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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2017/1129-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Fläche der ehemaligen Offizierssiedlung

 

Im Vergleich zur Berichterstattung im Konversionssenat am 12.07.2017 haben sich wesentliche Änderungen nicht ergeben. Das finalisierte Wertgutachten liegt aktuell noch nicht vor. Derzeit wird die Fläche vermessen. Auf Basis dieser Vermessung wird seitens der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sodann ein Vertragsentwurf übersandt werden. Soweit eine Genehmigung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages erforderlich ist, wird nochmals auf den zeitlichen Vorlauf im Hinblick auf die Neukonstituierung des Ausschusses im Zuge der Bundestagswahl hingewiesen.

 

Hinsichtlich der möglichen Förderung des Projekts „Offizierssiedlung“ durch den Freistaat Bayern im Rahmen des Förderprogrammes „Wohnungspakt Bayern“ liegt derzeit noch kein final abgestimmtes Ergebnis im Hinblick auf Gegenstand und Umfang einer möglichen Förderung vor. Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

 

2. Fläche des Golfplatzes

 

Auch hinsichtlich des ehemaligen Golfplatzareals liegen bezüglich des gewünschten Erwerbes durch die Stadt Bamberg aktuell keine neuen Erkenntnisse vor. Aufgrund der nicht endgültig geklärten Erschließungssituation des Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums Bamberg (BPOLAFZ), besteht aus Sicht der BImA weiterhin ein Veräußerungshindernis. Entgegen den ursprünglichen Annahmen, konnte das Verkehrsgutachten nach Kenntnis der Stadt Bamberg nicht Ende August 2017 ausgefertigt werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Verkehrsgutachten voraussichtlich Mitte Oktober 2017 vorliegen wird. Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

Unabhängig von einem möglichen Erwerb soll ein Aufstellungsbeschluss über den Beginn eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens für den Bereich des Golfplatzes gefasst werden. Hierzu wird auf den entsprechenden Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Konversionssenates am 12.10.2017 hingewiesen.


3. Fläche der ehemaligen MUNA sowie des ehemaligen Schießplatzes

 

Hinsichtlich des ehemaligen Schießplatz-Areals gilt weiterhin, dass ein Teil der Fläche (die nördlichst gelegene Schießbahn) für den Ausbildungsbetrieb des 6. BPOLAFZ Bamberg benötigt wird. Aufgrund dieses Bundesbedarfes besteht aus Sicht der BImA ein Veräußerungshindernis für die gesamte Fläche des ehemaligen Golfplatzes.

 

Hinsichtlich der Fläche der ehemaligen MUNA sollen, parallel zur Fortsetzung des laufenden Bebauungsplanverfahrens „Gewerbepark Geisfelder Straße“, die Verhandlungen mit der BImA fortgesetzt werden. Nächster Schritt ist die Wertermittlung. Hierzu stimmen sich BImA und Stadt Bamberg derzeit in Bezug auf einen entsprechenden Wertermittler ab. Auf Basis des fortgeschriebenen Standes des Bebauungsplanverfahrens soll dem noch festzulegenden Wertgutachter eine entsprechende Flächen- und Nutzungsübersicht übergeben werden.

 

Derzeit laufen weiterhin die Arbeiten zur Vorbereitung des nächsten Verfahrensschrittes (gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB). Hierzu ist insbesondere die Finalisierung der Fachgutachten erforderlich. Nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand ist vorgesehen, den nächsten Verfahrensschritt in die Sitzung des Konversionssenates am 21.11.2017 einzubringen.

 

 

4. Entwicklung 6. BPOLAFZ

 

Auch bezüglich der Planungen für eine Dauerkonzeptionierung des 6. BPOLAFZ liegen der Stadt Bamberg derzeit keine neuen Erkenntnisse vor. Sobald ein neuer Sachstand vorliegt, wird die Verwaltung weiter berichten.

 

 

5. Erhalt der Erstzugriffsoption der Stadt Bamberg für die temporär durch die Bundespolizei genutzten Flächen in Bamberg

 

In der Sitzung am 12.07.2017 beschloss der Konversionssenat eine Resolution zum Erhalt der Erstzugriffsoption für die temporär durch die Bundespolizei genutzten Flächen wie folgt:

 

„Die Stadt Bamberg fordert die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, auf, verbindlich zu erklären, dass die Stadt Bamberg die Flächen des Bamberger Konversionsareals, welche nur temporär durch die Bundespolizei für das 6. Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum in Bamberg genutzt werden, durch die Stadt Bamberg zum Zeitpunkt der Beendigung der temporären Nutzung durch die Bundespolizei zu den Bedingungen des Haushaltsausschussbeschlusses vom 21.03.2012 (so genannte Erstzugriffsoption) in direkten Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erwerben kann.“

 

Hierzu wurde der Stadt Bamberg durch das Bundesministerium der Finanzen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Jens Spahn, mit Schreiben vom 21.08.2017 geantwortet. Das Schreiben liegt dem Sitzungsvortrag als Anlage bei.

 

Inhaltlich wird im Wesentlichen die Aussage formuliert, dass im Hinblick auf die künftige Ausgestaltung des Bundespolizeistandortes Bamberg ausschließlich der Mieter / Nutzer, sprich die Bundespolizei selbst, über die Qualität, den Umfang und die Dauer des Liegenschaftsbedarfes entscheide. Da der Planungsprozess der Bundespolizei diesbezüglich noch nicht abgeschlossen sei und daher auch keine Aussage darüber möglich wäre, ob, wann und in welchem Umfang Teilflächen der Warner Barracks künftig gegebenenfalls nicht mehr für Zwecke der Bundespolizei oder andere Zwecke des Bundes benötigt werden, könne zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Erklärung abgegeben werden.

 

Dieses Schreiben entspricht nicht den städtischen Zielvorstellungen. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher die Thematik erneut aufgegriffen und mit den zuständigen Stellen des Bundes diskutiert werden, sobald die Planungen für eine Dauerkonzeption des 6. BPOLAFZ in Bamberg abgeschlossen sind und der Stadt Bamberg vorliegen. Zu diesem Zeitpunkt soll nochmals versucht werden, eine verbindliche Erklärung der Bundesrepublik Deutschland zum Erhalt der Möglichkeiten der Erstzugriffsoption zu erreichen.

 

 

6. Errichtung eines Geh- und Radweges im Bereich der Pödeldorfer Straße

 

Mit dem Freistaat Bayern konnten die entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Mittlerweile wurde die Firma Göhl Straßenbau GmbH, Bamberg, mit der Bauausführung beauftragt. Ein Termin für die Baustelleneinweisung fand am 21.09.2017 statt. Derzeit laufen die Arbeiten zur Abstimmung der behelfsmäßigen sowie der endgültigen Zaunanlage zur inneren Absicherung des Bereichs Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO). Hierzu laufen Gespräche zwischen der BImA, den Verantwortlichen der AEO und der Stadt Bamberg mit der ausführenden Baufirma. Parallel erfolgen die Baustelleneinrichtung sowie die Baufeldfreimachung. Die Maßnahme der Errichtung des Geh- und Radweges ist dabei eng verzahnt mit der Neuerrichtung eines Zugangsbereiches für die AEO. Dort ist die ausführende Firma die Firma Richard Schulz Tiefbau. Die Firmen Göhl und Schulz stimmen ihre Maßnahmen entsprechend ab.

 

Ziel ist die Fertigstellung des Geh- und Radeweges noch in 2017.

 

 

7. Belange der ehemaligen NATO-Siedlung

 

Mit Schreiben vom 04.08.2017 wurden die Sprecherinnen und Sprecher des Konversionssenates über ein Schreiben des 6. BPOLAFZ Bamberg vom 27.07.2017 unterrichtet. Darin wird mitgeteilt, dass derzeit bedauerlicherweise keine Möglichkeit gesehen wird, einen Teil der Liegenschaft abzutrennen und einer externen Nutzung für die Bewohner der NATO-Siedlung als Bolzplatzes zuführen zu können.

 

Derzeit wird geprüft, durch eine Änderung des Zaunverlaufes im Bereich Kastanienstraße hin zur Fläche der AEO eine vorhandene Wendeschleife mit bereits vorhandenen Unterflur-Glascontainern wieder nutzbar zu machen. Hierzu laufen Gespräch sowohl mit den Vertretern der AEO, als auch der BImA. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage, lagen noch keine Ergebnisse vor. Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Konversionssenat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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