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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1056-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Einnahmen (siehe Anlage 1)

1.1Gewerbesteuer

Für das laufende Haushaltsjahr werden Einnahmen von etwa 44,8 Mio. € erwartet. Hierbei ist aber folgendes zu beachten: Die Vorauszahlungen eines Unternehmens für die Jahre 2015 und 2016 wurden nachträglich um jeweils 2 Mio. € erhöht. Diese Vorauszahlungen sind nach wie vor äußerst unsicher.

 

Bei einem weiteren Unternehmen ist noch mit einer Minderung im nahezu siebenstelligen Bereich für 2001 bis 2011 aufgrund einer neuen Rechtsprechung zur gewerbesteuerlichen Behandlung von Gewinnausschüttungen zu rechnen. Die Erstattungszinsen hierfür betragen voraussichtlich bis zu 800.000 €.

 

Weiterhin ist aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Nichtabziehbarkeit negativer Aktiengewinne noch mit Gewerbesteuerminderungen für 2000 bis 2009 von mindestens 800.000 € zuzüglich Zinszahlungen in Höhe von ca. 700.000 bei einem Unter­nehmen zu rechnen.

 

Es ist außerdem vermehrt das Phänomen feststellbar, dass aufgrund von Abrechnungen Kettenanpassungen bei den Vorauszahlungen vorgenommen werden. Erfahrungsgemäß ist mit einer zeitnahen Korrektur zum Zahltermin 4. Quartal zu rechnen.

 

1.2Einkommensteuer

Zum 01.09.2017 beträgt das Anordnungssoll 20.960.328,00 €. Die Verwaltung rechnet hier mit Mehreinnahmen von etwa 0,8 Mio. €. Hierbei ist folgendes zu beachten: Die zur Auf­teilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer verwendete Schlüsselzahl wird zum 01.01.2018 turnusgemäß neu berechnet. Unter Zugrundelegung der entsprechenden Sockel­beträge ergibt sich für die Stadt Bamberg dann eine deutliche Verschlechterung – aufgrund der neuen Schlüsselzahl muss mit ca. 1 Mio. € weniger Einkommensteueranteil gerechnet werden.

 

1.3Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 01.09.2017 auf 4.440.220 €. Auf Jahressicht ist mit Mehreinnahmen von 0,2 Mio. € zu rechnen.

 

1.4Sonstige Einnahmepositionen

                 Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 1.408.057,00 €. Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass der Haushaltsansatz wohl erreicht werden kann.

                 Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 1,2 Mio. €.

                 Bei der Grunderwerbsteuer kann mit Mehreinnahmen von ca. 0,4 Mio. € gerechnet werden.

                 Beim Ersatz von Hartz-IV-Leistungen durch den Freistaat sind Mehreinnahmen von 146.387 € zu verzeichnen. Allerdings wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Belastungsausgleich bis einschließlich 2020 befristet wurde. Ob es ab dem Jahr 2021 zu einer Folgeregelung kommt, ist äußerst fraglich.

                 Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

  1. Ausgaben (siehe Anlage 1)

2.1Gewerbesteuerumlage

Der aktuelle Stand zum 01.09.2017 beträgt 5.166.285 €. Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung bei der Gewerbesteuer muss bei der Gewerbesteuerumlage mit Mehrausgaben von rd. 2,0 Mio. € gerechnet werden.

 

2.2Gewerbesteuererstattungszinsen

Wie bereits unter 1.1 dargestellt, fallen bei Gewerbesteuererstattungen für abgelaufene Erhebungszeiträume nicht unerhebliche Zinszahlungen an. Die Verwaltung geht auf Jahres­sicht von Mehrausgaben in Höhe von rd. 0,5 Mio. € aus.

 

Der Fränkische Tag hat in seiner Ausgabe vom 17.08.2017 ausführlich über diese Thematik berichtet.

Erst kürzlich wurde die Verfassungskonformität der Verzinsung durch das Finanzgericht Münster bestätigt. Mit einer Anpassung des Zinssatzes in den nächsten Jahren ist deshalb nicht zu rechnen.

 

2.3Personalkosten

Nach Auskunft des Personalamtes muss auf Jahressicht mit einem Mehraufwand im Bereich der Personalkosten von ca. 313.000 € gerechnet werden. Hierfür sind auskunftsgemäß haupt­sächlich die Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Entgeltordnung verantwortlich.

 

2.4„Budget“ Sozialhilfe

Die Haushaltsansätze des Sozialamtes werden auf Jahressicht wohl ausreichen. Mehraus­gaben im SGB II-Bereich, die vor allem auf die steigende Zahl der Anerkennungen von Asylbewerbern zurückzuführen sind, werden durch die korrespondieren Einnahmen aus der Bundeserstattung kompensiert.

 

2.5„Budget“ Jugendhilfe

Die Verwaltung geht davon aus, dass im Herbst eine Mittelnachgenehmigung beim Jugend­amt erforderlich werden wird.

 

 

  1. Belastungen aus Zuweisungen und Umlagen

Es sollen an dieser Stelle auch die intertemporalen Wirkungen aufgezeigt werden. Deshalb wurde die Anlage 1 entsprechend erweitert, um die Auswirkungen des kommunalen Finanz­ausgleichs abzubilden. Es zeigt sich, dass bei der gegenwärtigen Konstellation im kommu­nalen Finanzausgleich das Zwischenergebnis erheblich negativ beeinflusst wird.

 

 

  1. Stand der Haushaltskonsolidierung

Für das Haushaltsjahr 2017 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 26.10.2016 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

  • Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 2.3 verwiesen.
  • Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist derzeit nicht gefährdet.
  • Freiwillige Leistungen: Gemäß den Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2017 ist an der Haushaltskonsolidierung weiter festzuhalten, neue freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.
  • Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.
  • Der Beitrag der Liegenschaftsverwaltung zum Ausgleich des Haushalts kann voraus­sichtlich erreicht werden.
  • Stellplatzablöse:

Die aktuellen Reformvorschläge würden Einnahmeverluste in 6-stelliger Höhe nach sich ziehen. Dies widerspricht der Haushaltskonsolidierung und würde zudem die Genehmigung des städtischen Haushalts gefährden.

 

 

5.Kassenbestand und weitere Kennzahlen (Anlage 2)

5.1Kassenbestand und Rücklage

Zum 04.09.2017 beträgt der Kassenbestand der Stadt Bamberg 27.742.598,73 €.

Nach erfolgter Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 beläuft sich die nicht zweck­gebundene Rücklage unter Berücksichtigung der für 2017 geplanten Rücklagenzuführung und -entnahme sowie bereits erfolgter Entnahmen auf 46.524,99 €.

 

5.2Kreditaufnahmen

Aufgrund der Entwicklung des Kassenbestandes wurden im Haushaltsjahr 2017 bisher noch keine neuen Darlehen aufgenommen. Die Kreditermächtigungen 2017 blieben daher noch unangetastet.

Es wurde ebenso keine Umschuldung von Verbindlichkeiten vorgenommen.

 

 

6.Fazit

Im Vergleich zum ersten Zwischenbericht 2017 ist eine Verschlechterung von 18% zu ver­zeichnen. Die Haushaltslage der Stadt ist somit weiter angespannt. Es muss insbesondere Vorsorge für die drohenden Rückerstattungen aus der Gewerbesteuer sowie die damit ver­bundenen Zinszahlungen getroffen werden. Auch diverse große Investitionsvorhaben müssen bewältigt werden, wie z.B. Schulhaussanierungen, die weitere Beplanung der Blauen Schule, die Generalsanierung bzw. der Neubau von zwei Gymnasien, die Abfinanzierung des Kita-Pakets und der Bahnausbau. Auch die weitere Entwicklung der verbleibenden Konversions­fläche auf der Lagarde-Kaserne wird die Haushalte der nächsten Jahre verstärkt belasten.

 

Als weiteres Risiko muss erwähnt werden, dass für das Sonderförderinvestitionsprogramm Kindertagesbetreuung Mittel von den für FAG-Förderungen zur Verfügung stehenden Geldern „abgezogen“ werden. Bei den Fördermaßnahmen zur Schulinfrastruktur muss daher mit deutlich verzögerten Bewilligungen gerechnet werden, sodass große Schulbauvorhaben zeitlich nach hinten verschoben werden müssen.

 

Die steigende Zahl anerkannter Flüchtlinge wird die Kosten im Hartz IV-Bereich weiter ansteigen lassen. Zudem ist weiter offen, ob und inwieweit es ab dem Jahr 2021 eine Folge­regelung für den Belastungsausgleich (Ersatz von Hartz IV-Leistungen) geben wird, der aktuell nur bis 2020 befristet ist. Ohne eine neue Regelung würden dem städtischen Haushalt etwa 1,6 Mio. € an Einnahmen fehlen.

 

Weiterhin ist ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Personalkosten zu legen. Für den Haushalt 2018 wurden 2,1 Mio. € mehr angemeldet als im Haushaltsplan 2017 ver­anschlagt sind. Ein Ausgleich dieser Steigerung ist derzeit noch nicht in Sicht.

 

Die Referate und Ämter sind daher nach wie vor aufgefordert, weiterhin äußerst sparsam mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln umzugehen und Mehrausgaben unbedingt zu vermeiden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussantrag:

 

Vom Bericht der Verwaltung zum Haushalt 2017 wird Kenntnis genommen.

 

 

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III.Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                    , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von                    , für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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