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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2017/1087-47

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Von Seiten der Nutzer der drei Skateranlagen in der Stadt (Skatepark unter der Heinrichsbrücke, Skatepark an der Europabrücke, Skatepark im Volkspark) ist der Wunsch an die Stadt Bamberg herangetragen worden, die Anlage unter der Heinrichsbrücke zu modernisieren.

 

In einer Zukunftswerkstatt, initiiert und moderiert von den Streetworkern der Stadt Bamberg, wurde am 23.03.2017 daher gemeinsam mit Skatern, BMX- und Scooterfahrern nach Möglichkeiten gesucht, um o.g. den Skatepark für den Rollsport zu optimieren und zukunftstauglich zu machen.

 

Die aus diesem Workshop hervorgegangene Planungsgruppe hält insbesondere den technischen Zustand der Anlage für sanierungsbedürftig. Allerdings ist man mit der Lage und der Größe außerordentlich zufrieden.

 

Es wurde in der Zukunftswerkstatt ein Vorschlag erarbeitet, wie die Neugestaltung des Skateparks unter der Heinrichsbrücke aussehen könnte (Anlage 1). Dabei wurden der aktuelle Stand des internationalen Skateparkdesigns, die Tauglichkeit als Trainingsstätte für Skateboarding als olympische Disziplin sowie das Leistungsniveau der lokalen Nutzer berücksichtigt. Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, dass ein Skatepark entsteht, der nachhaltig nutzbar und dauerhaft attraktiv bleibt.

 

Eine Kostenschätzung des Garten- und Friedhofsamtes, die auf der Planung der Zukunftswerkstatt beruht, ermittelte geschätzte Brutto-Gesamtkosten von 192.776,43 €. Die Interessenten gehen davon aus, dass durch Spenden und Sponsoring privater Investoren ca. 45.000,- € aufgebracht werden können. Auf die Stadt entfällt insofern ein Betrag von 150.000,- €

 

Eine Umsetzung der Baumaßnahme ist bei entsprechender Mittelbereitstellung 2018 möglich.

 

Vertreter der Zukunftswerkstatt stellen ihr Projekt in einem mündlichen Sachvortrag in der Sitzung vor.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1. Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnis.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel für den Haushalt 2018 anzumelden.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: 2018  Personalkosten:  Sachkosten: 0

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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