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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1041-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Baugenossenschaft für Stadt und Landkreis Bamberg e.G. werden in der Mittelbachstraße eine Reihe von Wohnhäusern einschließlich des Gebäudes Haus-Nr. 12, in dem sich der vom Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim getragene Kinderhort Luise Scheppler befindet, abgerissen und neu errichtet.

 

Im Zuge des Neubaus wird der aktuellen Bedarfssituation Rechnung getragen, indem neben dem Ersatz für die Kinderhortplätze auch neue Kindergartenplätze entstehen. Das Haus wird dann künftig über 60 Plätze für Kinder ab dem 3. Lebensjahr verfügen, wobei die Zahl der verschiedenen Zielgruppen variabel ist. Das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim e.V. als Betriebsträger hat sich bei dieser Einrichtung für ein sogenanntes teiloffenes Konzept (siehe Anlage) entschieden, bei dem die Kinder zwar grundsätzlich noch gewissen Gruppen zugeordnet sind, jedoch im Laufe des Betreuungstages in Neigungsgruppen gehen können. Außerdem ist hier die weitere Besonderheit, dass diese Einrichtung tiergestützt arbeiten wird. Daher sind am Gebäude zur Außenspielfläche hin auch entsprechende Unterstellmöglichkeiten für Kleintiere vorgesehen.

 

Durch die verschiedenen Zielgruppen sind verschiedene Förderprogramme tangiert: Zum einen das 4. Sonderinvestitionsprogramm des Bundes zum Ausbau der KiTa-Betreuung und zum anderen das Finanzausgleichsgesetz (FAG). Diese Konstellation mit unterschiedlichen Förderszenarien erfordert die Aufteilung der Kosten nach einem festgelegten Schlüssel der Altersgruppen. Daher wurde im Einvernehmen mit dem Träger festgelegt, dass man hierfür von 40 Plätzen für Kinder zwischen 3 Jahren und Schulpflicht und von 20 Plätzen für Schulkinder ausgeht, sodass nach Abstimmung der Planung mit der Regierung von Oberfranken 34 % der Kosten mit FAG-Förderung und 66 % der Kosten aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm gefördert werden.

 

Nach Abstimmung der Planung mit den städtischen Ämtern und der Regierung von Oberfranken soll die vorliegende Raumplanung (siehe Anlage) zur Ausführung kommen und deshalb zur Förderung bei der Regierung von Oberfranken beantragt werden. Nach der vorliegenden Kostenberechnung ergeben sich für die Baumaßnahme Gesamtkosten in Höhe von  2.499.764,20 € (ohne Verwaltungskostenanteil).

 

Aufgrund des zeitlichen Vorlaufes für den Jugendhilfeausschuss konnte die Abstimmung hinsichtlich der Finanzierung mit dem Kämmereiamt nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Deshalb wird der Beschluss über die Zuschussregelung und die Finanzierung für eine der nächsten Sitzungen (Finanzsenat und Stadtrat) vorbereitet, da mit der Maßnahme im Herbst begonnen werden muss.

 

Dem Jugendhilfeausschuss dienen die obigen Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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