Beschlussvorlage - VO/2017/1047-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Fußballplatzes, Platz 4 Bamberg, Wildensorger Hauptstraße 80
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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20.09.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Auf dem Gelände des DJK ist neben den im Jahre 2014 beantragten und genehmigten C-Fußballplatz mit zwei Beachvolleyballfeldern ein weiterer Fußballplatz geplant. Der Platz soll 4 Flutlichtmasten erhalten und wird mittels eines Stabgitterzaunes eingezäunt.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 60,00 m Länge: ca. 110 m Höhe Flutlichtmasten: 16,00 m
Antragseingang: 22.12.2016
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Teilplan Art der Nutzung:
Das Vorhaben befindet sich in einer Grün- und Freifläche, die als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist.
Teilplan Landschaftsplan:
Die Planung ist in einer land- und forstwirtschaftlichen Fläche, mit dem Nutzungsschwerpunkt Ackerbaufläche vorgesehen.
Die derzeitige Darstellung der dem Vereinsgelände entsprechenden Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz im Flächennutzungsplan seit 1996 umfasst etwa 3,5 ha (Bebauungsplan W 6 A II. von 1980). Zuletzt erfolgte eine Erweiterung der Vereinssportflächen im Rahmen einer Baugenehmigung, die in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 02.12.2014 einstimmig beschlossen worden ist. Dem Verein fehlen nun erneut Kapazitäten, um einen geordneten Trainingsbetrieb durchführen zu können.
Um ein weiteres Fußballfeld zu ermöglichen, hat die Stadt Bamberg ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren (vorbereitende Bauleitplanung) durchgeführt.
Nach dem Stadtratsbeschluss vom 28.06.17 wurde der geänderte Teil des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung an die Regierung übersandt.
Da es sich hier um eine Weiterentwicklung der bereits vorhandenen Sportflächen handelt, ist aus planungsrechtlicher Sicht das Vorhaben grundsätzlich zu befürworten. Allerdings ist diese Befürwortung vorbehaltlich des Ergebnisses des laufenden Flächennutzungsplanänderungsverfahrens zu sehen. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang ebenso, dass abschließend auch das Prüfergebnis der Regierung von Oberfranken ausschlaggebend ist.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze: für den Platz Nr. 4
erforderlich: 18anrechenbar: 0nachzuweisen: 18
Aus den Genehmigungen Neubau Sportheim und Neubau des 3.Platzes ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 25 Stellplätzen. Der 4. Platz hat einen Bedarf von 18 Stellplätzen, macht in der Summe 43 Stellplätze.
Auf Grund der intensiven Nutzung soll ein Gesamtkonzept für den Stellplatznachweis erarbeitet werden. Dieses wurde vom Antragsteller bisher noch nicht vorgelegt. Dazu wurde er nochmals mit Schreiben vom 05.09.2017 aufgefordert.
Fahrradabstellplätze: Ein Nachweis der Fahrradabstellplätze wurde noch nicht vorgelegt
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Naturschutz
Bei der Anlage des Fußballplatzes handelt es sich um ein Bauvorhaben im Außenbereich. Ausgangszustand der Baufläche ist im Wesentlichen ein intensiv genutzter Acker. Entlang des bestehenden C-Fußballplatzes befindet sich eine Heckenpflanzung, die als Auflage im Baubescheid vom 10.12.2014 (AZ 1748/14) festgesetzt wurde, um diesen zur freien Landschaft hin einzugrünen. Nach vorliegender Planung wird diese beseitigt. Des Weiteren befindet sich im Eingriffsbereich auf dem Acker ein Baum.
Bei der Ermittlung des Ausgleichsumfanges für einen Eingriff in Natur und Landschaft ist bei Außenbereichsvorhaben die Bayerische Kompensationsverordnung anzuwenden.
Da es sich hier um die Umwandlung eines Intensivackers in eine Grünfläche handelt und die Versiegelung unter 200 m² liegt (gepflasterter Pflegeweg) wird der Eingriff insofern als unerheblich bewertet, als dass keine Ausgleichsfläche bereitzustellen ist.
Unabhängig davon ist zur Einbindung der Sportanlage in die Landschaft (analog zu der Eingrünung des bisherigen Vereinsgeländes) und als Ersatz für die zu beseitigenden Gehölze Folgendes als Auflage im Baubescheid festzusetzen (Außenbereichsvorhaben):
- Die Böschungen des Fußballplatzes (Nord und West) sind so zu gestalten, dass sie zur Abgrenzung gegenüber der freien Landschaft mit einer 3-reihigen durchgehenden Baumhecke bepflanzt werden können (Pflanzabstand durchschnittlich 1 m). Für die Hecke sind standortheimische Sträucher zu verwenden (mind. 2 x verschult, 80-100 cm). Alle 10 m hat die Pflanzung eines standortheimischen Heisters (mind. 2 x verschult, 2,00 m-2,50 m) zu erfolgen.
- Im Süden ist zwischen Stabgitterzaun und öffentlichem Weg (3 m Breite) eine 1-reihige Hecke aus standortheimischen Sträuchern zu pflanzen.
Die Pflanzungen sind während der Phase der Vegetationsruhe durchzuführen (Oktober bis April), die unmittelbar auf die Fertigstellung des Fußballplatzes folgt.
Immissionsschutz
Der beantragte C-Fußballplatz ist eines von drei Spielfeldern der Sportanlage DJK Don Bosco an der Wildensorger Hauptstraße.
Für die Beurteilung der Gesamtanlage (einschließlich der mit der Sportanlage verbundene Zu- und Abfahrtverkehr) ist die 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) maßgeblich.
Die Sportanlage ist so zu errichten und zu betreiben, dass die nachstehenden Immissionsrichtwerte an der nächstgelegenen Wohnbebauung nicht überschritten werden.
Immissionsrichtwerte
allgemeines Wohngebietreines Wohngebiet
tags außerhalb der Ruhezeit55 dB(A)50 dB(A)
tags innerhalb der Ruhezeit50 dB(A)45 dB(A)
nachts40 dB(A)35 dB(A)
Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiträume:
tagsan Werktagen06.00 bis 22.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen07.00 bis 22.00 Uhr
nachtsan Werktagen22.00 bis 06.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen22.00 bis 07.00 Uhr
Ruhezeitenan Werktagen06.00 bis 08.00 Uhr
20.00 bis 22.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen07.00 bis 09.00 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr
20.00 bis 22.00 Uhr
Hinweise:
Sollte es zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte kommen, so bleiben weitere Auflagen, wie
z. B. organisatorische Maßnahmen, vorbehalten.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: