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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1097-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Die Richtlinien des Kommunalinvestitionsprogramms zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanz­schwacher Kommunen (KIP-S) liegen aktuell im Entwurf vor.

 

Die Stadt Bamberg wäre nach den Regelungen des Richtlinienentwurfs antragsberechtigt für das KIP-S-Förderprogramm, weil ihre durchschnittliche Finanzkraft je Einwohner des Jahres 2013 bis 2015 unter dem Landesdurchschnitt ihrer Gemeindegrößenklasse liegt.

 

 

Eckpunkte des Richtlinienentwurfs:

 

Förderfähige Maßnahmen:

 

Förderfähig sind alle erforderlichen Ausgaben für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und auch den Ersatzneubau von Schulgebäuden. Zu Schulgebäuden zählen dabei alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemein- oder berufsbildenden Schule gehören und dem Schulbetrieb dienen, also beispielsweise auch Schulsporthallen, Außenanlagen und Mensen.

 

Die für die Funktionsfähigkeit der Schulgebäude erforderliche Ausstattung ist förderfähig, soweit es sich um Gegenstände und Anlagen handelt, die für die Nutzung des Gebäudes erforderlich und fest mit dem Gebäude verbunden bzw. nicht beweglich sind.

 

Die Errichtung eines Ersatzneubaus ist förderfähig, soweit er im Vergleich zur Bestandssanierung nach­weislich die wirtschaftlichste Variante darstellt, den Bestandsbau nach Art und Funktion ersetzt und dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.

 

Gefördert werden sollen aufgrund der begrenzten Mittel bei großen Schulanlagen auch einzelne Baukörper (selbständige Gebäude), aber keine Bauabschnitte.

 

 

Art, Umfang und Ablauf des Förderprogramms:

 

Das dem Freistaat Bayern vom Bund zur Verteilung zugewiesene Förderbudget beträgt rd. 293 Mio. €. Das Bayerische Förderbudget wird nach einer Gewichtung für die regionale Verteilung auf die jeweiligen Regierungsbezirke verteilt werden, über welche derzeit noch nicht endgültig entschieden wurde. Die weitere Verteilung an die Kommunen und das Bewilligungsverfahren werden die Regierungen vornehmen.

 

Beim KIP-S-Förderprogramm wird in Anteilsfinanzierung ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Analog des Vorgängerförderprogrammes KIP I ist geplant, dass die Förderhöhe eines Projektes nahezu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen muss, damit das Projekt für die Aufnahme in das KIP-S-Förderprogramm geeignet ist. Dies bedingt, dass das Kostenvolumen entsprechend in Relation zu den für die Stadt Bamberg zur Verfügung stehenden Fördermitteln stehen muss.

 

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe werden antragsberechtigte Kommunen in einem Bewerbungsverfahren aufgerufen bei den Bezirksregierungen Projektanträge einreichen. Die antragsbe­rechtigten Kommunen können dabei mehrere Projektanträge einreichen. Aus den fristgerecht eingegangenen Bewerbungen wählt ein Auswahlgremium der Regierung von Oberfranken die Förderprojekte für Ober­franken aus. Nach Aufnahme der Förderprojekte in das KIP-S-Förderprogramm ist in der zweiten Stufe für die ausgewählten Projekte ein detaillierter Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken zu stellen. Hierfür sind detaillierte Planungen und Kostenberechnungen zu den Förderprojekten notwendig.

 

 

Voraussichtlicher Zeitplan:

 

III./2017:Projektaufruf zur Einreichung der Bewerbungen

 

16.02.2018:Fristende für die Abgabe der Bewerbungen – erste Stufe

 

April/Mai 2018:Auswahl und Aufnahme der Förderprojekte in das Förderprogramm

 

Sommer 2018:detaillierte Planungen werden für ausgewählte Förderprojekte erstellt

 

ca. September 2018:Einreichung der Förderanträge – zweite Stufe

 

2019 bis 2022:bauliche Umsetzung in 4 Jahren Bauzeit

 

30.06.2023:Fristende für die Vorlage des Verwendungsnachweises

 

31.12.2023:Fristende für die Auszahlung der Fördermittel

 

 

Antrag aus dem Stadtrat:

 

Die GAL-Stadtratsfraktion beantragte mit Antrag von 16.01.2017, dass sich die Stadt Bamberg mit der „Sanierung der Blaue Schule“ um die Fördermittel des Kommunalinvestitionsprogramms zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen bewirbt.

 

 

Sanierungsprojekt Graf-Stauffenberg-Schulen (Blaue Schule)

 

An den Graf- Stauffenberg-Schulen wurden neben der laufenden Bauunterhaltung in den vergangenen Jahren bereits größere Baumaßnahmen durchgeführt. Veranlasst durch die Klimaschutzziele bei Sanierungen und den bestehenden hohen Energieverbrauch wurde 2009 die veraltete Ölheizung zu einer nachhaltigen Hack­schnitzelheizung umgebaut und ein Energieverband mit dem Eichendorff-Gymnasium geschlossen. Ferner wurde im Zusammenhang mit Inklusionsmaßnahmen der Aufzug modernisiert und eine Toilettenanlage barrierefrei umgebaut. 2011 folgte die Sanierung der maroden Dachfläche sowie der Oberlichter über der Dreifachsporthalle im Vorgriff auf die angestrebte Generalsanierung der Sporthalle.

 

Für den Gesamtkomplex wurde bereits ein VOF-Verfahren durchgeführt. Die Generalsanierung der Drei­fachsporthalle konnte aus finanziellen Gründen bislang nicht durchgeführt werden.

 

Das KIP-Förderprogramm wirkte substitutiv zum FAG-Förderprogramm – die KIP-Förderung wurde daher auf die FAG-Fördermittel angerechnet. Wie sich die Situation beim KIP-S-Förderprogramm dargestellt, steht noch nicht fest. Hier sind die Verhandlungen mit den Förderbehörden abzuwarten.

 

Sobald die endgültigen Eckpunkte und Förderrichtlinien des Kommunalinvestitionsprogramms für die Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen vorliegen, wird die Verwaltung anhand der Richtlinien geeignete Förderprojekte prüfen und die Sanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen in diese Prüfung einbeziehen.

 

Dem Finanzsenat wird rechtzeitig vor Fristende für die Abgabe der Bewerbungen (16.02.2018) wieder berichtet.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 16.01.2017 ist somit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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