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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1064-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Verwaltungsstreitsache Canalissimo:

 

Bereits zum zwölften Mal fand in der Zeit vom 20. bis 23. Juli 2017 Donnerstag bis einschl. Sonntag) im Bereich „Am Kanal“ sowie auf der gegenüberliegenden Seite (Treidelpfad, Clarissenweg) die Veranstaltung „Canalissimo“ statt. Das beliebte Kulturfest setzt dabei bewusst auf das Flair der Umgebung des Alten Kanals.

 

Bereits 2016 hat eine Anwohnerin gegen die Genehmigungsbescheide der Stadt Bamberg geklagt mit dem Ziel, die Durchführung der Veranstaltung zumindest auf der Seite „Am Kanal“ zu verhindern. Ebenso hat sie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt. Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hat den Antrag im vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Die Veranstaltung konnte 2016 durchgeführt werden. Über die Klage ist bislang im Hauptsacheverfahren (Fortsetzungsfeststellungsklage) noch nicht entschieden worden.

 

Zur Verhinderung der Genehmigung des „Canalissimo 2017“ versuchte die Anwohnerin mit Antrag vom 12.07.2017 erneut, in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (einstweilige Anordnung gem. § 123 VwGO) der Stadt Bamberg untersagen zu lassen, für die Veranstaltung auf der Seite Am Kanal Genehmigungen zu erlassen. Zu diesem Zeitpunkt war auch noch keine Genehmigung ergangen.

Dieser Antrag wurde durch das Verwaltungsgericht Bayreuth bereits als unzulässig abgelehnt, da nach der Auffassung des Gerichts zunächst die Genehmigungsbescheide der Stadt Bamberg abgewartet werden mussten. Hintergrund ist, dass die Stadt Bamberg in den Genehmigungsbescheiden entsprechende Auflagen zur Vermeidung der durch die Anwohnerin behaupteten Belästigungen und Sicherheitsstörungen aufnehmen kann. Auch die daraufhin erhobene Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München blieb erfolglos.

 

Mit den Genehmigungsbescheiden des Ordnungs- und des Straßenverkehrsamtes vom 17.07.2017 wurde die Veranstaltung Canalissimo genehmigt. Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 VwGO war damit nicht mehr zulässig. Die Beschwerdeführerin erklärte daraufhin den Rechtsstreit für erledigt. Die Stadt stimmte dieser Erledigterklärung zu. Die Verfahrenskosten wurden durch den VGH voll der Anwohnerin auferlegt.

 

  1. Maßnahmen der Genehmigungsbehörde:

 

Das Ordnungsamt als Genehmigungsbehörde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz hatte im Vorfeld in Abstimmung mit den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie mit dem Veranstalter - wie auch bereits im Jahre 2016 - die Veranstaltung im Hinblick auf die Anforderungen im Bereich Sicherheit und Immissionsschutz einer umfangreichen Überprüfung unterzogen. Das durch den Veranstalter zu erstellende Sicherheitskonzept, der Belegungsplan und die weiteren Unterlagen wurden intensiv überarbeitet und diskutiert. Diese Arbeiten konnten erst Mitte Juli abgeschlossen werden.

 

Im Hinblick auf die Veranstaltungssicherheit wurde, auf Anregung des Bauordnungsamtes, mit Hilfe eines Behelfsstegs über den Alten Kanal, der vom THW errichtet und vom Umweltamt genehmigt wurde, die Fluchtwegesituation verbessert. Dies war erforderlich, da bislang genutzte Fluchtwege (z.B. durch den Kreishandwerkerhof oder die Passage an den ehem. „Würzburger Weinstuben“) über privaten Grund erfolgen und diese Flächen 2017 nicht (mehr) zur Verfügung standen. Rettungsflächen vor einzelnen Anwesen wurden neu berechnet und ausgewiesen, da hier die Gegebenheiten bauordnungsrechtlich neu bewertet werden mussten.

 

Das städtische Umweltamt hatte bereits 2016 im Zuge einer entsprechenden Lärmprognose umfangreiche Auflagen für den Lärmschutz vorgesehen. In beiden Genehmigungsbescheiden wurde ein früheres Veranstaltungsende festgesetzt sowie, damit zusammenhängend, auch ein früheres Ende für die Livemusik und die Ausgabe von Speisen und Getränken. Die Musikanlagen wurden vom Veranstalter eingepegelt. Eine Messung 2016 und erneut 2017 belegte, dass mit diesen Maßnahmen die Immissions-Grenzwerte eingehalten werden konnten.

 

  1. Weiteres Vorgehen:

 

Mit dem Veranstalter wird eine Nachbesprechung durchgeführt. Erkenntnisse aus den täglichen Kontrollen des Ordnungsamtes 2017 werden in die Planung weiterer Veranstaltungen Eingang finden. Dabei wird insbesondere, in Abstimmung mit dem Veranstalter, der Feuerwehrführung und dem Bauordnungsamt die Belegungsplanung (Aufstellung der Stände und Sitzgelegenheiten) angepasst werden.

 

Insgesamt liegt nach Einschätzung des Ordnungsamtes ein anspruchsvolles und in sich schlüssiges Konzept für künftige Canalissimo-Veranstaltungen vor. Dieses soll – entsprechend der weiteren Erkenntnislagen – auch künftig überarbeitet und angepasst werden. Insofern soll auch die – noch ausstehende – Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth in der Hauptsache (Veranstaltung 2016) als weitere Erkenntnisgrundlage verwertet werden.

 

Wesentlich ist nach Auffassung des Ordnungsamtes, dass auch weiterhin der Ausgleich mit den Interessen der Anwohner gesucht und gefunden werden muss. Dies kann auf der Basis der festgesetzten Auflagen erfolgen. Wie die durchgeführten Kontrollen zeigen, wird das Fest auch im zeitlich eingeschränkten Rahmen sehr gut angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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