaus Luise Scheppler
Ersatzneubau mit Erweiterung              1.200.000,00 €

4.UA 4640/4642 KiTa Jean Paul

Ersatzneubau mit Erweiterung              1.200.000,00 €

5.UA 4640/4642 KiGa St. Johannes
Ersatzneubau mit Erweiterung              800.000,00 €

6.UA 4640/4642 KiGa St. Anna
Ersatzneubau mit Erweiterung              1.000.000,00 €

7.UA 4640/4642/4644 KiTa Maiselgelände
Errichtung eines Kinderhauses              1.000.000,00 €

8.UA4640/4642 KiTa Wildensorg
Erweiterung d. Bauernhofkindergartens              500.000,00 €

9.UA 4640/4642 KiTa Dr.-Ida-Noddack-Str.
Errichtung eines Kinderhauses              1.300.000,00 €

10.UA 46420 KiKri Zwergenträume Philippus
Erweiterung um eine Krippengruppe              400.000,00 €

11.UA 4640/4642 KiTa Offizierscasino
Einbau Kinderkrippe und Kindergarten              1.500.000,00 €

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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